Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3828 7. Wahlperiode 02.08.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Personalausstattung in der Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung kann die Fragen nur teilweise beantworten, da sich die Personalhoheit in der Zuständigkeit der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe befindet. Diese erfüllen ihre Aufgaben nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) weisungsfrei als eigene Angelegenheit im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Soweit von den örtlichen Trägern der Jugendhilfe Informationen zur Verfügung gestellt wurden, wurden diese in die Antworten mit aufgenommen. 1. Wie haben sich die Personalstellen in Vollzeit sowie Teilzeit im ambulanten , teilstationären und stationären Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in den jeweiligen Jahren seit 2017 entwickelt (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden)? Die Entwicklung der Personalstellen in Vollzeit sowie Teilzeit im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in den Jahren seit 2017 kann durch die Landesregierung nicht nach Landkreisen und kreisfreien Städten abgebildet werden. Die Umsetzung in den angesprochenen Bereichen erfolgt einzelfallbezogen und liegt im Handlungsbereich der freien Träger der Jugendhilfe. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/752 verwiesen. Drucksache 7/3828 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie hat sich die den „Klientinnen/Klienten zugewandte Arbeitszeit“ im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in den jeweiligen Jahren seit 2017 entwickelt (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden)? Wie sich die den „Klientinnen/Klienten zugewandte Arbeitszeit“ im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in den Jahren seit 2017 in den einzelnen Gebietskörperschaften entwickelt hat, kann aus den in der Vorbemerkung und in der Antwort zu Frage 1 benannten Gründen nicht beantwortet werden. 3. Wie hat sich die den „Klientinnen/Klienten zugewandte Arbeitszeit“, z. B. für Dokumentation und Verwaltung, im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in den jeweiligen Jahren seit 2017 entwickelt (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden)? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Wie viele Fachkräfte mit welchen Professionen sind derzeit mit welchem Stundenumfang in den Jugendämtern des Landes tätig (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden)? a) Wie hoch ist der Altersdurchschnitt der Fachkräfte in den Jugendämtern im Vergleich der Jahre 2017 und 2018? b) Wie stellten sich die Krankenstände der Fachkräfte in den Jugendämtern in den Jahren 2017 und 2018 dar? c) Wie stellte sich die Fluktuationsquote von Fachkräften, die in andere Berufe oder andere Bundesländer wechselten, in den Jahren 2017 und 2018 dar? Aussagen darüber, wie viele Fachkräfte mit welchen Professionen derzeit mit welchem Stundenumfang in den jeweiligen Gebietskörperschaften des Landes tätig sind, können nur anhand folgender durch die Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung gestellten Informationen erfolgen: Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3828 3 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Ausbildung/Studium Anzahl der Fachkräfte insgesamt Wochenarbeitszeit in Stunden 40 38 36 35 33 32 30 Verwaltungsfachangestellte/ Verwaltungsfachangestellter, Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation 34 24 1 1 5 1 1 1 Dipl. Sozialarbeiter 71 61 - 1 6 1 - 2 Dipl.-Pädagogen/ -Erzieherinnen/Erzieher 13 8 2 - 3 - - - Dipl.