Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3868 7. Wahlperiode 02.08.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dirk Lerche, Fraktion der AfD Bleigießen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Bei Bleigießartikeln handelt es sich um Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes . Spezielle Überwachungsprogramme existieren nicht. Im weitesten Sinne können Bleigießartikel auch den Spielzeugen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) zugeordnet werden. Der Fokus der Untersuchungen liegt entsprechend dem Regelungsbereich des LFGB auf der Überprüfung der chemischen Beschaffenheit und damit auch von Grenzwerten, insbesondere der Untersuchung gesundheitlich relevanter Stoffe (zum Beispiel Blei), der im Verkehr, nicht der im Privatbesitz, befindlichen Waren. Derartige Untersuchungen verfolgen nicht das Ziel, einen illegalen Handel zu überprüfen. Im Rahmen der „Norddeutschen Kooperation“ (NOKO) wurden bisher keine Bleigießartikel untersucht. Die NOKO ist ein gemeinsamer Untersuchungsverbund der staatlichen Untersuchungseinrichtungen Norddeutschlands, die Aufgaben der Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung sowie der Tiergesundheitskontrolle wahrnehmen. Beteiligt sind die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Drucksache 7/3868 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Welche Strafen können drohen, wenn Privatpersonen Bleigießen betreiben ? Wie viele Fälle von illegalem Bleigießen wurden in Mecklenburg- Vorpommern seit dem Verbot des Verkaufs bestimmter Bleigießartikel erfasst? Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, abstrakte Rechtsfragen zu beantworten. Es liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse zu der Anzahl der Fälle von illegalem Bleigießen vor. 2. Wie viele illegale Bleigieß-Ausstattungen wurden entgegen geltender neuer Rechtsordnung verkauft bzw. feilgeboten und dabei erfasst? Es liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse zu der Anzahl der illegalen Bleigieß- Ausstattungen, die entgegen geltender neuer Rechtsordnung verkauft bzw. feilgeboten und dabei erfasst wurden, vor. 3. Wie viele Kontrollen gab es bisher im Jahr 2019, die illegale Bleigieß- Ausstattungen aufspüren sollten? Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sowie das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern haben keine Kontrollen durchgeführt. 4. Versucht die Landesregierung zu verhindern, dass Privatpersonen Blei käuflich erwerben und schmelzen? a) Wenn ja, wie? b) Wenn nicht, plant die Landesregierung dahingehende Maßnahmen? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung sieht derzeit keinen Schwerpunkt in der Überwachung bezüglich des Verkaufs von Bleigieß-Ausstattungen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3868 3 5. Wie entwickelte sich seit 2014 die jährliche Anzahl an Personen in Mecklenburg-Vorpommern, die Schäden durch das Bleigießen erlitten? Es liegen der Landesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor.