Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3825 7. Wahlperiode 15.07.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stephan J. Reuken, Fraktion der AfD Beschränkung der Angelzeiten in Winterlagern und ANTWORT der Landesregierung Bezugnehmend auf die Antwort der Landesregierung vom 22. Januar 2019 (Drucksache 7/2985) ergeben sich folgende Nachfragen. 1. Wie viele Tonnen Fisch wurden in den zurückliegenden fünf Jahren jeweils von Berufsfischern und Hobbyanglern an den einzelnen Standorten während der Monate November bis März entnommen (bitte schätzen, wenn belastbare Zahlen nicht vorliegen)? Für die tatsächliche Fangentnahme in den Winterlagergebieten liegen keine Daten vor. Die Ausübung der beruflichen Fischerei ist im Winterlager Hafen Stralsund verboten. In der Winterlagerzeit (November-März) ist ausschließlich die anglerische Fischereiausübung im Rahmen der veröffentlichten Einschränkungen durch die Winterlagerregelung zulässig. Eine durch die Wissenschaft vorgenommene Berechnung der anglerischen Entnahme im Winterlager Hafen Stralsund geht von einem Höchstwert von circa 66Tonnen Fisch aus (Pilotstudie: Fischereibiologische Untersuchungen im Winterlager „Hafen Stralsund“ im Zeitraum Dezember 2014 bis März 2015, Abschlussbericht vom 28.07.2015). Dabei wurde angenommen, dass täglich 55 Angler den Fischfang dort ausüben und jeder Angler die Tagesfangbegrenzung ausschöpft. Diese Annahmen spiegeln jedoch nicht die realen Gegebenheiten wider. Zum einen ist es nicht so, dass tatsächlich jeder Angler die Tagesfangbegrenzung ausschöpft. Drucksache 7/3825 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zum anderen wird durch die Fischereiaufsicht regelmäßig festgestellt, dass im Verlauf der Angelzeit von 10:00 bis 18:00 Uhr deutlich mehr als 55 Angler je Tag im Hafen angeln. Die anglerischen Aktivitäten dauern witterungsbedingt nach empirischer Erhebung zwischen 1 und 2,5 Stunden. Es findet jedoch ein regelmäßiges Kommen und Gehen im Hafen statt, sodass die Anzahl der Angler im Hafen auf über 100 je Wochentag und über 200 je Wochenendtag geschätzt werden kann (die wissenschaftliche Erhebung der Angler fand nur an den Wochentagen Montag bis Freitag statt). Eine geschätzte anglerische Fangentnahme zwischen 40 und 80 Tonnen dürfte für den Hafen Stralsund während der Winterlagerzeit als realistisch anzunehmen sein. 2. Wurden zur Findung des Zeitfensters in der Antwort der Landesregierung zu Frage 2 Angler mit einbezogen, die gegebenenfalls eine Anfahrt aus dem Landesinneren zurückzulegen haben? a) Wenn ja, womit wird eine Nichtbeachtung der Interessen der Erwerbstätigen Hobbyangler mit Anfahrt begründet? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 2, a), und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Interessen der erwerbstätigen Hobbyangler sind aus Sicht der Fischereibehörde ausreichend berücksichtigt worden. Aus fischereibiologischer Sicht wurde die Ausnahme zum Fischfang mit einer achtstündigen Angelzeit in der Tageslichtzeit (09:00 bis 17:00 Uhr) im Winterhalbjahr als ausreichend angesehen. Dem vom Landesanglerverband MV e. V. vorgetragenen Problem der erwerbstätigen Angler wurde durch Verlagerung der Angelzeit auf 10:00 bis 18:00 Uhr Rechnung getragen. 3. Wie steht die Landesregierung einer Erweiterung der Angelzeiten bis 22:00 Uhr oder 24:00 Uhr gegenüber, um auch den erwerbstätigen Hobbyanglern mit weiteren Anfahrtswegen Rechnung zu tragen? Es ist nicht beabsichtigt, die Angelzeiten auf 22:00 Uhr oder 24:00 Uhr zu erweitern. Zum einen soll für die Winterlager, in denen die Fische Schutz benötigen, kein Angeltourismus - mit anreisenden Anglern aus Hamburg oder Berlin - unterstützt und gefördert werden. Zum anderen ist die Gefahr einer unsachgemäßen und tierschutzwidrigen Fischereiausübung in der Dunkelheit als hoch zu bewerten. Die Raubfische können die Köder während der Nachtzeit nur über den Ferntastsinn wahrnehmen, womit die Anzahl der Fehlbisse und damit des Hakens von außen erhöht ist. Untermaßige Fische müssten dann verletzt wieder in das Gewässer entlassen werden. Die zu treffenden Ausnahmeregelungen müssen auch die Belange des Tierschutzes als verfassungsrechtliches Gut beachten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3825 3 4. Hält die Landesregierung es für möglich, dass nach Abschluss aller Untersuchungen und dem möglichen Ergebnis, dass sich die Bestände in gesundem Maße erholt haben, eine gänzliche Abschaffung der Beschränkung in Betracht kommt, also wieder rund um die Uhr geangelt werden darf? Nein. Die Bestände an Süßwasserfischen in den Bodden und Haffen werden gegenwärtig als nachhaltig bewirtschaftet eingeschätzt. Da die Nachhaltigkeit das Ziel ist und eine ungeregelte Fischerei während der Winterruhe erhebliche Auswirkungen auf die Reproduktion und damit den Fortbestand der Fischbestände haben kann, ist der Schutz der Fische im Winterlager gemäß dem Nachhaltigkeits- und Vorsorgegrundsatz zu gewährleisten.