Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3876 7. Wahlperiode 13.08.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Telemedizin-Projekt „HerzEffekt MV“ und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung begrüßt grundsätzlich Projekte und entsprechend Projektausgaben, die der Verbesserung der Gesundheitsversorgung insbesondere im ländlichen Raum durch innovative Ansätze wie telemedizinische Betreuungsoptionen dienen. Das Projekt „HerzEffekt MV“ wird seitens des Bundes über den Innovationsfonds gefördert. In der Folge liegen keine unmittelbaren Informationen zu den nachfolgenden Fragestellungen vor. Die Beantwortung der Fragen bezieht sich daher weitestgehend auf die Angaben der Projektleitung . Diese Kleine Anfrage versteht sich als Fortschreibung der Kleinen Anfragen und Antworten der Landesregierung auf Drucksache 7/3350, die am 17. April 2019 beantwortet wurde, sowie auf Drucksache 7/3626, die am 8. Juli 2019 beantwortet wurde. 1. Inwieweit stehen geschäftsführende, leitende oder sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Konsortialführung Universitätsmedizin Rostock Versorgungsstrukturen GmbH in vertraglichen Beziehungen mit dem Konsortialpartner Philips GmbH Market Dach oder einer Tochterfirma des benannten Konsortialpartners? Drucksache 7/3876 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Eine vertragliche Beziehung zwischen geschäftsführenden, leitenden oder sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Konsortialführung Universitätsmedizin Rostock Versorgungsstrukturen GmbH mit dem Konsortialpartner Philips GmbH Market Dach oder einer Tochtergesellschaft des benannten Konsortialpartners besteht nicht. 2. In welche Ausgaben gliedert sich der jährliche Finanzbedarf des Telemedizin-Projektes „HerzEffekt MV“? Der jährliche Finanzbedarf richtet sich nach den Vorgaben des Innovationsfonds zur Förderung von neuen Versorgungsformen (§ 92a Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - SGB V) und gliedert sich somit in Personal- und Sachausgaben, Ausgaben für Aufträge an Dritte, Ausgaben für Reisen, sonstige Sachausgaben und Ausgaben für Weiterleitungen an Konsortialpartner. 3. Welche Vereinbarungen bezüglich einer Weiterführung oder eines vorzeitigen Projektendes wurden mit dem Zuwendungsgeber Innovationsfonds bzw. dem Projekt-Träger Gemeinsamer Bundesausschuss getroffen, nachdem die für den ersten Endpunkt benötigte Anzahl von 1.630 Patientinnen und Patienten laut Antwort der Landesregierung mit 545 (Stand: 8. April 2019) deutlich verfehlt wurde? a) Wie viele Patientinnen und Patienten nehmen aktuell an dem Projekt teil? b) Wie verteilen sich die aktuell teilnehmenden Patientinnen und Patienten auf das Land (bitte je Landkreis sowie nach größeren Städten angeben)? Bei „HerzEffekt MV“ handelt es sich um ein laufendes Projekt, welches wie ursprünglich geplant bis zum 31. Dezember 2020 durchgeführt wird. Der Zuwendungsgeber hat am 15. Juli 2019 eine reduzierte Fallzahl von 890 Patienten bei einer Dropout-Rate von 8,5 % anerkannt. Weiterhin wurde die Verkürzung des Rekrutierungszeitraums um 1,5 Monate bis zum 15. August 2019 und dem Beibehalten der Nachbeobachtungszeit von 12 Monaten sowie des Laufzeitendes zum 31. Dezember 2020 zugestimmt. Ein vorzeitiges Projektende ist somit nicht gegeben. Zu a) Aktuell nehmen 916 Patientinnen und Patienten (Stand: 18. Juli 2019) am Projekt und der begleitenden Studie teil. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3876 3 Zu b) Die Verteilung der Patientinnen und Patienten auf das Land kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Verteilung nach Städten Anzahl Rostock 381 Schwerin 67 Güstrow 51 Stralsund 32 Ribnitz-Damgarten 16 Neubrandenburg 16 Neustrelitz 9 Weitere 344 Summe 916 Verteilung nach Landkreisen Anzahl Kreisfreie Stadt Rostock 381 Landkreis Rostock 202 Landkreis Vorpommern-Rügen 92 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 54 Landkreis Ludwigslust-Parchim 74 Landkreis Nordwestmecklenburg 46 Kreisfreie Stadt Schwerin 67 Landkreis Vorpommern-Greifswald 0 Summe 916 4. Wie viele Ärztinnen und Ärzte nehmen aktuell an dem Projekt teil (bitte je Landkreis sowie nach größeren Städten angeben)? a) Welche grundsätzlichen Vertragsinhalte bezüglich der Beteiligung an dem Projekt sind zwischen der Konsortialführung und den teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten vereinbart? b) Inwieweit sind Aufwandsentschädigungen oder andere finanzielle oder geldwerte Leistungen Bestandteil der Vereinbarungen bzw. Verträge zwischen dem Projektträger und den teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten? Derzeit nehmen 193 Haus- und Fachärztinnen und Fachärzte als kooperierende Leistungserbringer am Projekt teil. Drucksache 7/3876 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Die Verteilung der Haus- und Fachärztinnen und Fachärzte auf das Land kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Verteilung nach Städten Anzahl Rostock 82 Schwerin 7 Güstrow 10 Stralsund 7 Ribnitz-Damgarten 3 Neubrandenburg 5 Neustrelitz 3 Weitere 76 Summe 193 Verteilung nach Landkreisen Anzahl Kreisfreie Stadt Rostock 82 Landkreis Rostock 50 Landkreis Vorpommern-Rügen 23 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 14 Landkreis Ludwigslust-Parchim 8 Landkreis Nordwestmecklenburg 7 Kreisfreie Stadt Schwerin 7 Landkreis Vorpommern-Greifswald 2 Summe 193 Weiterhin sind von den oben genannten Ärzten und Ärztinnen insgesamt 25 niedergelassene Kardiologinnen und Kardiologen und ambulant tätige Internistinnen und Internisten mit kardiologischem Schwerpunkt (entspricht ca. 50 % der möglichen Gesamtmenge) als Kooperationspartner (Studienärzte) in das Projekt und die begleitende Studie vertraglich eingebunden. Zu a) Die Einbindung der kooperierenden Leistungserbringer erfolgt auf Basis eines Vertrags zur Besonderen Versorgung von chronisch herzkranken Patienten in Mecklenburg-Vorpommern nach § 140a SGB V. Die kooperierenden Leistungserbringer übernehmen die Rekrutierung und Aufklärung der Patienten sowie die Vernetzung und Nachbesprechung der zweiten und dritten Assessments. Die Einbindung der Kooperationspartner basiert auf einem Kooperationsvertrag zwischen der Konsortialführung Universitätsmedizin Rostock Versorgungsstrukturen GmbH und dem jeweiligen Arzt oder Ärztin. Die Kooperationspartner übernehmen unter Einhaltung des geltenden Studienprotokolls die Durchführung der medizinischen Assessments. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3876 5 Zu b) Die Vergütung wurde als Dokumentationspauschale im Förderantrag berücksichtigt und vom Förderer genehmigt. Die Dokumentationspauschale gliedert sich gemäß dem Vertrag zur Besonderen Versorgung von chronisch herzkranken Patienten in Mecklenburg-Vorpommern nach § 140a SGB V nach erfolgter Leistung pro Versicherten pro Fall wie folgt auf: - Identifikation und Terminvereinbarung - Aufklärungsgespräch und Einschreibung - Terminvereinbarung und Nachbesprechung (2. Assessment) - Terminvereinbarung