Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3813 7. Wahlperiode 23.07.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Pflegeausbildung und Pflegepersonalbedarfsprognose in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Ausbildungsplätze sowie Plätze an Schulen für die Ausbildung in den Berufen Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege gibt es in Mecklenburg- Vorpommern (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten und Standorten unterscheiden)? a) Wie hat sich die Zahl der Plätze seit 2015 entwickelt? b) Wie hoch ist die Auslastung der vorhandenen Plätze? c) In welcher Höhe sind in Mecklenburg-Vorpommern Ausbildungsund Schulplatzerweiterungen für die Pflegeberufe vorgesehen? Die Fragen 1, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Nach § 1 Absatz 2 Berufliche Schulen Organisationsverordnung (BSOrgVO M-V) kann die Aufnahmekapazität für die beruflichen Vollzeitbildungsgänge aufgrund des jährlichen Monitorings zur Schülerzahlentwicklung und der verfügbaren Lehrerstellen durch die oberste Schulbehörde begrenzt werden. In der Anlage 2 der BSOrgVO M-V sind für die beruflichen Vollzeitbildungsgänge Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege keine Aufnahmekapazitäten geregelt. In diesem Zusammenhang wird auf die bundesrechtlich geregelte Ausbildungsstruktur gemäß § 4 Absatz 2 des Altenpflegegesetzes (AltPflG) und § 4 Absatz 2 des Krankenpflegegesetzes (KrPflG) hingewiesen, wonach der Unterricht an Altenpflegeschulen beziehungsweise an Pflegeschulen erteilt wird. Drucksache 7/3813 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die praktische Ausbildung wird an geeigneten Einrichtungen gemäß § 4 Absatz 3 AltPflG beziehungsweise § 4 Absatz 2 KrPflG durchgeführt. Zwischen dem Träger der praktischen Ausbildung und den Schülerinnen und Schülern ist gemäß § 13 Absatz 1 AltPflG beziehungsweise § 9 Absatz 1 KrPflG ein schriftlicher Ausbildungsvertrag zu schließen. Demzufolge richtet sich die Anzahl der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze nach den Ausbildungskapazitäten der ausbildenden Einrichtungen und nach der Anzahl der geschlossenen Ausbildungsverträge. Es gibt bezüglich der Ausbildungsplätze für die oben genannten Bildungsgänge an Schulen in freier Trägerschaft keine Kapazitätsbeschränkungen. Zur Entwicklung der Schülerzahlen wird auf die Fragen 2 bis 3 verwiesen. 2. Wie viele Auszubildende gab/gibt es im Ausbildungsjahr 2018/2019 in Mecklenburg-Vorpommern in den Ausbildungsrichtungen Altenpflege , Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in der Direktausbildung und in der Umschulung bzw. einer berufsbegleitenden Ausbildung (bitte getrennt nach Jahrgangsstufen auflisten)? Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den oben genannten Bildungsgängen an den öffentlichen beruflichen Schulen und den Schulen in freier Trägerschaft (also nur die Schulen, die dem Schulrecht unterfallen - ohne die sogenannten Schulen der Erwachsenenbildung) stellt sich gemäß der vorläufigen amtlichen Schulstatistik für das Schuljahr 2018/2019 wie folgt dar (die amtliche Schulstatistik liegt noch nicht vor): Ausbildungsrichtung 2018/2019 1. Ausbildungsjahr (AJ) 2. AJ 3. AJ Gesundheits- und Krankenpflege 657 480 614 Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 64 34 36 Altenpflege 371 355 310 Nach hiesigem Kenntnisstand gab es 2018 lediglich für die Ausbildungsrichtung Altenpflege Auszubildende in der Umschulung sowie in der berufsbegleitenden Ausbildung. Diese wurden zum Stichtag 18. Oktober 2018 durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit erfasst. Eine Erfassung erfolgte ausschließlich für das erste Ausbildungsjahr. Es liegen noch nicht die Daten aller Schulen vor. Die Schulen meldeten bisher 144 Auszubildende . Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3813 3 3. Wie hat sich die Zahl der Auszubildenden und der erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen in den drei Ausbildungsrichtungen in den Ausbildungsjahren 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 entwickelt ? Die in der Frage 3 erbetenen Daten werden durch unterschiedliche Institutionen erfasst. Daten zur Erstausbildung werden in der amtlichen Schulstatistik durch das Statistische Amt veröffentlicht. Die Anzahl der Auszubildenden in Umschulung und in der berufsbegleitenden Ausbildung wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit erfasst. Letztlich führt das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V eine Statistik über die Absolventen in den jeweiligen Ausbildungsgängen. Hierbei wird nicht zwischen Erst- und Erwachsenenbildung unterschieden. Aufgrund unterschiedlicher Verfahrensweisen bei der Erfassung, insbesondere unterschiedlicher Stichtage kann es beim Abgleich