Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3863 7. Wahlperiode 29.07.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stephan J. Reuken, Fraktion der AfD Verwendung von Microsoft Office 356 an Schulen und ANTWORT der Landesregierung Der hessische Datenschutzbeauftragte kommt zum Schluss, dass mit der Einstellung der sogenannten Deutschland-Cloud des Unternehmens Microsoft die Verwendung der Cloudanwendung Office 365 nicht vollumfänglich dem Datenschutz gerecht wird (Golem.de - Schulen dürfen Office 365 nicht mehr verwenden). 1. Wie viele Schulen in Mecklenburg-Vorpommern nutzen Office 365? In welchen Bereichen (Unterricht, Schulleitung) kommt Office 365 zur Anwendung? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Drucksache 7/3863 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Hat sich der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit dem oben genannten Sachverhalt bereits beschäftigt? a) Wenn ja, zu welcher Einschätzung kommt der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit? b) Sofern der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit die Bedenken des hessischen Kollegen teilt, welche Auswirkungen hat dies auf die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Auf Nachfrage hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI M-V) Folgendes mitgeteilt: Derzeit führt eine Arbeitsgruppe der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) Gespräche mit Microsoft. Inhalt dieser Gespräche ist die datenschutzrechtliche Prüfung der vertraglichen Grundlagen zur Anschaffung von Microsoft Produkten, welche auf den Online Services Terms (OST) von Microsoft beruhen. Nach Abschluss der Gespräche wird die DSK ein Votum abgeben. Nach dem Votum wird sich der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI M-V) gern inhaltlich äußern. Der LfDI M-V empfiehlt, bis zum Votum der DSK bei der Anschaffung von Microsoft Produkten, welche auf den Online Services Terms (OST) von Microsoft beruhen, mit Augenmaß vorzugehen. Die Anschaffung von lokalen Anwendungen und der Einsatz von Open Source Software sollte Vorrang haben. 3. Ist eine cloudbasierte Anwendung für die einheitliche Schulverwaltungssoftware vorgesehen? Wenn ja, a) welche Lösung wird angestrebt? b) wie ist gewährleistet, dass der Datenschutz eingehalten wird? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Es ist eine einheitliche webbasierte Schulverwaltungssoftware vorgesehen, die in den Strukturen des Verwaltungsnetzes der Schulen verortet wird. Für den Betrieb dieser Softwarelösung ist geplant, diese in Landesrechenzentren beziehungsweise in kommunalen Rechenzentren in Mecklenburg-Vorpommern zu hosten. Es wird keine Cloudlösung eines externen Internetproviders angestrebt. Die Einführung der einheitlichen Schulverwaltungssoftware wird durch die Erstellung von Datenschutzkonzepten begleitet. In diesem Prozess wird auch der LfDI M-V beteiligt.