Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3855 7. Wahlperiode 30.07.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Waffenausstattung von Beamten der Landespolizei und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die nachfolgenden Antworten beziehen sich im Sinne der Fragestellung auf Schusswaffen (vergleiche § 1 Absatz 2 Nummer 1 des Waffengesetzes), mithin nicht allgemein auf Waffen im Sinne von § 102 Absatz 4 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzeses (SOG M-V). 1. Welche Waffenneuanschaffungen fanden für die Beamten der Landespolizei (ohne Spezialeinheiten) seit 2011 statt? Waffenneuanschaffungen fanden im genannten Zeitraum nur für die Schießsportmannschaft der Landespolizei und im Rahmen des auf mehrere Jahre angelegten, schrittweisen Ersatzes der Standarddienstpistole durch ein neues Modell statt. Drucksache 7/3855 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Regelbewaffnung für Beamte der Landespolizei (ohne Spezialeinheiten ) soll bis 2021 umgesetzt werden? a) Wie ist der gegenwärtige Umsetzungsstand für anvisierte Neuanschaffungen (bitte Zahl der bisher beschafften HK SFP9 Dienstpistolen pro Jahr tabellarisch darstellen)? b) Seit wann finden aktuelle Neuanschaffungen für die Beamten der Landespolizei (ohne Spezialeinheiten) statt? c) Aus welchen Gründen wurde das ursprünglich anvisierte Ziel, die neuen Pistolen bis 2017 anzuschaffen, auf das Jahr 2021 verschoben ? Die Regelbewaffnung für Beamte der Landespolizei besteht aus der persönlich zugewiesenen Dienstpistole (Mannausstattung) und einer Poolausstattung an Maschinenpistolen (MP). Zu a) Zum gegenwärtigen Umsetzungsstand des Beschaffungsverfahrens für eine neue Standarddienstpistole wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Jahr beschaffte Dienstpistolen 2015 659 2016 401 2017 566 2018 940 2019 1.215 Zu b) Es wird auf die Antwort zu Frage 2 a) verwiesen. Zu c) Es gab zu keinem Zeitpunkt das Ziel, den Ersatz der Standarddienstpistole in der Landespolizei bis zum Jahr 2017 abzuschließen. Vielmehr sieht die durch das Landesamt für Innere Verwaltung mit dem Lieferanten geschlossene Rahmenvereinbarung eine Vertragslaufzeit von sieben Jahren vor. Die Lieferung der Standarddienstpistolen soll planmäßig im Jahr 2021 ihren Abschluss finden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3855 3 3. Aus welchen Gründen ist das Ministerium für Inneres und Europa der Ansicht, dass eine über die Regelbewaffnung hinausgehende spezialisierte Waffenausstattung zur Abwehr terroristischer Einsatzlagen von Beamten der Landespolizei exklusive der Spezialeinheiten nicht notwendig ist? Eine über die Regelbewaffnung hinausgehende Ausstattung mit weiteren Schusswaffen wird bei Spezialeinheiten auch zur Abwehr terroristischer Bedrohungslagen selbstverständlich als geeignet und notwendig angesehen. Die konkrete Bewaffnung für Beamte der Landespolizei ist insoweit davon abhängig, welcher Organisationseinheit sie zugeordnet sind und welche Aufgabe diese bei etwaigen terroristischen Einsatzlagen zu erfüllen haben. 