Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3880 7. Wahlperiode 02.08.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Entwicklung krimineller Strukturen in Neubrandenburg und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Nachfragen zur Drucksache 7/3673 beziehen sich wie bereits in der Anfrage auf Drucksache 7/3673 auf die Äußerung des Ministers für Inneres und Europa im Rahmen der Pressekonferenz anlässlich der Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichtes Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2018 am 21. Mai 2019. Insoweit wird auf die dortige Vorbemerkung zur Antwort verwiesen. Aus der betreffenden Äußerung des Ministers geht auch nicht hervor, dass sich in Neubrandenburg bereits „islamistisch-kriminelle Strukturen“ etabliert hätten. Die Besorgnis des Ministers, die dieser als Verfassungsschutzminister im Rahmen der damit verbundenen Frühwarnfunktion äußerte, richtete sich lediglich darauf, dass sich aus der dortigen islamistischen Szene solche Strukturen künftig entwickeln könnten, so wie es an anderen Stellen in Deutschland bereits erfolgt ist. Drucksache 7/3880 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zu Drucksache 7/3673 ergeben sich Nachfragen. Laut Nordkurier, der sich auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes beruft, tritt neuerdings eine islamistisch-kriminelle Struktur in Neubrandenburg auf. Der Minister für Inneres und Europa, Lorenz Caffier, äußerte hierzu: „Die Entwicklung erfüllt mich mit Sorge. Wir wollen keine ähnliche Entwicklung, wie es sie seit Jahrzehnten in Nordrhein-Westfalen gibt.“ (Nordkurier vom 22. Mai 2019) 1. Wie viele Straftaten werden der oben genannten Gruppe aus Neubrandenburg seit 2017 zugeordnet (bitte nach Delikten, Jahren und Anzahl aufgliedern)? Vor dem Hintergrund der Vorbemerkung entfällt eine Aussage zu konkreten Straftaten. 2. Welchen Herkunftsländern entstammen die Gruppenmitglieder und Sympathisanten (bitte Anzahl der Personen, nach Herkunftsland und Staatsbürgerschaft aufgliedern)? Wie viele Personen der Gruppe sind deutsche Staatsbürger? Soweit die Frage auf „kriminell-islamistische Strukturen“ abstellt, wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zur Frage nach der Struktur der islamistischen Szene Neubrandenburgs wird auf die Antwort zur Frage 5 verwiesen. 3. Aufgrund welcher Merkmale oder Aktivitäten der Gruppe kann nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden des Landes von einer besorgniserregenden Entwicklung gesprochen werden? Seit wann sind nach Kenntnis der Landesregierung diese kriminellen Strukturen in Neubrandenburg aktiv (bitte Zeitraum der Entwicklung skizzieren)? Die Besorgnis der Sicherheitsbehörden gründet sich auf Erfahrungen aus anderen Teilen des Bundesgebietes sowie auf das bereits in der Drucksache 7/3673 erwähnte, im März 2019 abgeschlossene Arbeitspapier des Bundeskriminalamtes zum Thema nordkaukasisch dominierter OK-Strukturen in Deutschland. Verwiesen wird insoweit auch auf die Fernseh- Dokumentation des Senders N-TV vom 5. Februar 2019 (Erstausstrahlung) mit dem Titel „Kaukasische Clans in Deutschland“. (abrufbar unter: www.n-tv.de/mediathek/sendungen/tvnow/Kaukasische-Clans-in- Deutschland-Dem-Terror-so-nah-article20850002.html) Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3880 3 4. Bestehen nach Kenntnis der Landesregierung Verbindungen zu ähnlichen Strukturen aus anderen Bundesländern? Wenn ja a) zu welchen? b) welcher Art sind diese Verbindungen? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Ergänzend zur obigen Vorbemerkung ist festzuhalten, dass die Bevölkerungsgruppe der Nordkaukasier in der Regel nicht nur bundesweit, sondern auch international ausgeprägt gut vernetzt ist und die Kontakte sich weitestgehend auf Angehörige der eigenen Ethnie beschränken. 5. Welche islamistischen Bestrebungen sind nach Kenntnis der Landesregierung in Neubrandenburg zu beobachten? Seit wann etabliert sich eine islamistische Struktur in Neubrandenburg? In der Stadt Neubrandenburg lebt im landesweiten Vergleich eine relativ hohe Zahl von Salafisten, insbesondere syrischer und nordkaukasischer Staats- beziehungsweise Volkszugehörigkeit . Ein signifikanter Anstieg dieses Personenpotenzials ist seit dem Jahr 2015 zu verzeichnen. Wegen weiterer Auskünfte zur islamistischen Szene in Neubrandenburg wird auf die Zuständigkeit der Parlamentarischen Kontrollkommission verwiesen. 6. Im Rahmen welcher bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten wurde der Entstehung einer kriminell-islamistischen Struktur in Neubrandenburg vonseiten der Landesregierung entschieden entgegengewirkt ? Gegen wie viele Personen dieser kriminell-islamistischen Struktur sind seit 2015 aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet worden? Auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 7/3673 wird verwiesen. Ein stetiger Informationsaustausch zwischen den sachlich zuständigen Behörden ist gewährleistet. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen; ungeachtet dessen werden aufenthaltsbeendende Maßnahmen fortlaufend geprüft. Drucksache 7/3880 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 7. Warum ist die Landesregierung nach Drucksache 7/3673 nicht imstande , Informationen über den Aufenthaltsstatus der benannten Personen, die der kriminell-islamistischen Struktur in Neubrandenburg zugezählt werden, zu erlangen und zu veröffentlichen (bitte begründen)? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 8. Welche bisherigen Erkenntnisse hat die Landesregierung zum Polizeieinsatz mit Todesfolge vom 28. Februar 2018 in Neubrandenburg? Sind Angehörige von Clanstrukturen in den Fall involviert gewesen? Auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 7/3673 wird verwiesen. Darüber hinausgehende Erkenntnisse gibt es nicht.