Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3871 7. Wahlperiode 02.08.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Ralf Borschke, Fraktion Freie Wähler/BMV Erstaufforstung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung In der Koalitionsvereinbarung 2016 - 2021 zwischen der SPD und der CDU in Mecklenburg-Vorpommern wird die Nutzung und Entwicklung des Waldes auf Grundlage des Landeswaldprogrammes 2016 vereinbart. Im Rahmen ebendieses Landeswaldprogrammes wird u. a. die Unterstützung der gezielten Waldmehrung in Mecklenburg-Vorpommern als Leitlinie definiert. (Landeswaldprogramm 2016 Mecklenburg- Vorpommern. Ein gesellschaftspolitischer Dialog zum Umgang mit dem Wald, Februar 2017, S. 15.) 1. Welche Flächen wurden seit 2013 in Mecklenburg-Vorpommern in welchem Umfang aufgeforstet [Benennung bitte unter Angabe der Zeitpunkte des Aufforstungsbeginns und des (geplanten) Aufforstungsabschlusses sowie, sofern die Aufforstung einer Fläche noch nicht abgeschlossen ist, der Flächengröße, die insgesamt aufgeforstet werden soll]? Der Landesregierung liegen keine Daten zu den Zeitpunkten vor, sondern lediglich für das jeweilige Jahr aggregierte Angaben. Die nachfolgende Tabelle zeigt für die Jahre 2013 bis 2018 die in Mecklenburg-Vorpommern ausgeführten Erstaufforstungen sowie planvollen Sukzessionen im Verhältnis zu den realisierten Waldumwandlungen. Drucksache 7/3871 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Der Saldo aus Erstaufforstung/Sukzession und Waldumwandlung ergibt die jeweilige jährliche Waldmehrung (in der Tabelle fett dargestellt). 2013 (in ha) 2014 (in ha) 2015 (in ha) 2016 (in ha) 2017 (in ha) 2018 (in ha) Erstaufforstung/Sukzession 363,73 472,02 222,32 192,61 250,70 254,55 Waldumwandlung 75,99 74,48 63,87 51,91 60,26 71,28 Waldmehrung 287,74 397,53 158,45 140,70 190,44 183,27 2. Welche Flächen sollen zukünftig aufgeforstet werden (Benennung bitte unter Angabe der Zeitpunkte des voraussichtlichen Aufforstungsbeginns und der geplanten Aufforstungsbeendigung sowie der geplanten Größe der Fläche, welche aufgeforstet werden soll)? Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Die Entscheidung zu einer Erstaufforstung trifft der jeweilige Flächeneigentümer. 3. Auf welcher Grundlage erfolgt die Ausweisung aufforstbarer bzw. aufzuforstender Gebiete? Eine Ausweisung aufzuforstender Gebiete erfolgt nicht. Die Aufforstung ist Entscheidung des Flächeneigentümers. Sie ist durch die untere Forstbehörde im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde genehmigungspflichtig. 4. Auf welche Höhe beliefen sich die Mittel, die der Landesregierung für Erstaufforstungen sowie für die finanzielle Unterstützung von Erstaufforstungen seit 2013 zur Verfügung standen? In welcher Höhe hat die Landesregierung Erstaufforstungen seit 2013 finanziert bzw. finanziell unterstütz (bitte aufgeschlüsselt nach Finanzierung und finanzieller Unterstützung sowie nach einzelnen Jahren)? Die nachfolgende Tabelle stellt die jährlich zur Verfügung gestellten Waldbaufördermittel sowie den Anteil der davon ausgezahlten Erstaufforstungsförderung (EA) sowie die Erstaufforstungsprämien (EAP) dar. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3871 3 Die Differenz zwischen Waldbaufördermitteln und Erstaufforstungsförderung sowie Erstaufforstungsprämie wurde für Waldumbaumaßnahmen verausgabt. Jahr Waldbaufördermittel gesamt (in Euro) davon Erstaufforstungsförderung (in Euro) Erstaufforstungsprämie (in Euro) 2013 1.855.000,00 390.726,00 1.450.976,57 2014 1.500.000,00 45.321,00 1.388.410,78 2015 1.600.000,00 145.589,00 1.298.356,18 2016 2.048.000,00 91.707,11 1.200.704,42 2017 1.850.000,00 79.544,19 1.023.895,26 2018 1.700.000,00 67.678,70 881.332,10