Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3842 7. Wahlperiode 18.07.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stephan J. Reuken, Fraktion der AfD Beschlüsse der Vollversammlung der Studierendenschaft an der Universität Greifswald und ANTWORT der Landesregierung 1. Ist der Landesregierung bekannt, dass die Beschlüsse der Vollversammlung der Studierendenschaft an der Universität Greifswald nicht öffentlich sind? Ist dieses Verfahren rechtens? Ja. Gemäß § 40 Absatz 3 der Satzung der Studierendenschaft der Universität Greifswald in der Fassung vom 14. November 2017 ist über den Verlauf und die beschlossenen Anträge einer Vollversammlung Protokoll zu führen, welches hochschulöffentlich bekanntzugeben ist. Es gibt keine übergeordnete Rechtsnorm, die eine öffentliche Bekanntmachung vorsieht. Drucksache 7/3842 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Sind der Landesregierung die Beschlüsse der Vollversammlung der Studierendenschaft an der Universität Greifswald bekannt? Wenn ja, a) welchen Inhalt hat der die „Arbeitsgruppe Verbindungen“ betreffende Beschluss der Vollversammlung vom 18. Juni 2019? b) welche Rechtswirkung hat dieser Beschluss? c) wie bewertet die Landesregierung diesen Beschluss? Die Fragen 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Nein. 3. Inwieweit überprüft das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur als Rechtsaufsichtsbehörde die Beschlüsse der Vollversammlung der Studierendenschaft an der Universität Greifswald? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern überprüft die Beschlüsse der Vollversammlung der Studierendenschaft an der Universität Greifswald nicht. Gemäß § 24 Absatz 3 des Landeshochschulgesetzes übt die Hochschulleiterin oder der Hochschulleiter die Rechtsaufsicht über die Studierendenschaft aus.