und Nachbesprechung (3. Assessment). Bei der Vergütung der Kooperationspartner handelt es sich ausschließlich um ärztliche Leistungen (inklusive entsprechende Dokumentation), die ausschließlich im Rahmen der Studie durchgeführt werden. Die Kosten für die zu erbringenden Leistungen im Rahmen der Studie werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet und sind vom Förderer genehmigt worden. Um folgende studienrelevanten medizinischen Leistungen (gemäß Studienprotokoll) handelt es sich: 1. medizinisches Assessment (Einschluss) 2. medizinisches Assessment (follow-up 1) 3. medizinisches Assessment (follow-up 2). 5. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Weitergabe der Patientendaten von den Ärztinnen und Ärzten an die Universitätsmedizin Rostock Versorgungsstrukturen GmbH als Durchführende des Projektes bzw. an das Projekt selbst? Inwieweit wurde der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern in diesem Zusammenhang einbezogen, konsultiert oder informiert? Die Weitergabe von Patientendaten durch die kooperierenden Leistungserbringer an die Universitätsmedizin Rostock Versorgungsstrukturen GmbH basiert auf einer Einwilligungserklärung zur Teilnahme am Projekt „HerzEffekt MV“ und der begleitenden Studie CardioCare MV, welche durch den Patienten vor der Projekt- und Studienteilnahme unterzeichnet wird. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Mecklenburg- Vorpommern wurde seit Projektbeginn und wird immer noch regelmäßig in diesem Zusammenhang einbezogen, konsultiert und informiert. Sämtliche Unterlagen zum Projekt sind dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Prüfung vorgelegt worden. Drucksache 7/3876 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 6. Welches Szenario war von Anfang an oder wurde zwischenzeitlich mit dem Zuwendungsgeber bzw. dem Projekt-Träger Gemeinsamer Bundesausschuss für den Fall des vorzeitigen Endes und der Abwicklung des Projektes vereinbart? In welcher Höhe entstehen welchen Beteiligten möglicherweise welche Abwicklungskosten? Ein vorzeitiges Ende des Projektes ist nicht vereinbart. Das Projekt läuft wie ursprünglich geplant bis zum 31. Dezember 2020. Das aktuelle genehmigte Szenario ist in der Antwort zu Frage 3 dargestellt worden. Aktuell sind keine Abwicklungskosten bekannt. 7. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, inklusive der Leitung des Projektes, arbeiten im Herzeffekt-Projektteam? a) Wie stellt sich die Aufgabenstruktur im Projektteam mit den dazugehörigen Arbeitsplätzen dar (bitte Vollzeit- bzw. Teilzeit mit dem entsprechenden Stundenumfang darstellen)? b) Welche der Stellen im Team werden tarifgemäß nach welchem Tarifvertrag und welche Stellen werden außertariflich bezahlt? c) Für welche Stellen im Projekt sind Honorarverträge an die Gesamtlaufzeit des Projektes bzw. für welche Dauer gebunden? Auf Seiten der Konsortialführung arbeiten 11 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, inklusive der Projektleitung, im HerzEffekt MV-Projektteam. Zu a) Die Aufgabenstruktur der Konsortialführung ist gemäß den Förderrichtlinien des Innovationsfonds zur Förderung von neuen Versorgungsformen (§ 92a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – SGB V) wie folgt in Bereichen aufgebaut (Hinweis: VK = Vollkraft): Projektleitung: 1x Projektleitung, die nicht über Projektmittel finanziert wird und daher nicht in VK angegeben werden kann. Projektadministration: 1x 1,00 VK = 39,0 h/Woche 1x 1,00 VK = 39,0 h/Woche