Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. Juli 2019 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3794 7. Wahlperiode 10.07.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE 14 neue Stellen in jedem Ministerium und ANTWORT der Landesregierung Die Landesregierung hat auf ihrer letzten Klausurtagung u. a. beschlossen, das Personalkonzept des Landes vom 1. Januar 2020 an auszusetzen. Zusätzlich sollen die neun Ministerien jeweils 14 Stellen neu schaffen dürfen. 1. Aus welchen Gründen bzw. nach welchen Kriterien hat sich das Kabinett darauf verständigt, 14 Stellen in jedem Ministerium neu zu schaffen? 2. Aus welchen Gründen wird in jedem Ministerium die gleiche Zahl an neuen Stellen geschaffen, obwohl die Ministerien zum Teil deutliche Unterschiede in der Zahl der Personalstellen aufweisen? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. In den Ministerien und der Staatskanzlei sind im Zusammenhang mit dem Programm „Handlungsfähige Landesverwaltung“ keine neuen Stellen geschaffen worden. Vielmehr sollen insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, um die aufgrund der Altersstruktur der Bediensteten der Landesverwaltung in den nächsten Jahren in hoher Zahl stattfindenden Altersabgänge abzumildern beziehungsweise um strukturelle Probleme, die durch den langjährigen Personalabbau entstanden sind, zu beseitigen. Drucksache 7/3794 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Mit den Mitteln können in jedem Ministerium und in der Staatskanzlei jeweils 14,9 Doppelbesetzungen in der Wertigkeit A11/E 11 für längstens fünf Jahre finanziert werden. Bei der Doppelbesetzung von höherwertigen (Plan-)Stellen als A 11/E 11 reduziert sich deren Anzahl entsprechend. Nach dem Ausscheiden der ursprünglichen Stelleninhaberin beziehungsweise des ursprünglichen Stelleninhabers fällt die Doppelbesetzung weg. Die oder der „neue“ Bedienstete kann ab dem Zeitpunkt auf der (Plan-)Stelle der oder des ausgeschiedenen Beschäftigten geführt werden. Mit diesen Doppelbesetzungsmöglichkeiten können zum einen temporäre Arbeitsschwerpunkte in allen Häusern abgearbeitet sowie ein intensiver Wissenstransfer gewährleistet werden, zum anderen kann Vorsorge getroffen werden, um das aufgrund der Demographie immer kleiner werdende Arbeitsmarktpotential frühzeitig binden zu können. Die gleichmäßige Aufteilung auf die Häuser ist geboten, um mit dem verfügbaren Mittelvolumen die größenunabhängigen Grundbedarfe in allen Häusern einschließlich ihrer nachgeordneten Bereiche abzudecken. 3. Inwiefern erfolgte die konkrete Umsetzung der Schaffung der neuen Stellen in den Ministerien bzw. ist dies geplant (bitte gesondert für alle Geschäftsbereiche antworten)? Die Frage 3 kann für die Staatskanzlei und die Ministerien zusammenfassend beantwortet werden. Die Doppelbesetzungsmöglichkeiten werden je nach aktuellem Bedarf vorrangig an Altersabgänge gekoppelt, die zwischen 1. Januar 2020 und 31. Dezember 2024 liegen. Wird die Doppelbesetzungsmöglichkeit nicht durchgängig für fünf Jahre genutzt, kann sie für den restlichen Zeitraum zum Beispiel an einen weiteren Altersabgang gekoppelt werden. Die erforderliche Flexibilität im Personaleinsatz verbietet zum jetzigen Zeitpunkt ein festes Organisationskonzept . Erst nach Ablauf jeden Haushaltsjahres lässt sich abschließend die Umsetzung der Doppelbesetzungsmöglichkeiten feststellen.