-Verwaltungswirte/ Betriebswirte/Verwaltungsfachwirte 32 27 - - 3 - - 2 Sonstige 11 9 1 1 - - - - Gesamt 161 129 4 3 17 2 1 5 Landkreis Vorpommern-Greifswald Ausbildung/Studium Anzahl der Fachkräfte insgesamt Wochenarbeitszeit in Stunden 40 38 36 35 33 32 30 Sozialarbeiter/ Sozialpädagoge 26,5 24 1 - - - 0,5 1 Bachelor of Arts - Soziale Arbeit 15 12 - - 2 - - 1 Magister Artium in Erziehungswissenschaften 1 1 - - - - - - Krankenschwester 2 - - - 2 - - - Erzieher 0,5 0,5 - - - - - - Gesamt 45 37,5 1 4 0,5 2 Landkreis Vorpommern-Rügen Ausbildung/Studium Anzahl der Fachkräfte insgesamt Wochenarbeitszeit in Stunden* 40 38 36 35 33 32 30 Verwaltungsfachangestellte/ Verwaltungsfachangestellter oder Beschäftigte mit Befähigung für den gehobenen Dienst 69 - - - - - - - Dipl. Sozialarbeiter 56 - - - - - - - Gesamt 125 93 0 1 11 0 4 6 * Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat keine Angaben zu den Wochenarbeitszeiten der einzelnen Professionen mitgeteilt. Drucksache 7/3828 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zu a) Altersdurchschnitt in den Jahren 2017 und 2018 Landkreis/kreisfreie Stadt Jahr Altersdurchschnitt in Jahren Mecklenburgische Seenplatte 2017 44,83 2018 45,02 Vorpommern-Greifswald 2017 45,51 2018 44,00 Vorpommern-Rügen - Fachdienst Jugend 2017 45,47 2018 45,15 Vorpommern-Rügen - Sozialpädagogischer Dienst 2017 49,18 2018 48,32 Zu b) Krankenquote in den Jahren 2017 und 2018 Landkreis/kreisfreie Stadt Jahr Krankenquote in Prozent Mecklenburgische Seenplatte 2017 9,19 2018 8,24 Vorpommern-Greifswald 2017 6,24 2018 9,83 Vorpommern-Rügen - Fachdienst Jugend 2017 8,69 2018 8,70 Vorpommern-Rügen - Sozialpädagogischer Dienst 2017 9,77 2018 9,80 Zu c) Fluktuationsquote in den Jahren 2017 und 2018 Landkreis/kreisfreie Stadt Jahr Fluktuationsquote in Prozent Mecklenburgische Seenplatte 2017 keine Angabe möglich 2018 keine Angabe möglich Vorpommern-Greifswald 2017 8,88 2018 9,80 Vorpommern-Rügen 2017 5,60 2018 4,80 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3828 5 5. Wie viele Fälle betreuen die sozialpädagogischen Fachkräfte in den Jugendämtern im Durchschnitt pro Vollzeitäquivalent (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden)? a) Wie viele Fälle betreuen die sozialpädagogischen Fachkräfte im Bereich „Hilfen zur Erziehung“? b) Wie viele Fälle betreuen die sozialpädagogischen Fachkräfte im Bereich „Sonstige Hilfen“ (bitte auflisten)? Aussagen darüber, wie viele Fachkräfte mit welchen Professionen mit welchem Stundenumfang in den jeweiligen Gebietskörperschaften des Landes tätig sind, können nur anhand der durch die Landkreise und die kreisfreien Städte zur Verfügung gestellten Informationen erfolgen . Im Landkreis Vorpommern-Rügen wurden die Zuständigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereich Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) und in die einzelnen Spezialdienste aufgeteilt. Eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter im ASD in Vollzeit hat durchschnittlich eine Fallzahlbelastung von 50 laufenden Fällen. Zu den weiteren Aufgabenbereichen gehören zum Beispiel: die allgemeine Beratung gemäß § 16 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII), Zuarbeiten an Gerichte oder die Prüfung und Begleitung von Verfahren gemäß §§ 8a, 42 SGB VIII. Hier kann keine durchschnittliche Zahl für „Sonstige Tätigkeiten“ genannt werden, da die Bereiche der allgemeinen Beratung, Zuarbeiten für die Familiengerichte und anderes nicht statistisch erfasst werden. Die Fallzahlen der Spezialdienste (Pflegekinderwesen, Jugendgerichtshilfe, Familiengerichtshilfe , Adoptionsvermittlung) sind aufgrund ihrer Stellenbeschreibung nicht statistisch zu erfassen, da es nicht nur die reine Fallzahl gibt, sondern darüber hinaus andere Tätigkeiten anfallen (beispielsweise: Prüfung und Erteilung einer Erlaubnis für Pflegeeltern). Im Allgemeinen Sozialpädagogischen Dienst des Jugendamtes des Landkreises Mecklenburgische Seeplatte bearbeitet eine Sozialpädagogische Fachkraft etwa 48 Fälle. In dieser Fallzahl sind sowohl Hilfen zur Erziehung (§ 27 ff SGB VIII) aber auch alle anderen Bearbeitungsverpflichtungen (sonstigen Hilfen) enthalten. Beispielhaft sind hier die §§ 8a, 19, 35a und 41 SGB VIII zu benennen. