Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3873 7. Wahlperiode 19.08.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Bewertung der Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher für 0-bis 10-Jährige und ANTWORT der Landesregierung 1. In welcher Höhe wurden im Jahr 2018 finanzielle Mittel, der an der Finanzierung der Platzkosten Beteiligten für die Refinanzierung der Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige verwendet? Welche Mehrkosten würde eine Übernahme der Finanzierung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern für die Jahre 2021 und 2022 auslösen ? Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Gemäß § 11 a Absatz 8 Satz 3 des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) ist die Ausbildungsvergütung bei den Verhandlungen über die Vereinbarungen über Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung nach § 16 KiföG M-V zu berücksichtigen. Die Landkreise und kreisfreien Städte wurden um Stellungnahme gebeten. Die Landeshauptstadt Schwerin teilt mit, dass im Jahr 2018 keine finanziellen Mittel für die Refinanzierung der Ausbildung zur staatlich erkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige in den Entgelten durch die Träger der Kindertageseinrichtung geltend gemacht wurden. Drucksache 7/3873 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Hansestadt Rostock teilt mit, dass Kosten in Höhe von 139.021,64 Euro für die Ausbildung zur staatlich erkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige entstanden sind. Es wurden teilweise die für das Jahr 2018 zugewiesenen Mittel des Landes aus dem Betreuungsgeld verwendet (gemäß Bürgerschaftsbeschluss 2017/BV/3055). Der Landkreis Rostock teilt mit, dass über die Höhe der Ausbildungsvergütungen keine gesonderte Statistik erhoben wird und eine Prüfung der Unterlagen innerhalb der Frist nicht erfolgen kann. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte teilt mit, dass im Jahr 2018 vier Kindertageseinrichtungen Kosten für die Ausbildung zur staatlich erkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige in den Entgeltverhandlungen geltend gemacht haben. Die Kosten betrugen für insgesamt 11 Auszubildende 106.200,93 Euro. Darüber hinaus teilte der Landkreis mit, dass es gegebenenfalls einige Träger gibt, welche Auszubildende beschäftigen , die die Ausbildungskosten nicht über die Platzkosten refinanzieren. Der Landkreis Vorpommern-Rügen teilt mit, dass im Juni 2018 eine Trägerabfrage durchgeführt wurde. Danach waren im Schuljahr 2017/2018 14 Auszubildende zur staatlich erkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige bei acht Trägern und im Schuljahr 2018/2019 16 Auszubildende angestellt. Zu einer möglichen Berücksichtigung im verhandelten Entgelt dieser Einrichtungen kann seitens des Landkreises keine Aussage getroffen werden. Hierzu wurde keine Statistik erhoben. Der Landkreis Vorpommern-Greifwald teilt mit, dass im Jahr 2018 in drei Kindertageseinrichtungen Kosten für die Ausbildung zur staatlich erkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige in den Entgeltverhandlungen geltend gemacht haben. Die Kosten betrugen insgesamt 33.786,95 Euro. Die Landkreise Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg haben innerhalb der Frist keine Stellungnahme abgegeben. Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte ist der Landesregierung keine valide Angabe der voraussichtlich entstehenden Mehrkosten für das Jahre 2020/2021 möglich. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3873 3 2. Welche Auswirkungen hätte eine Streichung der in § 11a Abs. 3 KiföG M-V vorgesehenen Anrechnung der Personen, die zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige ausgebildet werden, auf den Personalschlüssel und auf die Refinanzierung der Ausbildung? In welcher Höhe würden sich Mehrkosten aufseiten des Landes ergeben (bitte jeweils für das erste, für das zweite und für das dritte Ausbildungsjahr angeben)? Eine Streichung der anteiligen Anrechnung der Auszubildenden zur staatlich anerkannten Erzieherin und zum staatlich anerkannten Erzieher für 0-bis 10-Jährige innerhalb des Fachkraft- Kind-Verhältnisses beziehungsweise des Personalschlüssels hätte zur Folge, dass die Stellenanteile der Auszubildenden von pädagogischem Personal zu decken wären. Im Rahmen der Verhandlungen nach § 16 KiföG M-V müsste dieses zusätzliche Personal Berücksichtigung finden, dies würde zur Steigerung der Platzkosten führen. Die Finanzierung der Ausbildungskosten müsste gegebenenfalls anderweitig erfolgen. Darüber hinaus besetzen die Auszubildenden im Rahmen der Regelung nach § 11a Absatz 3 KiföG M-V eine unbesetzte, freie Stelle in den Kindertageseinrichtungen. Die Auszubildenden zur „Staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige“ schließen mit einem Träger einer Kindertageseinrichtung einen Ausbildungsvertrag. Die Auszubildenden sind im Rahmen der Personalentwicklung und -bindung auch zukünftig an den Träger der Kindertageseinrichtung als Arbeitgeber gebunden. Diese Wechselwirkung könnte damit nicht adäquat hergestellt werden. Etwaige Mehrkosten für das Land können nicht konkret beziffert werden. Der Landesregierung liegen zur Höhe der Ausbildungsvergütung keine individualisierten Daten vor, die Rückschlüsse auf einzelne Schülerinnen und Schüler zulassen. Es wird insoweit auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3482 verwiesen. Zudem liegen keine konkreten Daten vor, wie viele Auszubildenden zukünftig die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin und zum staatlich anerkannten Erzieher für 0-bis 10-Jährige pro Ausbildungsjahr absolvieren werden. 3. Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg der Ausgestaltung der Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige in folgenden Feldern a) Umsetzung der Tariforientierung gemäß § 11a Abs. 8 KiföG M-V, b) Schulung der Mentorinnen und Mentoren? Zu a) Mit der Tariforientierung gemäß § 11a Absatz 8 KiföG M-V können vor dem Hintergrund des Fachkräftebedarfs im Bereich des pädagogischen Personals und der Gewährleistung eines hohen Qualifikationsniveaus angemessene Ausbildungsvergütungen erreicht werden. Drucksache 7/3873 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Insbesondere vor dem Hintergrund der Fachkräftegewinnung in der Kindertagesförderung bewertet die Landesregierung die Einführung und Umsetzung der praxisintegrierten, vollschulischen und vergüteten Ausbildung positiv. Zu b) Bereits 64 pädagogische Fachkräfte haben die Mentoringfortbildung beziehungsweise die Fortbildung zur Praxismentorin und zum Praxismentor erfolgreich abgeschlossen. 68 weitere pädagogische Fachkräfte absolvieren derzeit diese Fortbildungen. Die anerkannten Weiterbildungsträger gaben an, dass diesbezüglich weitere Fortbildungen für das Jahr 2020 geplant seien. Im Sinne einer gelingenden Verzahnung von Theorie und Praxis ist das Engagement der Praxismentorinnen und Praxismentoren sehr wichtig. Daher bewertet die Landesregierung die Fortbildung zur Praxismentorin und zum Praxismentor und das Engagement der pädagogischen Fachkräfte positiv.