Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3820 7. Wahlperiode 18.07.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Sandro Hersel, Fraktion der AfD Archivwesen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Archivalien sind in den Jahren 2010 bis 2018 in einen Zustand gekommen, der sie für die historische Forschung nicht mehr verwendungsfähig machte (bitte nach Jahren und den jeweiligen Archiven getrennt aufführen)? Das Land unterhält für die Erfüllung der staatlichen Archivaufgaben das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege als obere Landesbehörde. Die staatlichen Archivaufgaben sind in § 5 des Landesarchivgesetzes präzise definiert. Eine Zuständigkeit für das nachgefragte Archivwesen in Mecklenburg-Vorpommern ist nicht gegeben. Für das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege kann die Frage nicht vollumfänglich beantwortet werden, weil ein laufendes detailliertes Monitoring sämtlicher Archivalien nicht möglich ist. Es gibt kontaminierte Bestände, die im Rahmen der kontinuierlichen Restaurierung der Bestände nach Maßgabe des Landeshaushaltsplanes zur Restaurierung vorgesehen sind und erst nach der Restaurierung für die historische Forschung wieder zur Verfügung stehen. Es ist nicht ermittelbar, ob die Archivalien in dem erfragten Zeitraum einen restaurierungswürdigen Zustand erreicht haben. Drucksache 7/3820 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Verfallen zurzeit mehr Archivalien in den Archiven, als erhalten bzw. instandgesetzt werden können? Wenn ja, wie groß ist voraussichtlich der jährliche Verlust an Archivalien bei gleichbleibender Personalstärke? Der Landesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor, da entsprechende Daten nicht erhoben werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 Bezug genommen. 3. Wie viele Vollzeitstellen müssten zusätzlich in den Archiven geschaffen werden, um Archivalienverluste abzuwenden? Keine. Restaurierungsbedürftige Archivalien können nach Maßgabe des Landeshaushaltsplanes kontinuierlich Restaurierungsfirmen übergeben werden. 4. Ist eine Aufstockung des Archivpersonals vorgesehen? Wenn ja, in welcher Form? Nein. Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.