Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3844 7. Wahlperiode 18.07.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jens-Holger Schneider, Fraktion der AfD Umsetzung der Inklusionsstrategie in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung In der Fragestunde der 68. Sitzung des Landtags am 20. Juni 2019 konnte die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Bettina Martin, den Abgeordneten noch keine Details zur Modifizierung der Inklusionsstrategie der Landesregierung nennen. Dagegen kündigte sie fünf Tage später am 25. Juni 2019 im „Blauen Salon“ der Schweriner Volkszeitung vor Lesern der SVZ an, die Umsetzung der Inklusionsstrategie erfolge nicht bis 2023, sondern werde um fünf Jahre gestreckt. Die Inklusion solle überdies nicht verordnet, sondern ermöglicht werden, und die Schulen hätten gewisse Entscheidungsspielräume bei der Umsetzung der Inklusion. 1. Handelt es sich bei der oben genannten Äußerung der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur zeitlichen Verlängerung der Inklusionsstrategie um Beschlüsse des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur? a) Wenn ja, aus welchen Gründen wird die Umsetzung der Inklusionsstrategie um fünf Jahre verlängert? b) Wann beschloss das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, diese Strategie zu verlängern (bitte datieren)? c) Wie erfolgte die Entscheidungsfindung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Verlängerung der Inklusionsstrategie (bitte Abstimmungsprozess, Beteiligte und Ergebnisse chronologisch auflisten)? Drucksache 7/3844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Warum hat die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Auskunft zur Verlängerung der Inklusionsstrategie nicht in der Fragestunde der Landtagssitzung vom 20. Juni 2019 den Abgeordneten mitgeteilt ? Die Fragen 1, a), b), c) und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die Verlängerung der Inklusionsstrategie ist ein Vorschlag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, welcher derzeit im parlamentarischen Raum weiter abgestimmt wird. Eine Entscheidung beziehungsweise Beschlüsse gibt es noch nicht. 3. Welche Folgen hat die Verlängerung der Inklusionsstrategie für die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung? Keine. Diese Schulen bleiben gemäß Inklusionsstrategie und Planung bestehen. 4. Handelt es sich bei den oben genannten Äußerungen der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu Entscheidungsspielräumen der Schulen bei der Umsetzung der Inklusion um Beschlüsse des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur? Wenn ja, welchen konkreten Inhalt haben diese Beschlüsse? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 5. Hält die Landesregierung weiterhin am Ziel eines vollständig inklusiven Bildungssystems fest, wie es in der maßgeblichen Broschüre zur Inklusionsstrategie der Landesregierung, Seite 6, definiert ist? a) Wenn ja, mit welcher Begründung? b) Wenn nicht, warum nicht mehr? c) Wenn nicht, inwieweit nimmt die Landesregierung damit eine Neuinterpretation der UN-Behindertenrechtskonvention vor (bitte erläutern)? Die Fragen 5, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3844 3 Ja, auf der Grundlage der Empfehlungen der Expertenkommission ist weiterhin die Gestaltung eines inklusiven Bildungssystems mit Augenmaß geplant. Die Verabschiedung der Strategie der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2023 (Drucksache 6/4600) ist ein Landtagsbeschluss , der durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur umgesetzt wird.