Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3803 7. Wahlperiode 25.07.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Karsten Kolbe, Fraktion DIE LINKE Ausgründungen der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Es wurde bei der Beantwortung angenommen, dass der Fragesteller in seiner Frage auf den § 105 Absatz 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 25. Januar 2011 in der Fassung vom 11. Juli 2016 (Landeshochschulgesetz - LHG M-V) verweist und nicht Bezug auf das Landeshaushaltsgesetz nehmen wollte. Zu der Antwort auf Drucksache 7/3554 ergibt sich eine Nachfrage. Wie viele Unternehmensgründungen in Form von Ausgründungen gab es an den staatlichen Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2016, 2017, 2018 und bis zum 1. April 2019, die nicht nach § 105 Abs. 5 Landeshaushaltsgesetz (LHG) genehmigungspflichtig waren? Ausgründungen sind solche, die von Studierenden, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Hochschulen gegründet werden. Hieran beteiligen sich die Hochschulen in der Regel nicht. Statistische Daten werden zu Ausgründungen in diesem Sinne nicht erhoben.