Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3797 7. Wahlperiode 15.07.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Sandro Hersel, Fraktion der AfD Feuerwehrtechnische Zentralen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. An welchen Standorten gibt es seit dem 1. Januar 2019 feuerwehrtechnische Zentralen in Mecklenburg-Vorpommern (bitte die Namen der Standorte nach Kreisen auflisten)? Nach § 3 Absatz 2 Nummer 5 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg- Vorpommern haben die Landkreise den Betrieb einer Feuerwehrtechnischen Zentrale zur Unterbringung, Pflege und Prüfung von Fahrzeugen, Geräten, auch des Digitalfunks und Material sowie zur Durchführung von Ausbildungslehrgängen sicherzustellen. Aufgeschlüsselt nach Landkreisen ergibt sich folgendes Bild: Landkreis Standort Ludwigslust-Parchim Parchim, Hagenow Mecklenburgische Seenplatte Neuendorf Nordwestmecklenburg Warin Rostock Güstrow, Kägsdorf Vorpommern-Greifswald Gützkow, Pasewalk Vorpommern-Rügen Bergen auf Rügen, Ribnitz-Damgarten, OT Klockenhagen, Grimmen Drucksache 7/3797 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Standorte wurden in den Jahren 2011 bis 2018 geschlossen (bitte die Namen der Standorte nach Kreisen und Jahren aufführen)? In den Jahren 2011 bis 2018 wurden nur im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Standorte von Feuerwehrtechnischen Zentralen geschlossen. Dort wurden im Jahr 2013 die Standorte Röbel, Altentreptow und Neustrelitz aufgegeben.