Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3796 7. Wahlperiode 09.07.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Zukunft des Bäckereiunternehmens Lila Bäcker und seiner Beschäftigten und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Der „Lila Bäcker“ ist Teil der Gruppe „Unser Heimatbäcker“ (UHB), die sich seit dem 15. Januar 2019 in Insolvenz befindet. Zum 1. Juni 2019 wurde ein Insolvenzverwalter bestellt. Derzeit wird ein Insolvenzplan erarbeitet. 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich der Zahl aktuell und potenziell von Filial- und Standortschließungen betroffener Beschäftigter? Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Erarbeitung eines Insolvenzplans liegen keine abschließenden Zahlen zu von Filial- und Standortschließungen betroffenen Beschäftigten vor. Drucksache 7/3796 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Beschäftigte sind von den „Freistellungen“, über die in den Medien berichtet wurde, betroffen? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Welche Möglichkeiten zur Sicherung des Lebensunterhaltes sieht die Landesregierung für die von den „Freistellungen ohne Fortzahlung des Entgeltes“ betroffenen Beschäftigten, insbesondere bei der in den Medien thematisierten Versagung von Arbeitslosen- und Insolvenzausfallgeld ? Die Sicherung des Lebensunterhaltes für den genannten Personenkreis gewährleisten die Träger der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 6 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, sofern die antragstellenden Personen die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung erfüllen. Weiterhin ist auch die Gewährung von Arbeitslosengeld möglich, sofern die antragstellenden Personen die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung erfüllen. 4. Wann, durch wen und in welcher Höhe wurde eine Landesbürgschaft als Bedingung für eine mögliche Fortführung des Unternehmens beantragt ? Am 28. Mai 2019 stellten die NIBC Bank Deutschland AG und die Skandinaviska Enskilda Banken AB einen Antrag auf Gewährung einer 80-prozentigen Landesbürgschaft für Kredite in Höhe von zehn Millionen Euro. 5. Wie viele Interessenten für das Unternehmen sind der Landesregierung bekannt? Um wen handelt es sich? Neben den Bürgschaftsantragstellern ist dem Land aktuell kein weiterer Interessent bekannt. Nach Information des Insolvenzverwalters hatte es eine Interessentengruppe um Herrn Schülke, dem ehemaligen geschäftsführenden Gesellschafter der UHB, gegeben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3796 3 6. Wann wird die Prüfung des Bürgschaftsantrages voraussichtlich abgeschlossen sein? Der Abschluss der Prüfung der Bürgschaftsübernahme kann erst nach Vorlage des in Erarbeitung befindlichen Insolvenzplans erfolgen. 7. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich der Verhandlungen über einen Sozialplan mit dem Betriebsrat? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 8. Wie beurteilt die Landesregierung die Erfolgsaussichten der Sozialplanverhandlungen mit Blick auf die ebenfalls in den Medien thematisierte fehlende Masse? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 9. Welche Maßnahmen (z. B. Transfergesellschaft, Qualifizierungsmaßnahmen , regionale Jobbörsen in Zusammenarbeit mit der BA etc.) plant die Landesregierung im Falle einer Abwicklung des Unternehmens und der damit drohenden Arbeitslosigkeit für ca. 2.700 Beschäftigte? Hinsichtlich möglicher Maßnahmen im Falle einer Abwicklung des Unternehmens bleibt die weitere Entwicklung im Rahmen des Insolvenzverfahrens abzuwarten.