Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3836 7. Wahlperiode 16.07.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Hygienemängel an der JVA Bützow und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Begehungen fanden seit Abschluss des Kontrollberichtes der Landesregierung mit den Vertretern des Landkreises Rostock statt? Zwei. 2. Welche Aussagen in dem Kontrollbericht sind nach Ansicht der Landesregierung unzutreffend? Welche sind zutreffend? Die Anzahl der Waschmaschinen und Trockner in der Wäscherei der Justizvollzugsanstalt Bützow und die Angaben über die verwendeten Händedesinfektionsmittel sind nicht korrekt dargestellt worden. Der bauliche Zustand in den Gemeinschaftsduschen, den Sanitärbereichen sowie die Ausstattung der Hafträume wurde zutreffend beschrieben. Drucksache 7/3836 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Welche hygienischen Mängel bestehen vor allem im Hafthaus B der JVA Bützow nach Ansicht der Landesregierung? Der bauliche Zustand und die Ausstattung der Vollzugsabteilung B der Justizvollzugsanstalt Bützow sind sanierungsbedürftig. 4. Welche konkreten Maßnahmen zur Beseitigung der hygienischen Mängel wurden und werden durchgeführt? Die Vollzugsabteilung B wird in den nächsten Wochen leergezogen. Der Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (BBL M-V) wurde mit der Erstellung einer Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) zur Sanierung des Hafthauses B beauftragt. Nach dem Freizug erfolgt die Demontage der mobilen Einrichtungsgegenstände und Sanitärobjekte. Daneben wird mit der Planung und Ausführung der Entkernung und dem Abbruch nichtkonstruktiver Bauteile (Putz, Fußböden, Sanitär- und Elektroleitungen) begonnen. Der Ausführungsbeginn ist für September 2019 avisiert. Parallel zur Planung und Ausführung der Entkernung und Abbrucharbeiten wird mit der Planung und Ausführung der Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung angefangen. Ein Baubeginn für diese Teilleistungen ist für den Jahresanfang 2020 vorgesehen. Anschließend wird die Sanierung des Hafthauses B mit den weiteren baulichen Maßnahmen (Anpassung der Grundrissstruktur, Erneuerung der Fenster, Wände, Sanitäreinrichtungen und ähnliches) begonnen. Im Übrigen wurden für die Übergangszeit umgehend Maßnahmen zur Verbesserung der hygienischen Verhältnisse ergriffen. Unter anderem wurde der gesamte Bereich umfassend gereinigt, beschädigte Möbel und Sanitärobjekte ersetzt, Fußböden versiegelt, die Lagerung von Reinigungsmitteln, Wäsche und Lebensmitteln neu organisiert und der Hygieneplan aktualisiert. 5. Wie viel hat die kurzfristige Beseitigung der Mängel bisher gekostet? Wie viel wird sie kosten? Die kurzfristige Beseitigung der Mängel hat 10.879,06 Euro gekostet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3836 3 6. Welche Priorität hat bei der Beseitigung der hygienischen Mängel die Sicherstellung der Hygiene? Welche Priorität hat die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen? Die Gesundheitsvorsorge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anstalt und die Gefangenen hat oberste Priorität. 7. Wie stellt die Landesregierung die Umsetzung der Maßnahmen sicher, damit es nicht wieder zum Abbruch von Maßnahmen wie im Jahr 2016 kommt? 8. Wann ist die grundlegende Sanierung des Hafthauses B angedacht? 9. Wie ist der Planungsstand zur Umsetzung der Sanierung des Hafthauses B? 10. Welchen konkreten Zeitplan gibt es seitens der Landesregierung zur grundlegenden Sanierung des Hafthauses B? Die Fragen 7 bis 10 werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 4 wird Bezug genommen.