der Daten zu Differenzen kommen. Statistisches Amt M-V Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den drei Ausbildungsrichtungen an den öffentlichen beruflichen Schulen und den Schulen in freier Trägerschaft (also nur die Schulen, die dem Schulrecht unterfallen - ohne die sogenannten Schulen der Erwachsenenbildung) hat sich gemäß der amtlichen Schulstatistik in den Schuljahren 2016/2017 und 2017/2018 wie folgt entwickelt. Für das Schuljahr 2018/2019 wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen: Ausbildungsrichtung 2016/2017 2017/2018 1. AJ 2. AJ 3. AJ 1. AJ 2. AJ 3. AJ Gesundheits- und Krankenpflege 555 450 581 595 500 543 Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 20 33 31 35 17 52 Altenpflege 300 244 239 314 257 240 Die Anzahl der erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen in den drei Ausbildungsrichtungen an den öffentlichen beruflichen Schulen und den Schulen in freier Trägerschaft (also nur die Schulen, die dem Schulrecht unterfallen - ohne die sogenannten Schulen der Erwachsenenbildung) hat sich gemäß der amtlichen Schulstatistik in den Schuljahren 2016/2017 und 2017/2018 wie folgt entwickelt. Als Absolventen werden Schülerinnen und Schüler bezeichnet, die den jeweiligen Bildungsgang vollständig durchlaufen und gemäß amtlicher Schulstatistik ein Abschlusszeugnis erhalten haben. Für das Schuljahr 2018/2019 liegen noch keine Angaben hinsichtlich der Anzahl der Absolventinnen und Absolventen vor. Ausbildungsrichtung 2016/2017 2017/2018 Gesundheits- und Krankenpflege 377 317 Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 26 38 Altenpflege 212 195 Drucksache 7/3813 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V Die Erfassung der Auszubildenden in Umschulung und in berufsbegleitender Ausbildung erfolgte für die Schuljahre 2016/2017 und 2017/2018 rückwirkend. Für das Schuljahr 2018/2019 wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Ausbildungsrichtung 2016/2017 2017/2018 Altenpflege 221 210 Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V Die Gesamtzahl der Absolventen (Erstausbildung und Erwachsenenbildung/Umschulung) werden wegen des unterschiedlichen Ausbildungsbeginns an den einzelnen Schulen nach Kalenderjahren und nicht nach Schuljahren durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern erfasst. Zur Anzahl der Absolventen im Jahr 2019 kann erst mit Fertigstellung der Statistik für das Jahr 2019 nach dem 28. Februar 2020 Auskunft gegeben werden. Die Zahl der Absolventen ergibt sich aus den Absolventen in der Erstausbildung und der Umschulung. Eine differenzierte Erfassung erfolgt nicht. Ausbildungsrichtung 2016 2017 2018 Gesundheits- und Krankenpflege 377 334 299 Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 29 25 37 Altenpflege 520 389 391 4. Wie viele Ausbildungsabbrüche gab es in den Jahren 2016 bis 2019? a) Was waren die Gründe dafür? b) Wie hoch ist die Fluktuationsquote in den einzelnen Ausbildungsjahren ? Die Anzahl der Ausbildungsabbrüche sowie deren Gründe werden statistisch nicht erfasst. 5. Wie viele Absolventinnen und Absolventen münden nach ihrer Ausbildung in ein Angestelltenverhältnis in ihrem Ausbildungsberuf in Mecklenburg-Vorpommern? In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit liegen keine statistischen Informationen zum erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung vor. Ausbildungsabbrüche erfolgen häufig im zeitlichen Umfeld der Probezeit. Eine Annäherung für die Abbildung eines erfolgreichen Abschlusses einer Ausbildung kann man dadurch erzielen, indem man eine Mindestdauer des Ausbildungsverhältnisses von zwei Jahren voraussetzt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3813 5 Nach einer Ausbildung folgt häufig eine Phase der sogenannten Such-Arbeitslosigkeit. Analysen haben gezeigt, dass der Anteil der vormals Auszubildenden in Anschlussbeschäftigung nach 90 Tagen gegenüber dem direkten Übergang (keinen Tag Unterbrechung) steigt. Eine statistische Verknüpfung von beendeter Ausbildung und Anschlussbeschäftigung mit gleichzeitiger Differenzierung nach Region und Beruf ist jedoch nur bei Analyse der direkten Übergänge möglich. Direkte Übergänge in Anschlussbeschäftigung nach einer mindestens 2-jährigen Ausbildung in Pflegeberufen für das Jahr 2018 laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit:1) Merkmal Jahressumme 2018 absolut Anteil bezogen auf beendete Ausbildungsverhältnisse in Prozent beendete Ausbildungsverhältnisse (Dauer ≥ 2 Jahre) 718 100,0 darunter: - Ausbildung und Anschlussbeschäftigung in Mecklenburg-Vorpommern 508 70,8 - Ausbildung und Anschlussbeschäftigung in Mecklenburg-Vorpommern und im gleichen Berufsaggregat 494 68,8 - Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern, Anschlussbeschäftigung