Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3805 7. Wahlperiode 23.07.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Karsten Kolbe, Fraktion DIE LINKE Umgang mit Hochschulpaktmitteln und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung In den untenstehenden Fragen wird eine Differenzierung nach den Programmphasen des Hochschulpaktes erbeten. Eine solche Differenzierung ist nicht möglich, da zum Beispiel die Programmphase II und III nicht voneinander getrennt werden können. Hilfsweise wird nicht nach den Programmphasen differenziert, sondern nach Haushaltsjahren. Drucksache 7/3805 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. In welcher Höhe hat das Land Mecklenburg-Vorpommern aus den Programmphasen des Hochschulpaktes bis zum jetzigen Zeitpunkt Bundesmittel erhalten (bitte nach Programmphasen auflisten)? Haushaltsjahr Bundeszuweisungen in Euro 2007 680.270 2008 1.982.820 2009 3.412.930 2010 4.856.570 2011 9.887.359 2012 18.429.635 2013 31.609.333 2014 25.209.864 2015 23.482.766 2016 28.427.341 2017 33.114.292 2018 21.472.214 2. In welcher Höhe wurden die erhaltenen Bundesmittel des Hochschulpaktes bis zum jetzigen Zeitpunkt durch Eigenmittel des Landes ergänzt (bitte nach Programmphasen auflisten)? Als sogenanntes „Halteland“ hat Mecklenburg-Vorpommern wie auch die anderen ostdeutschen Flächenländer keine über die bestehenden Haushalte hinausgehende Kofinanzierungsverpflichtung . Vielmehr haben sich die „Halteländer“ dazu verpflichtet, die Kapazitäten für Studienanfänger im 1. Hochschulsemester des Jahres 2005 einschließlich der Studienanfängerkapazitäten des Jahres 2005 in den Fächern Human- und Zahnmedizin aufrecht zu erhalten und auszufinanzieren. Dieser Verpflichtung ist das Land Mecklenburg-Vorpommern vollumfänglich nachgekommen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3805 3 3. In welchem Umfang wurden die erhaltenen Bundesmittel bis zum jetzigen Zeitpunkt an die Hochschulen weitergereicht (bitte nach Programmphasen auflisten)? * 500.000 Euro wurde für zentrale Marketing-Maßnahmen entsprechend der Vereinbarungen mit den Hochschulen im Rahmen des Resteverfahren 2016 den Hochschulen von ihren Haushaltsresten abgezogen und wieder dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Verfügung gestellt. ** 30.000 Euro wurden der Universität Rostock im Rahmen des Resteverfahren 2017 von ihrem Haushaltsrest aufgrund einer zu hohen Zuweisung in einem Vorjahr abgezogen und wieder dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Verfügung gestellt. 4. In welchem Umfang und zu welchem Zweck wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt erhaltene Bundesmittel ohne Weiterreichung an die Hochschulen unmittelbar durch das Land verausgabt (bitte nach Programmphasen differenzieren und einzelne Maßnahmen beschreiben)? Für das Hochschulmarketing des Landes zur Gewinnung von zusätzlichen Studienanfängerinnen und Studienanfängern wurden seit 2012 insgesamt 1.653.930 Euro verausgabt. Diese Mittel wurden in enger Abstimmung mit dem für die Kampagne „Studieren mit Meerwert“ zuständigen Landesmarketing geplant und verwendet. Dabei lag ein besonderer Akzent der letzten Jahre auf den sogenannten MINT-Fächern, für die sowohl mit klassischen Medien als auch auf dem Wege des Internet („Social Media“) und mit unmittelbaren Veranstaltungen (zum Beispiel den sogenannten „Road-Shows“) geworben wurde. Haushaltsjahr weitergereichte Mittel in Euro 2007 659.861,91 2008 1.943.743,49 2009 3.390.722,10 2010 4.937.692,47 2011 9.887.357,00 2012 15.981.794,00 2013 31.627.266,68 2014 24.772.157,39 2015 24.373.040,25 2016* 25.640.295,62 2017** 35.309.788,35 2018 24.374.751,67 Drucksache 7/3805 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. In welchem Umfang wurden die bis zum jetzigen Zeitpunkt erhaltenen Bundesmittel als Zuweisung ohne Vorgaben zur Verwendung an die Hochschulen weitergeben (bitte nach