Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3835 7. Wahlperiode 18.07.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Mittelabfluss im Einzelplan 09 - Geschäftsbereich des Justizministeriums, Haushaltstitel 812.05 und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele der im Haushaltsjahr 2018 veranschlagten Mittel in Höhe von 120.000 € sind tatsächlich abgeflossen (bitte absolut und prozentual angeben)? Die für das Haushaltsjahr 2018 für die Gerichte und Staatsanwaltschaften veranschlagten Haushaltsmittel für Sicherheitsinvestitionen in Höhe von 120.000,00 Euro wurden um 64.700,00 Euro auf insgesamt 184.700,00 Euro verstärkt, um weitere notwendige Sicherheitsinvestitionen durchführen zu können. Davon hat das Justizministerium Haushaltsmittel in Höhe von 7.396,85 Euro für eine durch den Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme durchzuführende Beschaffungsmaßnahme gemäß § 17 Absatz 6 Haushaltsgesetz 2018/2019 in den Einzelplan 12 umgesetzt. Von den somit im Einzelplan 09 zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln in Höhe von 177.303,15 Euro wurden insgesamt 169.427,83 Euro, mithin 95,6 Prozent verausgabt . Der Ausgaberest wurde gemäß §§ 19 Satz 1, 45 Absatz 2 Landeshaushaltsordnung in das Haushaltsjahr 2019 übertragen. Drucksache 7/3835 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Maßnahmen wurden mit den im Haushaltsjahr 2018 abgeflossenen Mitteln finanziert? Mit den abgeflossenen Mitteln sind Schutzwesten für Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sowie Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, die Ersatzbeschaffung der Video- und Wechselsprechanlage bei dem Amtsgericht Pasewalk, Ersatzteile für die Einbruchmeldeanlage bei der Staatsanwaltschaft Rostock, verschiedene Ausrüstungsgegenstände für Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister (einschließlich der Fachgerichtsbarkeit ), Torsonden sowie erste Geräte für die Pilotierung von Personalnotrufanlagen für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher finanziert worden. 3. Wie viele der im Haushaltsjahr 2019 veranschlagten Mittel in Höhe von 50.000 € sind bereits abgeflossen (bitte absolut und prozentual angeben)? Von den für das Haushaltsjahr 2019 veranschlagten Haushaltsmitteln für Sicherheitsinvestitionen in Höhe von 50.000,00 Euro nebst dem Ausgaberest aus dem Jahr 2018 sind gegenwärtig noch keine Mittel, mithin 0,0 Prozent, abgeflossen. Allerdings ist der überwiegende Teil der Mittel bereits für erforderliche Sicherheitsinvestitionen verplant und somit gebunden. 4. Welche Maßnahmen wurden mit den bisher im Haushaltsjahr 2019 abgeflossenen Mitteln finanziert? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 5. Welche Investitionsvorhaben betrafen und betreffen die Verpflichtungsermächtigungen in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 (bitte aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahr angeben)? Im Haushaltsjahr 2018 war es zur Umsetzung der beabsichtigten Investitionsvorhaben nicht erforderlich, die zur Verfügung stehende Verpflichtungsermächtigung ganz oder teilweise in Anspruch zu nehmen. Nach gegenwärtigem Stand wird auch im Haushaltsjahr 2019 die zur Verfügung stehende Verpflichtungsermächtigung nicht in Anspruch genommen werden.