Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3833 7. Wahlperiode 23.07.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Aktueller Sachstand zum Erhalt der Gorch Fock (I) und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand in Bezug auf mögliche Lösungen zum Erhalt und Verbleib der Gorch Fock (I) im Stralsunder Hafen dar? Im Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern liegt seit August 2012 ein Förderantrag der Hansestadt Stralsund für den Um- und Ausbau der „Gorch Fock (I)“ zu einem maritimtouristischen Informationszentrum vor. Vorgesehen ist die Instandsetzung des Schiffes, um eine dauerhafte Schwimmfähigkeit zu sichern, die Einrichtung einer ordnungsgemäßen landseitigen Ver- und Entsorgung sowie die grundlegende Modernisierung des Schiffskörpers , der Decks und der Aufbauten. Die nutzbaren Innenräume sollen für Ausstellungs-, Informations- und Präsentationszwecke hergerichtet werden. Eine Außenstelle der Stralsunder Tourismuszentrale ist ebenfalls an Bord vorgesehen. Die Antragsunterlagen sind weiterhin unvollständig. Insbesondere fehlen die Verträge zwischen dem Eigentümer, dem Tall-Ship Friends e. V., und der Hansestadt Stralsund zur Umsetzung sowie die Darstellung der Gesamtfinanzierung. Drucksache 7/3833 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Sieht die Landesregierung eine Möglichkeit, Investitionen, die dazu dienen, die Seetauglichkeit herzustellen und spätere touristische Ausfahrten aus dem Hafen ermöglichen, zu fördern, beispielsweise auch mit einer Änderung entsprechender Förderrichtlinien? a) Wenn ja, welche Möglichkeiten sind das und was müsste gegebenenfalls geändert werden? b) Wenn nicht, welche konkreten rechtlichen Vorgaben, die landesseitig nicht geändert werden können, stehen dem entgegen? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Grundlage der beantragten Förderung ist der zwischen dem Bund und allen Ländern vereinbarte Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Hiernach sind im Rahmen der wirtschaftsnahen Infrastrukturförderung die erforderlichen Investitionen in öffentliche Einrichtungen des Tourismus wie zum Beispiel Informationszentren förderfähig. Hierzu gehören jedoch im vorliegenden Fall nicht Investitionen, die der Seetauglichkeit dienen, da diese für die Funktion als Informationszentrum nicht erforderlich sind. Auch im Falle der unternehmerischen Betreibung des Schiffes wäre eine Förderung im Rahmen der gewerblichen Förderung der GRW nicht möglich, da entsprechend des Koordinierungsrahmens Investitionen in Schiffe von der Förderung ausgeschlossen sind. Eine Förderung im Rahmen der Kultur- und Denkmalförderung scheidet gleichfalls aus, da es sich bei den in Rede stehenden Investitionen nicht um denkmalbedingte Aufwendungen oder Aufwendungen mit kulturellem Bezug handelt. Auch anderweitige Fördermöglichkeiten, die der Herstellung oder dem Erhalt der Seetauglichkeit von historischen Schiffen dienen, stehen seitens des Landes nicht zur Verfügung. 3. Welche Förderangebote hat die Landesregierung für welche unterschiedlichen Szenarien in Aussicht gestellt? Die vorausgehend dargestellten Förderbedingungen waren von Beginn an Grundlage der Gespräche. Insoweit wurden keine alternativen Szenarien diskutiert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3833 3 4. Haben zwischen dem Vorstand des Betreibervereins und dem Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit bereits persönliche Gespräche stattgefunden? a) Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? b) Wenn nicht, aus welchen Gründen nicht? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Ansprechpartner des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit ist die Hansestadt Stralsund. Unabhängig davon hat es auf Arbeitsebene des Ministeriums mehrere Gespräche mit der Hansestadt Stralsund auch unter Einbeziehung des Vereinsvorstandes gegeben, in denen die Grundlagen und Rahmenbedingungen einer möglichen Förderung erörtert wurden. Ein persönliches Gespräch des Ministers mit dem Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund und dem Vereinsvorstand ist für Mitte Juli 2019 geplant.