Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3838 7. Wahlperiode 25.07.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Mittagsversorgung im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung an den allgemeinbildenden Schulen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3171 ergeben sich Nachfragen. 1. Welche Anzahl von allgemeinbildenden Schulen bietet laut Abfrage der Schulträger seinen Schülerinnen und Schülern täglich ein warmes Mittagessen an (bitte getrennt nach Schularten und Schulamtsbereichen angeben)? Wie in der Antwort der Landesregierung auf die Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3171 bereits dargelegt, liegt die Verantwortung hinsichtlich der Schulverpflegung bei den Schulträgern. Eine statistische Erfassung erfolgt nicht. Eine Abfrage der Schulträger würde bei der entsprechenden Anzahl von Vorgängen einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Drucksache 7/3838 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. An welchen allgemeinbildenden Schulen wird derzeit nach Auskunft der Schulträger keine Mittagsversorgung der Schülerinnen und Schüler angeboten? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Mit welchen konkreten Regelungen im Entwurf der aktuellen Schulgesetznovelle will die Landesregierung sicherstellen, dass mit Blick auf den Beschluss des Landtages vom 24. Januar 2019 zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/3045 a) an allen Schulen ein warmes Mittagessen angeboten wird und b) das angebotene Schulessen den erforderlichen Qualitätsstandards entspricht? Der aktuelle Entwurf der Schulgesetznovelle sieht eine Neufassung des § 39 des Schulgesetzes „Ganztägiges Lernen“ vor. In § 39 Absatz 5 Satz 1 des Schulgesetzes ist eine Regelung vorgesehen, wonach den Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen und Schulmilch angeboten werden soll. Eine darüber hinaus gehende Regelung findet sich im aktuellen Entwurf der Schulgesetznovelle nicht.