Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3874 7. Wahlperiode 30.07.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Aktueller Stand der Rücklagen und Sondervermögen des Landes und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hoch ist der Stand der Rücklagen des Landes zum 30. Juni 2019 jeweils (bitte nach den verschiedenen Verwendungszwecken aufschlüsseln)? Die Rücklagen des Landes weisen zum 30. Juni 2019 folgende Bestände auf: Rücklagen des Landes Mecklenburg-Vorpommern Bestand per 30. Juni 2019 in Millionen Euro Ausgleichsrücklage 891,5 davon: Kommunale Mittel 236,2 Verpflichtungen gegenüber EU/Bund/Länder 0,0 Vorsorge für die Finanzierung von Resten 200,0 Allgemeine Vorsorge 202,5 Sonderprogramm 2017 57,8 Sonderprogramm 2018 55,0 Mittel aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR 18,1 Breitbandausbau in Mecklenburg-Vorpommern 0,0* Sonstiges 121,9 Bürgschaftssicherungsrücklage 300,0 Schuldendienstrücklage 0,0 Rücklage Arbeitszeitkonten 2,1 Hochschulrücklage 105,5 Rücklage Kommunaler Finanzausgleich 143,5 Drucksache 7/3874 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie hoch ist der Stand der Rücklagen des Landes zum 30. Juni 2019 (bitte nach den verschiedenen Sondervermögen aufschlüsseln)? Die Landesregierung geht bei der Beantwortung der Fragestellung davon aus, dass hier der Stand der Sondervermögen des Landes zum 30. Juni 2019 erfragt werden soll. Sondervermögen des Landes Mecklenburg-Vorpommern Bestand per 30. Juni 2019 in Millionen Euro Sondervermögen „Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern“ (BBL M-V) 288,9** Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ 181,3 Sondervermögen „Versorgungsfonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ 420,9 Sondervermögen „Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)“ 41,6 Sondervermögen „Staatslotterien Lotto und Toto“ 0,9** Sondervermögen „Künstlerhaus Lukas Ahrenshoop“ 5,7 „Sondervermögen zur Förderung der Wiedereinrichtung bäuerlicher Betriebe, Kooperationen und Gruppenbetriebe und zur Förderung umweltverträglicher Landwirtschaft (Sondervermögen Landwirtschaft)“ 23,4 Sondervermögen „Unternehmenshilfe- und Beteiligungsfonds“ 9,3 Sondervermögen „Sanierung ökologischer Altlasten in Mecklenburg-Vorpommern“ 5,4 Sondervermögen „Wohnraumförderung in Mecklenburg-Vorpommern“ 87,0*** „Sondervermögen zur Förderung der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und des Ausbaus der Erneuerbaren Energien“ 14,2 Sondervermögen „Zukunftsfonds Mecklenburg- Vorpommern“ 0,2 Sondervermögen „Kommunaler Aufbaufonds Mecklenburg-Vorpommern“ 210,5** Sondervermögen „Kommunaler Fonds zum Ausgleich konjunkturbedingter Mindereinnahmen Mecklenburg- Vorpommern“ 10,0 Sondervermögen „Kommunaler Haushaltskonsolidierungsfonds Mecklenburg-Vorpommern“ 36,6 Sondervermögen „Konjunkturausgleichrücklage des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ 400,0 „Sondervermögen Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ 169,8 Sondervermögen „Schienenpersonennahverkehr Mecklenburg-Vorpommern (SPNV M-V)“ 244,5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3874 3 Sondervermögen des Landes Mecklenburg-Vorpommern Bestand per 30. Juni 2019 in Millionen Euro Sondervermögen „Kommunaler Entschuldungsfonds Mecklenburg-Vorpommern“ 9,7 Sondervermögen „Breitbandausbau in Mecklenburg- Vorpommern (Breitband M-V)“ 507,0* * Die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in Höhe von 507,0 Millionen Euro war zum Stichtag 30. Juni 2019 bereits gebucht. Dagegen ist die entsprechende Zuführung an das Sondervermögen „Breitbandausbau in Mecklenburg-Vorpommern (Breitband M-V)“ erst nach dem Stichtag 30. Juni 2019 erfolgt. ** Für dieses Sondervermögen werden grundsätzlich nur Jahresabschlüsse erstellt. Unterjährige Abschlüsse zur Ermittlung des Bestandes liegen daher nicht gesondert vor. Die Erstellung unterjähriger Abschlüsse war innerhalb der gesetzten Frist zur Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht möglich. Zur Wahrung der Frist hat sich die Landesregierung daher entschieden, für dieses Sondervermögen hilfsweise den Bestand per 31. Dezember 2018 (aktuellste vorliegende Daten) anzugeben. *** Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern übermittelt quartalsweise die Rechnungslegung an das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Die Auswertung für das zweite Quartal liegt dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung aktuell noch nicht vor. Zur Wahrung der gesetzten Frist zur Beantwortung der Kleinen Anfrage hat sich die Landesregierung daher entschieden, für dieses Sondervermögen hilfsweise den Bestand per 31. März 2019 (aktuellste vorliegende Daten) anzugeben.