Programmphasen und Hochschulen einzeln auflisten)? Alle Beträge in Euro Haushaltsjahr Universität Greifswald Universitätsmedizin Greifswald Universität Rostock Universitätsmedizin Rostock Hochschule für Musik und Theater Rostock 2007 199.841,28 236.222,91 6.802,24 2008 582.488,26 688.531,76 19.826,83 2009 982.242,70 1.161.877,92 34.025,28 2010 1.430.784,03 1.690.446,62 48.109,72 2011 2.812.595,00 3.745.542,00 105.533,00 2012 4.329.311,00 5.665.143,00 171.997,00 2013 7.734.360,00 10.271.233,00 332.072,00 2014 6.614.349,73 8.807.383,32 297.880,09 2015 5.218.239,29 1.603.530,60 7.151.915,42 1.823.266,96 912.935,04 2016 5.363.239,48 1.104.727,44 7.078.962,51 1.965.624,90 943.136,47 2017 5.639.833,97 1.605.989,62 7.640.708,91 1.714.341,88 426.507,57 2018 5.418.046,75 1.355.012,46 7.421.551,32 1.540.693,67 707.095,14 Summe 46.325.331,49 5.669.260,12 61.559.518,69 7.043.927,41 4.005.920,38 Alle Beträge in Euro Haushaltsjahr Hochschule Neubrandenburg Hochschule Stralsund Hochschule Wismar Fachhochschule Güstrow 2007 58.543,18 63.324,85 115.535,51 2008 170.639,00 184.576,40 336.757,75 2009 291.151,05 314.523,21 574.721,94 2010 442.707,28 451.151,35 831.243,50 2011 740.201,00 865.987,00 1.617.499,00 2012 1.072.351,00 1.288.117,00 2.479.966,00 2013 1.892.515,00 2.253.402,00 4.423.449,00 2014 1.615.506,59 1.933.440,62 4.062.374,20 2015 1.175.359,51 1.393.387,54 2.854.881,74 2016 1.263.407,29 1.423.626,56 2.781.979,11 500.000,00 2017 1.571.972,01 2.023.605,24 3.931.924,77 500.000,00 2018 1.473.683,81 1.766.301,47 3.416.575,03 500.000,00 Summe 11.768.036,72 13.961.443,24 27.426.907,55 1.500.000,00 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3805 5 6. In welchem Umfang wurden die bis zum jetzigen Zeitpunkt erhaltenen Bundesmittel mit konkreter Zweckbindung an die Hochschulen weitergereicht (bitte nach Programmphase, Hochschule, kurzer Beschreibung der Maßnahme und Höhe der Zuweisung differenzieren )? Maßnahme Hochschule Betrag in Euro Hochschulmarketingmaßnahmen an den Hochschulen alle 606.460,72 Nachwuchswissenschaftlerprogramm alle 6.711.170,00 Landeslizenzen Bibliotheken alle (über die Universität Greifswald) 912.000,00 Chancengleichheit der Geschlechter Mehrere 78.807,95 Konnektoren für das Dialogorientiertes Serviceverfahren Mehrere 477.444,38 Administration Hochschulpakt Universität Rostock/ Hochschule Wismar 276.303,61 Aufbau der inklusionsorientierten Sonderpädagogik Universität Greifswald 600.000,00 Lehramt Mathematik und Geografie Universität Greifswald 1.615.800,00 Nachfolge Professur Biophysikalische Chemie Universität Greifswald 125.000,00 Fachdidaktik Philosophie Universität Greifswald 178.690,00 Übersetzerstelle Universität Greifswald 24.700,00 Aufrechterhaltung Kapazität Medizin Universitätsmedizin Greifswald 300.000,00 Lehrstuhlvertretung Professor Hoffmann Universitätsmedizin Greifswald 390.000,00 Erhalt der Aufnahmekapazität im Bereich Sonderpädagogik Universität Rostock 237.560,00 Studiengangbezogene Konzentration Bauingenieurwesen Universität Rostock 564.851,00 Lehramtsausbildung Berufspädagogik/Rechtswissenschaft Universität Rostock 1.250.000,00 Masterstudiengang Inklusions- und Sonderpädagogik Universität Rostock 575.000,00 Regenerative Energien und Weiterführung der Professur Elektrische Energieversorgung Universität Rostock 855.000,00 Zusätzliche Studienplätze Lehramt Sport Universität Rostock 357.380,00 Zertifikatskurs „BNE - komplexe Nachhaltigkeitsdiskurse und Herausforderungen für zukünftige Lehrerinnen und Lehrer“ Universität Rostock 5.180,00 Drucksache 7/3805 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Maßnahme Hochschule Betrag in Euro Aufbau der Ur- und Frühgeschichte Universität Rostock 1.500.000,00 Aufrechterhaltung Kapazität Medizin Universitätsmedizin Rostock 350.000,00 Konsolidierung der Lehrerbildung Hochschule für Musik und Theater Rostock 993.000,00 Umstrukturierung der Hochschule für Musik und Theater Rostock Hochschule für Musik und Theater Rostock 200.000,00 Professur Filmmanagement Hochschule für Musik und Theater Rostock 643.800,00 Studiengänge Berufspädagogik für Gesundheitsfach- und soziale Berufe Hochschule Neubrandenburg 750.000,00 Professur Gartendenkmalpflege Hochschule Neubrandenburg 250.000,00 Zuschuss an Stiftung für Hochschulzulassung Hochschule Neubrandenburg 643.229,98 Dezentrale autonome Energiesysteme Hochschule Stralsund 750.000,00 Net-University Hochschule Wismar 200.000,00 Professur Weltkulturerbe Hochschule Wismar 500.000,00 7. Welche Planungen bestehen für bis zum jetzigen Zeitpunkt erhaltene Bundesmittel hinsichtlich weiterer Zuweisungen an die Hochschulen mit konkreter Zweckbindung (bitte nach Hochschule, kurzer Beschreibung der Maßnahme und Höhe der Zuweisung differenzieren)? Die bis zum jetzigen Zeitpunkt erhaltenen Bundesmittel (Stand: 31. Dezember 2018) sind bis auf einen Betrag von 134.091 Euro den Hochschulen zugewiesen worden. Dieser offene Betrag soll in 2019 als Zuweisung ohne Zweckbindung an die Hochschulen, sogenannte Grundzuweisungen, ausgereicht werden. Eine Aufteilung nach Hochschulen ist nicht möglich, da für die Grundzuweisungen auch Bundesmittel aus 2019 verwendet werden. 8. Welche Maßnahmen sind seitens des Landes hinsichtlich der bis zum jetzigen Zeitpunkt erhaltenen Bundesmittel noch geplant (bitte nach Jahren der Laufzeit, kurzer Beschreibung der Maßnahme differenzieren )? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3805 7 9. Sind die Mittel, die der Bundesrechnungshof (BRH) in seinem am 7. Mai 2019 veröffentlichten Bericht über die Verwendung der Hochschulpaktmittel (vgl. Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Abs. 2 BHO, Prüfung der Wirksamkeit und zweckentsprechenden Verwendung von Hochschulpaktmitteln des Bundes) erwähnte und in denen der BRH für Mecklenburg- Vorpommern für das Jahr 2016 bundesfinanzierte Ausgabereste in Höhe der Jahresraten für 2014 und 2015 monierte, die nicht an die Hochschulen ausgereicht wurden, zwischenzeitlich ausgereicht worden? a) Wenn ja, in welcher Form? b) Wenn nicht, welche anderweitigen Verwendungsabsichten bestehen (bitte Maßnahmen und gegebenenfalls betreffende Hochschulen auflisten)? Beim Bundesrechnungshof gibt es ein Missverständnis bezüglich des angewandten Haushaltsrechtes in Mecklenburg-Vorpommern. Mecklenburg-Vorpommern hat für den Hochschulpakt eine eigene Maßnahmegruppe (MG 09) im Kapitel 0770 eingerichtet. Über diese Maßnahmegruppe werden alle Ausgaben der Bundesmittel, auch die der Hochschulen, abgewickelt. Es erfolgt daher in Mecklenburg-Vorpommern keine Auszahlung oder Umbuchung in die Kapitel der Hochschulen (0771-0778). Daher umfassen die Haushaltsreste in der Maßnahmegruppe auch die bereits an die Hochschulen zugewiesenen Bundesmittel. Die Höhe der Haushaltsreste ergibt sich auch aus der Tatsache, dass der Hochschulpakt 2020 ab 2021 degressiv ausgestaltet ist. Es liegt aber im Interesse der Hochschulen, die hochschulpaktfinanzierten Angebote über die gesamte Laufzeit aufrechtzuerhalten. Daher haben die Hochschulen Haushaltsreste gebildet, um die zurückgehenden Bundesmittel ab 2021 zu kompensieren, ohne das Angebot reduzieren zu müssen. Zusätzlich führen Verzögerungen bei der Besetzung von Personal, unter anderem auch auf Grund des Fachkräftemangels und der Befristung der Beschäftigung, zu einer verzögerten Verausgabung der Hochschulpaktmittel. Zu a) In 2014 wurden etwa 2,8 Mio. Euro nicht an die Hochschulen zugewiesen. Diese Mittel wurden in 2015 als Zuweisungen ohne Zweckbindung an die Hochschulen, sogenannte Grundzuweisungen, ausgereicht. In 2015 wurden sämtliche Bundesmittel den Hochschulen zugewiesen. In 2016 wurden 4.702.084,39 Euro nicht an die Hochschulen zugewiesen. Diese Mittel wurden in 2017 als Zuweisungen ohne Zweckbindung an die Hochschulen, sogenannte Grundzuweisungen, ausgereicht. Zu b) Entfällt.