außerhalb der Region 29 4,0 - Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern, Anschlussbeschäftigung außerhalb des Berufsaggregats 17 2,4 1) betrachtete Berufsgruppen gemäß Klassifikation der Berufe (KldB 2010): (813) Gesundheits-, Krankenpflege , Rettungsdienst, Geburtshilfe und (821) Altenpflege 6. Wie viele Absolventinnen und Absolventen machen sich nach ihrer Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern selbstständig, zum Beispiel mit einem ambulanten Pflegedienst? Die Landesregierung hat keine Kenntnis darüber, wie viele Absolventinnen und Absolventen sich nach ihrer Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern selbstständig machen. Eine entsprechende Datenerhebung findet nicht statt. Drucksache 7/3813 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 7. Wie viele Absolventinnen und Absolventen der Pflegeausbildungen verlassen nach ihrer Ausbildung das Bundesland Mecklenburg- Vorpommern oder münden in einen anderen Beruf bzw. in eine andere Branche? Die Angaben hierzu sind der Tabelle in der Antwort zu Frage 5 zu entnehmen. 8. Wie hoch ist aktuell der Bedarf an Pflegefachkräften und Pflegehilfskräften in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits - und Kinderkrankenpflege in Mecklenburg-Vorpommern? In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit ist der Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen nach ausgewählten Berufsgruppen, Berufsuntergruppen und Berufsgattungen gemäß der Klassifikation der Berufe (KldB 2010) wie folgt aufgeführt: Berufsgruppe, Berufsuntergruppe und Berufsgattung März 2019 Altenpflege - Fachkraft 307 - Helfer 168 Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe - Fachkraft 201 - Helfer 29 9. Mit welcher Bedarfsentwicklung an Pflegekräften und Pflegehilfskräften in den Bereichen Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege , Gesundheits- und Kinderkrankenpflege rechnet die Landesregierung in den kommenden fünf, zehn, fünfzehn und zwanzig Jahren (bitte anhand der Faktoren Entwicklung der Pflegebedürftigkeit, Altersabgänge, Fluktuation darstellen)? Abgestimmte Prognosen zur Bedarfsentwicklung von Altenpflege- und Altenpflegehilfskräften liegen derzeit nicht vor. Zum Stichtag 15. Dezember 2017 waren in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 91.029 Menschen pflegebedürftig. Davon wurden 26.337 Pflegebedürftige ambulant und 23.953 teil- beziehungsweise vollstationär betreut. Den pflegebedürftigen Menschen standen in ambulanter sowie teil- und vollstationärer Pflege insgesamt 26.762 Arbeitskräfte gegenüber. Davon waren 10.154 Fachkräfte aus den Berufen Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und 3.193 aus den Berufen Altenpflegehelfer und Krankenpflegehelfer. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3813 7 11.444 Beschäftigte verfügen unter anderem über Berufsabschlüsse als Ergo- oder Physiotherapeut/-in, Heilerzieher/-in, Fachhauswirtschafter/-in und 1.971 besitzen keinen Berufsabschluss beziehungsweise befinden sich noch in der Berufsausbildung. Die bestehende Relation zwischen Pflegekräften und Pflegebedürftigen kann aber nicht ohne Weiteres auf die geschätzte Zahl künftiger Pflegebedürftiger übertragen werden. Zum einen ist der künftige Arbeitskräftebedarf davon abhängig, wie sich die Zahl der Pflegebedürftigen entwickelt. Zum anderen aber auch davon, wie viele Menschen durch Pflegekräfte oder Angehörige zukünftig betreut werden. Auch die Entwicklung der Vollzeit- und Teilzeitstellen müsste in eine solche Betrachtung einfließen. Für Mecklenburg-Vorpommern sind keine strukturellen Probleme bei der Ausbildung von Gesundheits- und Krankenpflegern sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern/-innen sowie der Fachweiterbildung des Pflegepersonals erkennbar. Die Auswirkungen der generalistischen Pflegeausbildung können derzeit nicht abgeschätzt werden. Die Einführung der für die Auszubildenden kostenfreien Pflegeausbildung ab dem Schuljahr 2019/2020 wird als förderlich angesehen. 10. Wenn die Landesregierung zur Bedarfsprognose an Pflegekräften in Mecklenburg-Vorpommern keine differenzierten Angaben machen kann: Inwiefern und zu wann plant die Landesregierung, die Situation des Pflegepersonalbedarfs zu erfassen, um gezielte Maßnahmen und Steuerungsinstrumente für die Bedarfsdeckung entwickeln und umsetzen zu können? Die Universität Bremen entwickelt und erprobt im Auftrag der Pflegekassen nach § 113c des Elften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XI) wissenschaftlich ein fundiertes Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personals in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben bis zum 30. Juni 2020. Dieses Verfahren soll dann Grundlage für eine fundierte Bedarfsprognose sein.