Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3850 7. Wahlperiode 18.07.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Proberichter in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Entsprechend Deutschem Richtergesetz sind Richter auf Probe nach spätestens fünf Jahren zu Lebenszeitrichtern zu ernennen. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald verkürzte diese Höchstfrist im Jahre 2015 auf vier Jahre. Wie viele Richter auf Probe wurden in Mecklenburg-Vorpommern seit 2018 vor Ablauf dieser Höchstfristen zu Richtern auf Lebenszeit ernannt? a) Wie viele von ihnen wurden bereits nach Ablauf der Mindestzeit von drei Jahren zu Richtern auf Lebenszeit ernannt? b) Gibt es innerhalb der Landesregierung Überlegungen, die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit bereits nach regelmäßig drei Jahren durchzuführen? c) Wenn ja, wie sehen diese Überlegungen genau aus? Seit dem 1. Januar 2018 wurden insgesamt zehn Proberichterinnen und Proberichter zu Richterinnen und Richtern auf Lebenszeit ernannt, davon sechs vor Ablauf einer Probezeit von vier Jahren und drei vor Ablauf einer Probezeit von fünf Jahren. Zu a) Fünf der zehn Proberichterinnen und Proberichter wurden in einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten nach Ablauf der Probezeit von drei Jahren zu Richterinnen und Richtern auf Lebenszeit ernannt. Drucksache 7/3850 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zu b) und c) Die Fragen b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Nach der bestehenden Praxis des Justizministeriums erfolgen Lebenszeiternennungen von Proberichterinnen und Proberichtern nach Feststellung der Eignung regelmäßig nach drei, spätestens nach vier Jahren. Von dieser Praxis wird in Fällen abgewichen, in denen sich die Wünsche der Proberichterinnen und Proberichter zur Lebenszeiternennung mangels freier Planstellen zeitnah nicht realisieren lassen. 2. Vorbehaltlich dienstlicher Belange soll für die Dauer der Probezeit eine verbindliche örtliche Zuweisung für einen Landgerichtsbezirk erfolgen. Wie oft wurde von diesem Grundsatz seit 2018 aufgrund dienstlicher Belange abgewichen? a) Aus welchen konkreten Gründen wurde von diesem Grundsatz abgewichen? b) Wie lange vorher wurden diese Zuweisungen außerhalb des festgelegten Landgerichtsbezirkes mitgeteilt? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Von dem Grundsatz der verbindlichen örtlichen Zuweisung der Proberichterinnen und Proberichter für einen Landgerichtsbezirk wurde seit 2018 in keinem Fall aufgrund dienstlicher Belange abgewichen. 3. Wie viele Richter auf Probe waren in den Jahren 2018 und 2019 in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt? Die Anzahl der Proberichterinnen und Proberichter schwankt aufgrund von Neueinstellungen und Lebenszeiternennungen. Zum 1. Januar 2018 waren 38, zum 1. Januar 2019 54 und zum 31. Mai 2019 63 Proberichterinnen und Proberichter in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt .