Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3849 7. Wahlperiode 23.07.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Verwendung von Bundesergänzungszuweisungen und ANTWORT der Landesregierung 1. Wofür und in jeweils welchem Umfang wurden die Mittel, die nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern beim Gleichmäßigkeitsgrundsatz nicht berücksichtigt wurden, im Einzelnen durch die Landesregierung verwendet (bitte nach den Jahren 2016 bis 2019 getrennt ausweisen)? 2. Aus welchen Gründen blieben die Mittel beim Gleichmäßigkeitsgrundsatz unberücksichtigt? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Der Abzugsbetrag nach § 7 Absatz 2 Nr. 1 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg- Vorpommern (FAG M-V) ist sachlich begründet durch die vom Bund gewährten Solidarpaktmittel zur Schließung der Infrastrukturlücke in den neuen Ländern. Mit dem Solidarpaktfortführungsgesetz vom 20. Dezember 2001 wurden die zuvor im Rahmen des Investitionsfördergesetzes Aufbau Ost (IfG) für Investitionsprojekte zur Verfügung gestellten Mittel in die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) nach § 11 Absatz 3 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Solidarpakt -SoBEZ) integriert. Die Solidarpakt-SoBEZ werden seither vom Bund in voller Höhe als allgemeine Deckungsmittel zur Verfügung gestellt. Drucksache 7/3849 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die neuen Länder haben sich jedoch politisch verpflichtet, im Rahmen ihrer Fortschrittsberichte Rechenschaft über die Verwendung der Solidarpaktmittel abzulegen, insbesondere im Bereich der Investitionen zur Schließung der Infrastrukturlücke. Die Verwendungsquote, das heißt das Verhältnis der durch Solidarpakt-SoBEZ finanzierten Infrastrukturinvestitionen und der erhaltenen Solidarpakt-SoBEZ, beträgt regelmäßig weit über 100 Prozent. Der Abzugsbetrag im FAG M-V spiegelt den ehemaligen IfG-Anteil als Teilbetrag der Solidarpakt-SoBEZ wider. Zur Verwendung der Solidarpaktmittel verweist die Landesregierung auf die Fortschrittsberichte „Aufbau Ost‘‘ Mecklenburg-Vorpommern 2016 (Landtagsdrucksache 7/2662) sowie 2017 (Landtagsdrucksache 7/1058). Der Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2018 wird derzeit von der Landesregierung erarbeitet und dem Landtag voraussichtlich im September 2019 zugeleitet. Der Bericht für 2019 wird voraussichtlich im September 2020 vorgelegt. 3. Plant die Landesregierung, diese Abzugsbeträge auch in Zukunft fortzuschreiben ? Von den Solidarpakt-SoBEZ hat die kommunale Ebene in der Vergangenheit erheblich profitiert . Die Solidarpakt-SoBEZ werden ab 2020 durch andere Finanzierungsinstrumente innerhalb des bundesstaatlichen Finanzausgleichsystems ersetzt. Der weitere wirtschaftliche Aufholprozess des Landes erfordert jedoch auch danach umfangreiche Investitionen in Infrastruktur , wirtschaftliches Wachstum, Arbeitsplätze und Bildung. Die hohe investive Förderung sowie die überdurchschnittlichen Finanzausgleichsleistungen zugunsten der kommunalen Ebene sollen ab 2020 fortgeführt werden. Die Landesregierung und die kommunale Ebene haben zudem am 5. März 2019 vereinbart, dass das Land den Kommunen zur Stärkung ihrer Eigenfinanzierungskraft zusätzlich 60 Millionen Euro jährlich an Finanzmitteln für eine Infrastrukturpauschale zur Verfügung stellt. In den Jahren 2020 bis 2022 beteiligt sich das Land darüber hinaus mit weiteren 40 Millionen Euro jährlich an der Infrastrukturpauschale . Gleichzeitig haben Landesregierung und Kommunen vereinbart, dass ab 2020 weiterhin ein entsprechender Abzugsbetrag in Höhe von 195,3 Millionen Euro aus der Verbundgrundlage herausgenommen wird. Gegenwärtig erfolgt die am 5. März 2019 zugesagte Prüfung, ob eine finanzneutrale Umschichtung von Fördermitteln in das FAG M-V erfolgen kann. In diesem Fall wäre der Abzugsbetrag finanzneutral zu reduzieren.