Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3804 7. Wahlperiode 16.07.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Karsten Kolbe, Fraktion DIE LINKE Lehrstuhl für Fundamentaltheologie und Religionsphilosophie an der Universität Rostock und ANTWORT der Landesregierung 1. Inwieweit ist der Lehrstuhl für Fundamentaltheologie und Religionsphilosophie an der Universität Rostock Bestandteil der zwischen Hochschule und Land geschlossenen Zielvereinbarung der Jahre 2016 bis 2020? Wird der Lehrstuhl Bestandteil der Zielvereinbarung 2021 bis 2025 sein? Die Professur für Katholische Theologie mit dem Schwerpunkt Fundamentaltheologie /Religionsphilosophie ist kein Bestandteil der laufenden Zielvereinbarung, sondern ein Vorhaben, das sich im Nachgang auf Grund von Verhandlungen zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, der Universität Rostock und dem Erzbistum Hamburg ergeben hat. Hierzu erfolgte am 4. Juni 2019 ein Notenwechsel zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die Ministerpräsidentin, und dem Heiligen Stuhl, vertreten durch den Apostolischen Nuntius in Deutschland. Dieser Notenwechsel wird durch eine Vereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, der Universität Rostock, vertreten durch den Rektor, und dem Erzbistum Hamburg, vertreten durch den Erzbischof, untersetzt. Die Vereinbarung wird zurzeit im Umlaufverfahren unterzeichnet. Das Vorhaben soll in die Zielvereinbarung 2021 bis 2025 mit der Universität Rostock aufgenommen werden. Drucksache 7/3804 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie gestaltet sich die Finanzierung des Lehrstuhls? Wer ist an der Finanzierung beteiligt? (Bitte prozentual und in absoluten Zahlen angeben!) Das Land finanziert, zunächst für fünf Jahre, die Personalkosten der W 2-Professur nebst Mitarbeiterstellen und Sachkosten in Höhe von 50 Prozent. Die Universität und das Erzbistum kofinanzieren, jeweils hälftig, die Mitarbeiterstellen und Sachkosten. Bei Gesamtbetrachtung der Professur nebst ihrer Ausstattung erfolgt die Finanzierung somit zu 50 Prozent durch das Land und zu je 25 Prozent durch das Erzbistum und die Universität Rostock. Absolute Angaben können nicht gemacht werden, da die Werte bei der W 2-Professur sich in den kommenden Jahren ändern werden und zudem die exakte Besoldungssumme von den persönlichen Voraussetzungen des zu Berufenden beziehungsweise der zu Berufenden abhängt. 3. Wie viele Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterstellen mit welcher Einstufung werden dem Lehrstuhl zur Verfügung stehen? Das ist noch nicht abschließend festgelegt. Gedacht ist an eine Mitarbeiter-Teilzeitstelle E 13 im finanziellen Rahmen der kirchlichen Beteiligung. Es ist auch möglich, dass die Kirche eine Person aus ihrem Mitarbeiterkreis vorschlägt und diese für einen befristeten Zeitraum mit einem bestimmten Beschäftigungsumfang an die Universität Rostock abordnet. Zusätzlich wird für eine anteilige Sekretariatsfunktion Sorge getragen. 4. Wird konfessionelle Bindung ein Einstellungskriterium für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein? Ja, denn die entsprechenden staatskirchenrechtlichen Bestimmungen im Allgemeinen und die in der Antwort auf Frage 1 genannte Vereinbarung sehen dies ebenso wie bei der Professur vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3804 3 5. Welcher Intention folgt die Einberufung dieses Lehrstuhls? Welche Institutionen bzw. Funktionen haben im Vorfeld der Einberufung mitgewirkt? Die Einrichtung der Professur geschieht im Bewusstsein der Theologie als wissenschaftlich geleiteter Reflexion der christlichen Glaubenstradition für die Verständigung zwischen den Religionen und für den interdisziplinären Diskurs der Universität. Von Anfang an beteiligt waren an dem Vorhaben neben dem Land und der Universität auch beide Kirchen, sowohl das Erzbistum Hamburg als auch die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland. Die Evangelisch-Theologische Fakultät in Rostock und die Evangelisch- Lutherische Kirche in Norddeutschland begrüßen dieses Vorhaben. Die Evangelisch- Theologische Fakultät wirkt durch Entsendung einer Vertretung in die Berufungskommission mit. 6. Welcher konkrete Lehrauftrag wird mit dem Lehrstuhl verbunden sein? Auf welche Bedarfsanalyse ist die Einberufung zurückzuführen? Die Professur hat die Aufgabe, das Fach Katholische Theologie in Forschung und Lehre zu vertreten. Sie bietet Veranstaltungen grundsätzlich für Hörerinnen und Hörer aller Fakultäten an und gliedert sich in den Forschungskontext der Interdisziplinären Fakultät, insbesondere der Departments „Altern des Individuums und der Gesellschaft“ sowie „Wissen - Kultur - Transformation“ ein. Es obliegt der Professur auch, konzeptionelle Überlegungen zur Möglichkeit der Ansiedlung von Angeboten des Lehramtsstudiums im Fach Katholische Religion an der Universität Rostock zu entwickeln und vorzulegen. In diesem Fach gibt es einen Unterrichtsbedarf, der nur zum Teil durch religionspädagogisch voll ausgebildete Lehrkräfte abgedeckt wird. Es liegt daher nahe, zusammen mit dem Land und der Katholischen Kirche entsprechend angepasste Konzepte zu entwickeln.