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald werden pro Fachkraft 37,33 Fälle in Verbindung mit Hilfen zur Erziehung bearbeitet. Darüber hinaus werden 9,33 Fälle in Verbindung mit Sonstigen Hilfen bearbeitet. Zusätzlich bewältigt eine Vollzeitbeschäftigteneinheit im Landkreis etwa fünf Prüfungen gemäß § 8a SGB VIII pro Monat. Diese Prüfungen werden pro Fall mit zwei Fachkräften und einem Arbeitsumfang von etwa 12 Arbeitsstunden bewältigt. Außerdem hat jeder Sozialarbeiter einen Beratungsauftrag gemäß § 16 SGB VIII (allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie). Durchschnittlich hat eine Vollzeitbeschäftigteneinheit etwa fünf Beratungsfälle pro Monat (mit durchschnittlich fünf bis sieben Beratungskontakten pro Fall). Darüber hinaus ist Folgendes zu beachten: In der Einzelfallhilfe muss berücksichtigt werden, dass der tatsächliche Arbeitszeitbedarf zwischen wenigen Stunden und gar Minuten bis zu mehreren Arbeitstagen pro Woche variieren kann. Dazu kommt noch, dass die Laufzeit der Fälle einen Tag oder mehrere Jahre betragen kann. Die Fallzahl im Allgemeinen Sozialen Dienst ist demzufolge keine statische, sondern eine dynamische Größe. Drucksache 7/3828 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 6. Wie schätzt die Landesregierung die Ausstattung der Jugendämter mit qualifiziertem Fachpersonal im Hinblick darauf ein, allen gesetzlichen Aufgaben tatsächlich gerecht werden zu können? a) Ist die für die Bewältigung der Aufgaben notwendige Personalausstattung derzeit sichergestellt? b) Wenn ja, wie begründet die Landesregierung dies (bitte mit Zahlen unterlegen)? c) Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um dies zu ändern? Die Fragen 6, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Aus den in der Vorbemerkung und in der Antwort zu Frage 1 benannten Gründen liegt der Landesregierung kein Datenmaterial über die detaillierte Ausstattung der Jugendämter mit qualifiziertem Fachpersonal vor. Die Sicherung des Fachkräftebedarfs gewinnt jedoch angesichts der demografischen Entwicklung und wachsenden Anforderungen in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe zunehmend an Bedeutung. Dabei ist davon auszugehen, dass sich der Bedarf bereichsspezifisch und regional unterschiedlich entwickelt. Im Übrigen wird auf die Antworten der Landesregierung zur Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/1696 verwiesen. 7. Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung des Fallaufkommens in den Jugendämtern in Mecklenburg-Vorpommern sowohl bezüglich einer quantitativen Zunahme als auch der Komplexität der Fälle ein? Diese Zahlen ermöglichen der Landesregierung keine belastbaren Rückschlüsse auf die Komplexität der Fälle. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Entwicklung der Anzahl vorläufiger Schutzmaßnahmen in den Jahren 2012 - 2017 Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl 981 994 845 1.271 1.759 1.592 Entwicklung der Anzahl erzieherischer Hilfen in den Jahren 2012 - 2017 Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl 6.320 6.861 6.845 6.916 7.423 7.782 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern - Kinder und Jugendhilfe 2017. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3828 7 8. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Möglichkeiten, in den Landkreisen und kreisfreien Städten vakante Stellen in den Jugendämtern durch qualifiziertes Personal zügig neu besetzen zu können? a) Wieviel Zeit vergeht im Durchschnitt von der Stellenausschreibung bis zur Neubesetzung? b) In wie vielen Fällen konnten offene Stellen in den Jugendämtern nicht im Rahmen der vorgesehenen Zeit neu besetzt werden? c) Wie viele offene Stellen in den Jugendämtern sind derzeit unbesetzt ? Die Fragen 8, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen aus den bereits genannten Gründen keine Informationen vor, inwieweit vakante Stellen in den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte durch qualifiziertes Personal zügig neu besetzt werden können.