Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3807 7. Wahlperiode 15.07.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Horst Förster, Fraktion der AfD Positionierung der Landesregierung zum Geordnete-Rückkehr-Gesetz und ANTWORT der Landesregierung Laut Medienberichten hat der Rechtsausschuss des Bundesrates mehrheitlich beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz zu entschärfen (Quelle: Bild - Aufstand der Länder - Kippt Bundesrat Seehofers Abschiebegesetz?). 1. Wie hat Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin im Rechtsausschuss des Bundesrates bezüglich einer Anrufung des Vermittlungsausschusses aufgrund des oben genannten Sachverhalts abgestimmt? Das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern hat sich in der Sitzung des Rechtsausschusses des Bundesrates vom 12. Juni 2019 hinsichtlich des mehrheitlich angenommenen Antrags, den Vermittlungsausschuss anzurufen, enthalten. Drucksache 7/3807 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Ist die Justizministerin dieses Landes der Ansicht, dass durch das Geordnete-Rückkehr-Gesetz rechtsstaatliche Mindeststandards verletzt werden? a) Wenn ja, aufgrund welcher Inhalte im Gesetz wird diese Rechtsauffassung vertreten? b) Wenn nicht, warum ist dies nicht der Fall? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Justizministerin sieht die Bedenken, die gegenüber der Aufhebung des in § 62a Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes normierten Trennungsgebots vorgebracht werden. Artikel 16 Absatz 1 Satz 1 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (im Folgenden: Rückführungsrichtlinie ) bestimmt, dass die Inhaftierung von Abschiebungsgefangenen grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen erfolgt. Dieses Trennungsgebot wurde durch § 62a Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes in nationales Recht umgesetzt. Die Entscheidung über die Frage, ob sich die Aufhebung des Trennungsgebots auf Artikel 18 der Rückführungsrichtlinie stützen lässt (=> Bestehen einer Notlage) oder - falls dies nicht möglich sein sollte - insoweit rechtsstaatliche Mindeststandards verletzt werden, fällt in die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs, dem die Auslegung des Unionsrechts obliegt. 3. Welche Position nimmt die Landesregierung bezüglich einer etwaigen im Bundesrat am 28. Juni anstehenden Anrufung des Vermittlungsausschusses ein (bitte begründen)? Die Landesregierung hat in der Sitzung des Bundesrates am 28. Juni 2019 gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt (s. www.regierung-mv.de/Landesregierung /stk/Landesvertretung/Unsere-Aufgaben/Abstimmung/). Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz ist Bestandteil des Gesetzespakets Migration und Integration, das aus insgesamt sieben Gesetzen besteht. Die Position der Landesregierung ist von der Überlegung getragen, dass das Gesetzespaket im Zusammenhang betrachtet die Weichen für eine humanitäre Flüchtlings- und Integrationspolitik und eine moderne Einwanderungspolitik stellen soll.