Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3817 7. Wahlperiode 23.07.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Fehlende Kandidaten bei Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/3680 ergeben sich Nachfragen. 1. Gab es Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, in denen keine Kommunalwahlen stattfanden (bitte aufschlüsseln nach allen bisherigen Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern)? Wenn ja, a) in wie vielen Gemeinden war das der Fall? b) in welchen Gemeinden war das der Fall (bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Gemeinde, Landkreis und Jahr)? 2. In welchen der in Frage 1 benannten Gemeinden fanden keine Kommunalwahlen aufgrund von fehlenden Kandidaten statt? 3. Aus welchen anderen Gründen fanden in den in Frage 1 benannten Gemeinden keine Kommunalwahlen statt? Die Fragen 1 bis 3 werden auf Basis der von den Landkreisen mitgeteilten Angaben wie folgt zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/3817 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Für die allgemeinen Wahlen am 26. Mai 2019 wurden die Angaben dem Landtag auf die Kleine Anfrage 7/3680 bereits mitgeteilt. Es wurden ab 1990 alle Kommunalwahlen (bis auf die allgemeinen Kommunalwahlen am 26. Mai 2019) ausgewertet. Dies betrifft neben den allgemeinen Kommunalwahlen auch einzelne Kommunalwahlen, also insbesondere ehrenamtliche Bürgermeisterwahlen, wenn sie „außer der Reihe“ erforderlich wurden. Berücksichtigt wurden dabei ungeachtet der beiden Kreisgebietsreformen alle Gemeinden mit aktuellem Gebietsstand. Eine Angabe des zum fraglichen Zeitpunkt zuständig gewesenen Landkreises ist nicht erfolgt. Landkreis Anzahl Jahr Gemeinde Art der nicht stattgefundenen Wahl Grund für den Ausfall der Wahl Vorpommern- Greifswald 2 2014 Loddin Bürgermeisterwahl 1 2014 Gribow Bürgermeisterwahl 1 Nordwestmecklenburg 3 1999 Groß Siemz Bürgermeisterwahl, Gemeindevertreter wahl 1 2014 Calow Bürgermeisterwahl 1 Ludwigslust- Parchim 24 1999 Kogel Bürgermeisterwahl 1 2004 Lüttow Bürgermeisterwahl 2 wegen Fusion zur Gemeinde Lüttow-Valluhn 2004 Valluhn Bürgermeisterwahl 2 wegen Fusion zur Gemeinde Lüttow-Valluhn 2004 Bantin Bürgermeisterwahl 2 wegen Fusion zur Stadt Zarrentin am Schaalsee 2004 Lassahn Bürgermeisterwahl 2 wegen Fusion zur Stadt Zarrentin am Schaalsee 2004 Kogel Bürgermeisterwahl 1 2009 Kogel Bürgermeisterwahl 1 1999 Gresse Bürgermeisterwahl 1 1999 Klein Bengerstorf Bürgermeisterwahl 1 2004 Gresse Bürgermeisterwahl 1 2009 Brahlstorf Bürgermeisterwahl 1 2009 Gresse Bürgermeisterwahl 1 2009 Schwanheide Bürgermeisterwahl 1 2009 Tessin bei Boizenburg Bürgermeisterwahl 1 2014 Bengerstorf Bürgermeisterwahl 1 2014 Gresse Bürgermeisterwahl 1 2014 Schwanheide Bürgermeisterwahl 1 2014 Belsch Bürgermeisterwahl 1 2009 Bresegard bei Picher Bürgermeisterwahl 1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3817 3 Landkreis Anzahl Jahr Gemeinde Art der nicht stattgefundenen Wahl Grund für den Ausfall der Wahl 2004 Gammelin Bürgermeisterwahl 1 2004 Toddin Bürgermeisterwahl 1 2004 Passow Bürgermeisterwahl 1 2016 Kreien Bürgermeisterwahl 1 2014 Hohen Pritz Bürgermeisterwahl 1 Rostock 4 2009 Schwasdorf Bürgermeisterwahl 1 Vorbeck Bürgermeisterwahl 1 2012 Gutow Bürgermeisterwahl 1 2014 Boddin Bürgermeisterwahl 1 Summe 33 Die folgenden, am 26. Mai 2019 ausgefallenen Wahlen waren zur Antwort auf die Kleine Anfrage 7/3680 noch nicht bekannt: Vorpommern- Rügen 1 2019 Lietzow Bürgermeisterwahl 1 Vorpommern- Greifswald 1 2019 Gribow Bürgermeisterwahl 1 1) Fehlende Kandidaten 2) Verschiebung der Wahl infolge Eingemeindung oder Gemeindefusion 4. Welche Folgen hat es für Gemeinden, wenn keine Gemeindevertreterwahlen stattfinden konnten? 5. Welche Folgen hat es für Gemeinden, wenn keine Wahlen zum ehrenamtlichen Bürgermeister stattfinden konnten? Die Fragen 4 und 5 werden wie folgt zusammenhängend beantwortet. Wenn die Wahl der Gemeindevertretung in einem Wahlbereich ausfällt, weil dort keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen wurden, findet in dem betroffenen Gebiet gemäß § 44 Absatz 2 Satz 1 LKWG M-V später eine Nachwahl statt. Die Wahl muss nach § 45 Absatz 3 Satz 1 LKWG M-V grundsätzlich spätestens vier Monate nach der Feststellung der Notwendigkeit dieser Wahl stattfinden. Treten bei der Bürgermeisterwahl alle zugelassenen Personen vor der Wahl zurück oder wird kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, wählt nach § 67 Absatz 4 Satz 1 LKWG M-V die Gemeindevertretung die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister aus ihrer Mitte. Wenn bei einer Bürgermeisterwahl eine zugelassene Person zwischen der Zulassung des Wahlvorschlages und dem Wahltag stirbt oder nach § 6 Absatz 2 ihre Wählbarkeit verliert, sagt die Wahlleitung die Wahl ab. Es findet gemäß § 44 Absatz 8 LKWG M-V eine Nachwahl statt. Drucksache 7/3817 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Eine Bürgermeisterwahl muss spätestens fünf Monate nach Feststellung der Notwendigkeit der Wahl stattfinden. Wenn eine Gemeindefusion oder Eingemeindung zum Tag der allgemeinen Kommunalwahlen wirksam wird, kann am Tag der landesweiten Kommunalwahlen in dieser neuen Gemeinde keine Wahl stattfinden. Die Wahl wird an einem späteren Termin nachgeholt. Bei einer Eingemeindung zum Tag der allgemeinen Kommunalwahlen findet in dem Gebiet der aufgelösten Gemeinde am Wahltag keine Gemeindevertretungswahl statt. Die Wahl der Gemeindevertretung der aufnehmenden Gemeinde findet dagegen am Tag der allgemeinen Kommunalwahlen statt. Anschließend ist das Wahlverfahren für die Bürgermeisterwahl in der gesamten Gemeinde sowie für die Nachwahl der durch die Eingemeindung hinzukommenden Gemeindevertretungsmandate in dem Gemeindegebiet, das der aufgelösten Gemeinde entspricht, neu zu beginnen. Unmittelbare Folgen für die Handlungsfähigkeit der Gemeinde bestehen nicht. Soweit erforderlich, kann die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde auf der Grundlage von § 83 der Kommunalverfassung einen Beauftragten bestellen, um die Handlungsfähigkeit sicherzustellen .