Gesundheitliche Versorgungsleistung: 1x 1,00 VK = 39,0 h/Woche 1x 1,00 VK = 39,0 h/Woche 1x 1,00 VK = 39,0 h/Woche (bis 31. Juli 2019) 1x 0,90 VK = 35,0 h/Woche 1x 0,75 VK = 30,0 h/Woche 1x 0,75 VK = 30,0 h/Woche 1x 0,50 VK = 19,5 h/Woche (Beschäftigungsverbot) Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3876 7 Evaluation: 1x 0,65 VK = 25,0 h/Woche Zu b) Die Projektleitung wird nicht über das Projekt finanziert. Die anderen beschriebenen Stellen erhalten Festgehälter in Anlehnung an den Tarifvertrag für die Universitätsmedizin Rostock und Greifswald im Tarifverbund Nord (TV-UMN). Zu c) Für die im Projekt beschriebenen Stellen sind keine Honorarverträge ausgestellt. 8. Von welcher Anzahl mitwirkender Ärztinnen und Ärzte ist die Antragstellerin bei der Einreichung des Projektes ausgegangen? a) Inwieweit und mit welchem Ergebnis haben Vorfeldbefragungen bei Patientinnen und Patienten bzw. bei Ärztinnen und Ärzten bezüglich einer potentiellen Bereitschaft zur Beteiligung an einem solchen Projekt stattgefunden? b) Inwieweit wurden Erfahrungen aus dem Patientenbetreuungs- und -schulungsprogramm „Telemedizin fürs Herz“, welches bundesweit von 2006 bis 2012 durchgeführt wurde, eingeholt und berücksichtigt ? c) Warum wurde ggf. nicht auf Erfahrungen aus dem Bundesprojekt „Telemedizin fürs Herz“ zurückgegriffen bzw. Informationen darüber eingeholt? Bei der Einreichung des Projektes ist die Antragstellerin von 200 bis 250 als kooperierende Leistungserbringer teilnehmende Ärztinnen und Ärzte ausgegangen. Zu a) Es wurden keine Vorfeldbefragungen durchgeführt, da es in einem solchen Förderrahmen (Innovationsfonds zur Förderung von neuen Versorgungsformen - § 92a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - SGB V) nicht üblich ist. Zu b) Erfahrungen aus dem Patientenbetreuungs- und -schulungsprogramm „Telemedizin fürs Herz“ wurden nicht eingeholt und berücksichtigt. Drucksache 7/3876 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 Zu c) Die Projekte „HerzEffekt MV“ und „Telemedizin fürs Herz“ unterscheiden sich inhaltlich; es wird auf die Antwort der Landesregierung zu der Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3350 verwiesen. Der Innovationsfonds zur Förderung von neuen Versorgungsformen fördert nur Projekte, die mit einer Beteiligung von Krankenkassen durchgeführt werden. Projekte wie „HerzEffekt MV“ können aufgrund großer Projekterfahrungen der Krankenkassen profitieren. In das Projekt sind daher einige grundsätzliche Erfahrungen der Techniker Krankenkasse mit „Telemedizin fürs Herz“ eingeflossen. 9. Wie hat der Antragsteller die telemedizinisch-technischen und telemedizinisch -fachlichen Voraussetzungen in Mecklenburg- Vorpommern bei den Beteiligten am Projekt, also den Patientinnen und Patienten sowie den Ärztinnen und Ärzten, als Grundlage für die erfolgreiche Durchführung des Projektes im Antrag eingeschätzt und dargestellt? Der Antragsteller hat die telemedizinisch-technischen und telemedizinisch-fachlichen Voraussetzungen in Mecklenburg-Vorpommern auf Basis anerkannter Literatur und durch persönliche Beratung mit verschiedenen ansässigen Kliniken und Forschungsabteilungen eingeschätzt. 10. Inwieweit erhalten Patientinnen und Patienten Aufwandsentschädigungen oder andere finanzielle oder geldwerte Leistungen für die Teilnahme am Projekt? Für ihre Teilnahme am Projekt und der begleitenden Studie erhalten Patientinnen und Patienten keine Aufwandsentschädigung oder andere finanzielle oder geldwerte Leistungen.