Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3864 7. Wahlperiode 30.07.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Ortsumgehung Zirchow und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat der Auftragsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern (AV M-V) einen Planungsauftrag für die sogenannte „Kurzvariante“ der Ortsumgehung Zirchow erteilt. Die „Kurzvariante“ dieser Maßnahme befindet sich derzeit noch in der Vorplanung (Leistungsphase 2 nach § 34 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen). Durch die AV M-V wurde im Juni 2019 eine Prüfanfrage an das BMVI gestellt, ob auch eine sogenannte „Langvariante“ in Betracht kommt und geplant werden darf. Die Entscheidung des BMVI steht jedoch noch aus. Davon ist abhängig, ob mit der Vorplanung der „Langvariante“ begonnen werden kann. Drucksache 7/3864 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Einer Mitteilung aus dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung entsprechend befindet sich die Frage nach dem Ob und der Trassenführung der Ortsumgehung Zirchow „am Ende der Vorplanung“. Von der Mehrheit der Einwohner der Gemeinde Zirchow wird dabei eine längere Variante befürwortet, die allerdings einen erheblichen Teil des Waldes zwischen Zirchow und dem Flugplatz Heringsdorf erheblich in Mitleidenschaft ziehen würde. 1. Welche Gründe sprechen für die deutlich längere und damit auch kostenintensivere Variante bei der Planung der Ortsumgehung Zirchow? Unter Bezug auf die Vorbemerkung ist vor dem Abschluss der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 nach § 34 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen) noch kein qualifizierter Variantenvergleich möglich. Nach derzeitiger Einschätzung der AV M-V sind der Entlastungseffekt der „Langvariante“ sowie deren räumliche Wirkung günstiger zu beurteilen als bei der „Kurzvariante“; jedoch werden bei der „Langvariante“ voraussichtlich deutlich höhere Kosten entstehen. 2. Welches Gewicht wird dabei dem Erhalt des Wäldchens zwischen Zirchow und dem Flugplatz Heringsdorf beigemessen, wo doch gerade jetzt große Aufforstungsprogramme zur Verringerung der CO2-Belastung angedacht werden? Die Kartierungen und Planungen im Fachbereich Umwelt sind noch nicht abgeschlossen. Deshalb kann noch keine Aussage getroffen werden, ob das Wäldchen erhalten werden kann oder ob etwaige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchzuführen sind. 3. Wie hoch schätzt die Landesregierung die anfallenden Kosten der längeren Variante der Ortsumgehung im Vergleich mit der kürzeren Variante, die zudem allein über Ackerflächen geführt werden könnte und die Bewaldung damit verschonen würde? Die Kosten für die sogenannte „Langvariante“ sind abhängig von der planerischen Umsetzung und den dabei zu berücksichtigenden Belangen. Unter Bezug auf die Vorbemerkung kann deshalb derzeit noch keine qualifizierte Kostenschätzung erfolgen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3864 3 4. Ist der Landesregierung bekannt, dass in diesem Wäldchen und den für die größere Variante benötigten Flächen nicht nur seltene Tierarten, sondern sogar streng geschützte Fledermausarten ihr Flug- und Nachtruhegebiet haben? Da die Kartierungen und Planungen im Fachbereich Umwelt derzeit noch nicht abgeschlossen sind, liegen der Landesregierung hierzu noch keine konkreten Informationen vor. 5. In welchem Maße würde bei beiden Varianten der Ortsumgehung der alte nicht mehr als solcher benutzte Zirchower Friedhof in Mitleidenschaft gezogen werden? Da die Entwurfsplanung noch nicht abgeschlossen ist, kann noch keine Aussage darüber getroffen werden, welche konkreten Flächen bei der „Kurzvariante“ genutzt werden sollen. Nach derzeitiger Einschätzung wird bei der „Langvariante“ voraussichtlich keine Fläche des stillgelegten Friedhofs genutzt werden. 6. Welche Trassenführung der Ortsumgehung wird nach dem Ende der Vorausplanung von der Landesregierung bevorzugt (bitte Skizze beifügen)? Bei der Entwurfsplanung wird die Vorzugsvariante der Ortsumgehung nach Abwägung der folgenden Aspekte ermittelt: Wirtschaftlichkeit, verkehrliche Wirkung und Umwelt. Da die Entwurfsplanung jedoch noch nicht abgeschlossen ist, kann noch keine Aussage darüber getroffen werden, welche Trassenführung die Ortsumgehung haben wird.