4. Wie viele ballistische Überziehschutzwesten und Schutzhelme hat die Landespolizei seit 2011 angeschafft (bitte nach Jahr und Anzahl der neu zur Verfügung stehenden Westen und Helme tabellarisch darstellen)? a) Welche Schutzklassen haben die Überziehschutzwesten und Schutzhelme (bitte aufgliedern nach Anzahl und Art)? b) Aus welchen Gründen sah man sich dazu veranlasst, entsprechende Anschaffungen vorzunehmen? Zu 4 und a) Hierzu wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Ergänzend wird ausgeführt, dass die ballistischen Überziehschutzwesten und Helme außerhalb der Spezialeinheiten in Form von Poolausstattungen vorgehalten und auf den Funkstreifenwagen mitgeführt werden. Jahr ballistische Schutzausstattung Anzahl Schutzklasse 2016 Überziehschutzwesten 282 4 Helme 41 1 2017 Helme 250 1 2018 Überziehschutzwesten 48 4 Helme 5 1 Helme 21 1 Zu b) Die Beschaffung der 282 ballistischen Überziehschutzwesten im Jahr 2016 erfolgte, weil die Herstellerhaftung für die bereits im Bestand der Landespolizei befindlichen Überziehschutzwesten zehn Jahre nach deren Erstanschaffung ablief. Die zusätzliche Beschaffung der 48 ballistischen Überziehschutzwesten im Jahr 2018 erfolgte, um die Zentren für das einsatzbezogene Training (ETR) der Landespolizei damit für Zwecke der Aus- und Fortbildung auszustatten. Drucksache 7/3855 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Die Beschaffung der 250 ballistischen Helme im Jahr 2017 erfolgte, um die Schutzausstattung für Vollzugskräfte des Einzeldienstes zu komplettieren. Hintergrund war die Überlegung, dass die Helme einen zusätzlichen Schutz des Körpers bieten und insoweit geeignet sind, den Schutz der Polizeivollzugskräfte zu erhöhen. Die Beschaffung der 21 ballistischen Helme im Jahr 2018 erfolgte als Ausstattung für die ETR-Zentren der Landespolizei. Alle weiteren Beschaffungen waren Ersatzbeschaffungen für Spezial- oder die Beweissicherungs - und Festnahmeeinheiten der Landespolizei. 5. Verfügen Beamte der Landespolizei (ohne Spezialeinheiten) über Waffen, die Schutzwesten von Attentätern wie bei den islamistischen Anschlägen in Paris durchschlagen können? a) Wenn ja, um welche Waffenmodelle handelt es sich? b) Wenn ja, wie viele Funkwagen pro Inspektion sind mit diesen Waffen ausgestattet? Ja. Zu a) Mit der Maschinenpistole vom Typ MP 5 wären Beamte der Landespolizei (ohne Spezialeinheiten ) in der Lage, Schutzwesten der Klasse 1 zu durchschlagen. Der Erfolg hängt dabei von mehreren Faktoren ab, wie zum Beispiel Entfernung des Schützen zum Ziel, Aufprallwinkel des Geschosses, verwendete Munition, Witterung sowie Bauart, Hersteller und Alter der Schutzweste. Zu b) Funkstreifenwagen der Reviere sind mit je einer MP 5 ausgestattet. 6. Bekommen Beamte der Landespolizei, wie bei der Bundeswehr üblich, eine Ersthelferausbildung? a) Wenn ja, wie viele der gegenwärtig diensttuenden Polizeibeamten haben diese bekommen? b) Wenn ja, seit wann? c) Wenn nicht, warum nicht? Den Polizeivollzugskräften der Landespolizei wird jährlich eine Ersthelferausbildung angeboten. Bereits während ihrer Ausbildung absolvieren alle Polizeivollzugskräfte einen Erste-Hilfe-Grundlehrgang von 16 Lehrveranstaltungsstunden an zwei zusammenhängenden Tagen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3855 5 Zu a) Gegenwärtig haben 558 diensttuende Polizeivollzugskräfte eine Zulassung als Ersthelferin beziehungsweise als Ersthelfer gemäß der einschlägigen rechtlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz . Die Anzahl der Polizeivollzugskräfte, die jemals eine Ersthelferausbildung absolviert haben, wird nicht erfasst, sie liegt jedoch höher als die Anzahl der Zulassungen. Aus verschiedenen Gründen (zum Beispiel persönliche Gründe oder mangelnde Fortbildungen) sind nicht alle jemals ausgebildeten Ersthelfer dauerhaft zugelassen. Zu b) Seit Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes. Zu c) Entfällt.