Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3824 7. Wahlperiode 15.07.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stephan J. Reuken, Fraktion der AfD Wissenschaftliche Untersuchungen zur Sprachfähigkeit von Schulanfängern und Schülern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Im Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) wird im § 34 Absatz 1 der Anspruch auf sonderpädagogische Förderung definiert. Mit Bezug auf § 36 Absatz 2 SchulG M-V kann sonderpädagogischer Förderbedarf für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, Sehen, Hören, emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung sowie Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler festgestellt werden. 1. Liegen wissenschaftliche Untersuchungen, statistische Erhebungen oder sonstige Zahlen vor, die dokumentieren, wie viele Schulanfänger bereits Förderbedarf in der deutschen Sprache haben? Wenn ja, um welche wissenschaftlichen Untersuchungen, statistischen Erhebungen oder sonstigen Zahlen handelt es sich? 2. Liegen wissenschaftliche Untersuchungen, statistische Erhebungen oder sonstige Zahlen vor, die dokumentieren, wie viele Grundschüler Förderbedarf in der deutschen Sprache haben? Wenn ja, um welche wissenschaftlichen Untersuchungen, statistischen Erhebungen oder sonstigen Zahlen handelt es sich? Drucksache 7/3824 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Liegen wissenschaftliche Untersuchungen, statistische Erhebungen oder sonstige Zahlen vor, die dokumentieren, wie viele Schüler an weiterführenden Schulen Förderbedarf in der deutschen Sprache haben? Wenn ja, um welche wissenschaftlichen Untersuchungen, statistischen Erhebungen oder sonstigen Zahlen handelt es sich? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenhängend beantwortet. Wissenschaftliche Untersuchungen zum sonderpädagogischen Förderbedarf Sprache werden seit 2010 im Rügener Inklusionsmodell (RIM) durch die Universität Rostock durchgeführt. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache werden in der jährlichen amtlichen Schulstatistik erfasst. Zur statistischen Erhebung von Förderbedarf in der deutschen Sprache bei Schulanfängern, Grundschülerinnen und Grundschülern sowie Schülerinnen und Schülern in weiterführenden Schulen können keine Angaben gemacht werden.