Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3798 7. Wahlperiode 15.07.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Sandro Hersel, Fraktion der AfD Drogenkriminalität an Schulen Mecklenburg-Vorpommerns und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Notfällen an Schulen ist mit einem Höchstmaß an Sensibilität zu begegnen. In der Kleinen Anfrage vom 21. März 2017 (Drucksache 7/266) wurden statistische Ergebnisse zur Drogenkriminalität an Schulen angefragt. Diese statistischen Ergebnisse lagen nicht vor. Gerade die Prävention und Bekämpfung von Drogenkriminalität an Schulen sollte aber an oberster Stelle stehen. Mehr Informationen würden gegebenenfalls weitere Aufschlüsse über bestehende Probleme und deren Ursachen geben. 1. Wie begründet die Landesregierung, dass Drogenkonsum, Drogenbesitz und Drogenhandel an Schulen nur im Falle besonderer Vorkommnisse statistisch erfasst werden? a) Was sind in diesem Sinne besondere Vorkommnisse? b) Welche Vorkommnisse sind nicht besonders? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Besondere Vorkommnisse im Sinne der Drucksache 7/266 sind gleichzusetzen mit den meldepflichtigen Vorfällen gemäß Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 29. Januar 2010. Drucksache 7/3798 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die öffentlichen Schulen sind verpflichtet, Notfälle gemäß Notfallplan Mecklenburg- Vorpommern der zuständigen Schulbehörde sowie dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur umgehend zu melden. Der Notfallplan Mecklenburg-Vorpommern dient der Gewährleistung eines landeseinheitlichen Standards im Umgang mit Notfällen an den öffentlichen Schulen durch verbindliche Handlungsanweisungen und abgestimmte Maßnahmen der Verantwortungsträger, insbesondere Schule - Polizei - Jugendamt. Der Notfallplan steht allen öffentlichen Schulen unseres Landes als elektronisches Dokument zur Verfügung. Die Landesregierung erfasst die Daten zu meldepflichtigen Vorfällen nach der Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg -Vorpommern. Gemäß Nummer 3 dieser Verwaltungsvorschrift gilt dies insbesondere für Gewaltvorfälle (Mord, Totschlag, Suizid, Körperverletzungen, Extremismus, Geiselnahme, Amok, Raub, Erpressung, Sexualdelikte) sowie deren Androhung und Sachbeschädigung /Vandalismus (zum Beispiel Brandstiftung, Graffiti). Auch Vorkommnisse im Zusammenhang mit Drogen oder Alkohol gehören zum Bereich meldepflichtiger Vorfälle und werden statistisch entsprechend erfasst. 2. Wie begründet die Landesregierung, dass Schulen keine Tatörtlichkeiten in der polizeilichen Kriminalstatistik von Mecklenburg- Vorpommern darstellen? Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine Kriminalstatistik der Polizeien des Bundes und der Länder, welche bundesweit nach einheitlichen Erfassungsregeln geführt wird. Zu den in der PKS abgebildeten Fällen ist eine Erfassung der Tatörtlichkeit nicht vorgesehen. Demzufolge erfolgt in der PKS für Mecklenburg-Vorpommern keine Pflichterfassung zu Tatörtlichkeiten -auch nicht für Schulen.