Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 31. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3852 7. Wahlperiode 01.08.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Ersatzfreiheitsstrafen in Mecklenburg-Vorpommern 2018 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Bei der Interpretation der vorliegenden statistischen Daten müssen verschiedene Faktoren beachtet werden. So kommt es häufig vor, dass eine Person zu mehreren Geldstrafen verurteilt wird. Gefangene befinden sich nicht selten zur Vollstreckung mehrerer Ersatzfreiheitsstrafen im Justizvollzug. Somit ist die Zahl der Fälle größer als die Zahl der verurteilten Personen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Anzahl der Fälle (Verurteilungen) von der Anzahl der Personen (Verurteilten ) zu unterscheiden. Weiterhin verbüßen in Mecklenburg-Vorpommern auch Personen eine Ersatzfreiheitsstrafe, die in anderen Bundesländern verurteilt worden sind, da eine Verurteilung in der Regel dort erfolgt, wo die Tat begangen wurde und nicht dort, wo der Täter wohnt (§ 7 Absatz 1 der Strafprozessordnung ). Die Vollstreckung der Strafe erfolgt hingegen regelmäßig in der für den Wohnort des Verurteilten zuständigen Justizvollzugsanstalt. Der Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe liegt regelmäßig eine länger zurückliegende Verurteilung zu einer Geldstrafe zugrunde. Die Versuche, diese Geldstrafe einzutreiben sind oft langwierig, sodass die Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe - als letztes Mittel - erst viele Monate, manchmal Jahre nach der Verurteilung erfolgt. Außerdem sind zuweilen mehrere Ersatzfreiheitsstrafen zu verbüßen oder der Ersatzfreiheitsstrafe geht eine Freiheitsstrafe voraus. So ist zu beachten, dass im Jahr 2018 auch Ersatzfreiheitsstrafen aus Vorjahren verbüßt wurden. Drucksache 7/3852 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie viele Strafgefangene verbüßten im Jahr 2018 in den Justizvollzugsanstalten des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine Ersatzfreiheitsstrafe (bitte nach Jahren und Justizvollzugsanstalten aufführen)? a) Wegen welcher Straftaten erfolgten die Verurteilungen? b) Wie hoch waren die ausgeurteilten Gelstrafen? c) Wie hoch ist der Anteil an Ersatzfreiheitsstrafen an den ursprünglich verhängten Geldstrafen? Insgesamt verbüßten 783 Personen mindestens eine Ersatzfreiheitstrafe im angefragten Zeitraum . In der Summe wurden 825 Ersatzfreiheitstrafen angetreten, darunter 173 Ersatzfreiheitsstrafen zur Vollstreckung anderer Bundesländer. Justizvollzugsanstalt Anzahl JVA Bützow 326 JVA Neubrandenburg 62 JVA Neustrelitz 10 JVA Stralsund 179 JVA Waldeck 206 Gesamt 783 Zu a) Verurteilungen wegen der nachfolgend benannten Straftaten lagen im Jahr 2018 den Ersatzfreiheitsstrafen zugrunde. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird auf eine konkrete Zuordnung zu einer JVA verzichtet, da Rückschlüsse auf die verurteilten Personen erfolgen könnten. Straftaten Bankrott Bedrohung, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch Bedrohung u. a. Beleidigung Beleidigung u. a. Betrug Computerbetrug Diebstahl Diebstahl geringwertiger Sachen Diebstahl im besonders schweren Fall Diebstahl mit Waffen Erpressung u. a. Erschleichen von Leistungen Exhibitionistische Handlungen Fahren ohne Fahrerlaubnis Falsche uneidliche Aussage Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3852 3 Straftaten Falsche Verdächtigung Fischwilderei Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats Gefährliche Körperverletzung Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr Hausfriedensbruch Insolvenzverschleppung Körperverletzung Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung Missbrauch von Notrufen Nötigung Räuberische Erpressung Sachbeschädigung Schwere Brandstiftung Sexuelle Nötigung Trunkenheit im Verkehr Üble Nachrede Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in TE mit Fahren ohne Fahrerlaubnis Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ohne Personenschaden Unterschlagung Urkundenfälschung Verbreitung, Erwerb, Besitz kinderprografischer Schriften Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen Verstoß gegen das Ausländergesetz Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz Verstoß gegen die öffentliche Ordnung Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz Verstoß gegen das Tierschutzgesetz Verstoß gegen das Waffengesetz Verstoß gegen das Gesellschaftergesetz Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht Veruntreuen von Arbeitsentgelt Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Vollrausch Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt Vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung u. a. Vortäuschen einer Straftat Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Drucksache 7/3852 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zu b) Im Jahr 2018 betrug die Summe der ausgeurteilten Geldstrafen, zu denen Ersatzfreiheitsstrafen angetreten wurden, eine Höhe von insgesamt 819.737 Euro. JVA in Euro JVA Bützow 328.973 JVA Neubrandenburg 46.720 JVA Neustrelitz 5.815 JVA Stralsund 213.358 JVA Waldeck 224.871 Gesamt 819.737 Zu c) Im Jahr 2018 sind in Mecklenburg-Vorpommern 11.866 Verurteilungen zu Geldstrafen erfolgt. In insgesamt 825 Fällen wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt. Davon sind 652 Fälle durch eine Staatsanwaltschaft in Mecklenburg-Vorpommern und 173 Fälle durch Staatsanwaltschaften anderer Bundesländer vollstreckt worden (siehe Vorbemerkung). 2. Wie hoch war der Anteil der Häftlinge mit Ersatzfreiheitstrafe an der Gesamtzahl der Strafgefangenen (Stichtag: 1. jedes Quartals)? JVA 01.01.2018 01.04.2018 01.07.2018 01.10.2018 JVA Bützow 8,99 9,80 7,61 9,18 JVA Neubrandenburg 10,94 17,50 31,25 0,00 JVA Neustrelitz 0,00 0,00 0,00 1,05 JVA Stralsund 15,79 12,41 13,38 13,33 JVA Waldeck 6,67 7,32 5,81 8,37 Gesamt Durchschnitt 8,83 9,43 8,58 8,49 Angaben in Prozent 3. Wie hoch liegen derzeit die Haftkosten je Strafgefangener in den Strafvollzugsanstalten in Mecklenburg-Vorpommern? Im Jahr 2018 betrug der Tageshaftkostensatz für einen Strafgefangenen 168,57 Euro. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3852 5 4. In wie vielen Fällen überstiegen die Haftkosten die Höhe der Geldstrafe , an deren Stelle die Ersatzfreiheitsstrafe getreten war? Im Jahr 2018 überstiegen die Haftkosten in allen Fällen die Höhe der Geldstrafe. 5. Welche Kosten fielen in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2018 durch die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen insgesamt an? Im Jahr 2018 betrugen die Kosten für die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafen 4.737.154,14 Euro. Dabei wurde der Tageshaftkostensatz von 2018 zugrunde gelegt. 6. In wie vielen Fällen konnte in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2018 Ersatzfreiheitsstrafen durch freie Arbeit im Sinne der Verordnung über die Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit erreicht werden? Wie hoch ist der Anteil an den verhängten Ersatzfreiheitsstrafen? Im Jahr 2018 sind in Mecklenburg-Vorpommern 11.866 Verurteilungen zu Geldstrafen erfolgt, darunter konnte in 674 Fällen die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit abgewendet werden. 7. Sieht die Landesregierung andere Möglichkeiten, die Zahl der Ersatzfreiheitsstrafen zu reduzieren? Wenn ja, welche? Landesweit besteht bereits ein Netz sozialer Beratungsangebote. Jedoch haben Verurteilte, die zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe in den Strafvollzug geladen werden, regelmäßig vielschichtige Probleme. Die Klientel ist durch Suchtverhalten und schlechte psychosoziale Bedingungen, Verarmung und langjährige Arbeitslosigkeit bis hin zum Fehlen basaler Fähigkeiten - wie Pünktlichkeit, Durchhaltevermögen, Anstrengungsbereitschaft etc. - gekennzeichnet . Daher erscheint eine an den Bedarfen orientierte Unterstützung geboten, die neben der Ableistung der Strafe in Form von freier Arbeit weitere Hilfestellungen beinhaltet. Diese können eine frühzeitige Anbindung an Sucht- und Schuldnerberatung, Familienhilfe aber auch lebenspraktische Hilfen, wie das Öffnen von behördlicher Post oder Hilfe bei einer effektiven Tagesstrukturierung sein. Drucksache 7/3852 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 8. Wie ist der Sachstand der im Rahmen der 87. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister gebildeten Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Prüfung alternativer Sanktionsmöglichkeiten-Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen gemäß § 43 StGB“? Die im Auftrag der Justizministerkonferenz von dem Strafrechtsausschuss gebildete Bund- Länder-Arbeitsgruppe hat der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 5./6. Juni 2019 nunmehr ihren 274 Seiten umfassenden Abschlussbericht vorgelegt. Darin werden verschiedene Lösungsansätze fachlich diskutiert und bewertet. Die Justizministerinnen und Justizminister haben mit einstimmigem Beschluss das Bundesministerium der Justiz und für den Verbraucherschutz um Prüfung gebeten, ob auf der Grundlage dieses Abschlussberichts bundesgesetzlicher Änderungsbedarf gesehen wird. Um dem Ergebnis dieser Prüfung nicht vorzugreifen, haben die Justizministerinnen und Justizminister der Länder sich bislang nicht zu den einzelnen Vorschlägen des Abschlussberichts positioniert.