Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3881 7. Wahlperiode 02.08.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Öffentliche Debatte über Absenken des Alters über die Strafmündigkeit und ANTWORT der Landesregierung Vor dem Hintergrund einer mutmaßlichen Vergewaltigung einer 18-jähirgen, an der drei 14-Jährige und zwei Zwölfjährige beteiligt gewesen sein sollen, wird etwa vom Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft die Absenkung des Alters für Strafmündigkeit auf zwölf Jahre gefordert. Von Experten, wie Kriminologen und Psychologen oder der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen , wird eine Verschärfung klar abgelehnt. 1. Welche Position vertritt die Landesregierung zur Forderung nach einer Absenkung des Alters für Strafmündigkeit auf zwölf Jahre (Antwort bitte begründen)? Nach § 19 des Strafgesetzbuchs (StGB) ist schuldunfähig, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist. Es handelt sich um eine Vorschrift des Bundesrechts. Zuständig für die Änderung wäre der Bundesgesetzgeber. Die Landesregierung sieht derzeit keinen Anlass, auf eine Änderung des § 19 StGB hinzuwirken. Die Altersgrenze von vierzehn Jahren hat sich in Deutschland seit vielen Jahrzehnten bewährt und entspricht nach dem Kenntnisstand der Landesregierung dem europäischen Durchschnitt. Die Altersgrenze ist empirisch fundiert. Nur beispielhaft wird auf die Untersuchung von Hommers/Lewand „Beurteilung egoistisch oder altruistisch motivierter Einbrüche zur empirischen Fundierung des § 19 StGB“ in der Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 2005, S. 61 ff. hingewiesen. Drucksache 7/3881 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Diese Studie hat ergeben, dass erst 14-Jährige die nötige strafrechtliche Verantwortlichkeit und Unrechtserkenntnisfähigkeit besitzen, nicht hingegen jüngere Kinder. Einzelfälle allein - so bedenklich sie auch sein mögen -, in denen unter 14-Jährige Straftaten begehen, sind nicht geeignet, die auf langjährigen und interdisziplinären Erfahrungen beruhenden Annahmen des Gesetzgebers in Frage zu stellen. Für delinquente Kinder unter 14 Jahren stehen mit Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe sowie des Familiengerichts im Übrigen ausreichende Handlungsoptionen zur Verfügung. 2. Wie hat sich in Mecklenburg-Vorpommern die Zahl der Tatverdächtigen unter 14 Jahren in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte hier und im Folgenden in absoluten Zahlen angeben)? Die Entwicklung der Anzahl der Tatverdächtigen unter 14 Jahren (Kinder) wird in der nachstehenden Tabelle abgebildet. 3. Wie hat sich in Mecklenburg-Vorpommern die Zahl der durch unter 14-Jährige begangenen Gewaltdelikte in den letzten zehn Jahren insgesamt entwickelt (bitte nach Jahren darstellen)? In wie vielen Fällen kam es zu a) Mord- oder Totschlagsdelikten? b) gefährlichen oder schweren Körperverletzungen? c) Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (insbesondere Vergewaltigung und sexuelle Nötigung)? 4. Wie hat sich in Mecklenburg-Vorpommern die Zahl der durch Jugendliche und Heranwachsende begangenen Gewaltdelikte in den letzten zehn Jahren insgesamt entwickelt (bitte in Jugendliche und Heranwachsende unterscheiden und getrennt nach Jahren darstellen)? In wie vielen Fällen kam es zu a) Mord- oder Totschlagsdelikten? b) gefährlichen oder schweren Körperverletzungen? c) Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (insbesondere Vergewaltigung und sexuelle Nötigung)? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Als Gewaltkriminalität werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) Delikte erfasst, die die körperliche Unversehrtheit der Opfer beeinträchtigen. Berichtsjahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Anzahl TV 2.130 1.967 2.068 1.994 1.864 1.896 1.650 1.734 1.936 1.904 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3881 3 Hierzu zählen folgende Straftatenschlüssel mit den untergeordneten Erfassungsschlüsseln: 01 Mord 02 Totschlag und Tötung auf Verlangen 111 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB 21 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer 221 Körperverletzung mit Todesfolge 222 Gefährliche und schwere Körperverletzung 233 Erpresserischer Menschenraub 234 Geiselnahme 235 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr Die Entwicklung der Anzahl der tatverdächtigen Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden für die Jahre 2009 bis 2018 wird in den nachstehenden Tabellen abgebildet. Es werden nur die Straftaten ausgewiesen, für die im jeweiligen Berichtsjahr Fälle erfasst wurden. Anzahl Tatverdächtige 2009 Kinder Jugendliche Heranwachsende Totschlag § 212 StGB 1 0 6 Vergewaltigung/sexuelle Nötigung überfallartig (Einzeltäter) gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB 0 0 1 Sonstige Straftaten gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB 0 4 2 Sonstiger Raub § 249 StGB 0 14 12 Sonstiger schwerer Raub § 250 StGB 0 1 5 Räuberischer Diebstahl § 252 StGB 3 18 29 Sonstige räuberische Erpressung § 255 StGB 5 22 14 Räuberische Erpressung gegen Geldinstitute (Banken/Sparkassen) § 255 StGB 0 0 1 Raub auf sonstige Zahlstellen oder Geschäfte § 249 StGB 0 0 1 Schwerer Raub auf sonstige Zahlstellen oder Geschäfte § 250 StGB 0 1 4 Räuberische Erpressung gegen sonstige Zahlstellen oder Geschäfte § 255 StGB 0 1 2 Räuberische Erpressung gegen Spielhallen § 255 StGB 0 0 2 Schwerer Raub auf Tankstellen § 250 StGB 0 0 4 Räuberische Erpressung gegen Tankstellen § 255 StGB 0 2 3 Räuberischer Angriff auf sonstige Kraftfahrer 0 0 1 Beraubung von Taxifahrern 0 0 1 Handtaschenraub gemäß § 249 StGB 5 12 4 Handtaschenraub gemäß § 250 StGB 0 2 2 Sonstiger Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 249 StGB 11 62 59 Drucksache 7/3881 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Anzahl Tatverdächtige 2009 Kinder Jugendliche Heranwachsende Sonstiger schwerer Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 250 StGB 1 20 9 Sonstige räuberische Erpressung auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 255 StGB 10 57 35 Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln gemäß § 249 StGB 0 0 1 Schwerer Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln gemäß § 250 StGB 0 0 2 Raub in Wohnungen gemäß § 249 StGB 0 6 19 Schwerer Raub in Wohnungen gemäß § 250 StGB 0 3 14 Räuberische Erpressung in Wohnungen gemäß § 255 StGB 0 5 5 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 StGB 35 166 189 Sonstige Tatörtlichkeit bei schwerer Körperverletzung § 226 StGB 0 1 0 Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen oder Plätzen 89 390 517 Schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 226 StGB 0 0 1 Anzahl Tatverdächtige 2010 Kinder Jugendliche Heranwachsende Sonstiger Mord 0 1 2 Totschlag § 212 StGB 0 6 11 Vergewaltigung/sexuelle Nötigung überfallartig (Einzeltäter) gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB 0 1 0 Vergewaltigung/sexuelle Nötigung durch Gruppen § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB 0 2 0 Sonstige Straftaten gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB 0 2 6 Sonstiger Raub § 249 StGB 3 21 6 Sonstiger schwerer Raub § 250 StGB 0 1 2 Räuberischer Diebstahl § 252 StGB 2 22 21 Sonstige räuberische Erpressung § 255 StGB 1 20 9 Räuberische Erpressung gegen Geldinstitute (Banken/Sparkassen) § 255 StGB 0 1 0 Räuberische Erpressung gegen sonstige Zahlstellen oder Geschäfte § 255 StGB 0 0 1 Raub auf Tankstellen § 249 StGB 0 1 0 Schwerer Raub auf Tankstellen § 250 StGB 0 1 2 Räuberische Erpressung gegen Tankstellen § 255 StGB 0 1 4 Handtaschenraub gemäß § 249 StGB 0 8 2 Handtaschenraub gemäß § 250 StGB 0 1 2 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3881 5 Anzahl Tatverdächtige 2010 Kinder Jugendliche Heranwachsende Sonstiger Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 249 StGB 9 41 29 Sonstiger schwerer Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 250 StGB 3 10 6 Sonstige räuberische Erpressung auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 255 StGB 6 32 27 Raub in Wohnungen gemäß § 249 StGB 2 2 12 Schwerer Raub in Wohnungen gemäß § 250 StGB 0 6 8 Räuberische Erpressung in Wohnungen gemäß § 255 StGB 0 3 8 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 StGB 81 167 224 Sonstige Tatörtlichkeit bei schwerer Körperverletzung § 226 StGB 1 1 0 Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen oder Plätzen 116 370 406 Anzahl Tatverdächtige 2011 Kinder Jugendliche Heranwachsende Sonstiger Mord 0 0 2 Totschlag § 212 StGB 1 2 2 Sonstige Straftaten gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB 0 3 5 Sonstiger Raub § 249 StGB 0 7 9 Sonstiger schwerer Raub § 250 StGB 0 1 7 Räuberischer Diebstahl § 252 StGB 0 19 21 Sonstige räuberische Erpressung § 255 StGB 2 16 12 Raub auf sonstige Zahlstellen oder Geschäfte § 249 StGB 0 0 1 Schwerer Raub auf sonstige Zahlstellen oder Geschäfte § 250 StGB 0 0 2 Räuberische Erpressung gegen sonstige Zahlstellen oder Geschäfte § 255 StGB 0 0 3 Schwerer Raub auf Spielhallen § 250 StGB 0 0 2 Räuberische Erpressung gegen Spielhallen § 255 StGB 0 0 1 Schwerer Raub auf Tankstellen § 250 StGB 0 0 1 Handtaschenraub gemäß § 249 StGB 0 6 6 Sonstiger Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 249 StGB 11 35 32 Sonstiger schwerer Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 250 StGB 1 13 18 Sonstige räuberische Erpressung auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 255 StGB 4 33 20 Schwerer Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln gemäß § 250 StGB 0 1 2 Drucksache 7/3881 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Anzahl Tatverdächtige 2011 Kinder Jugendliche Heranwachsende Räuberische Erpressung zur Erlangung von Betäubungsmitteln gemäß § 255 StGB 0 1 1 Raub in Wohnungen gemäß § 249 StGB 1 4 8 Schwerer Raub in Wohnungen gemäß § 250 StGB 1 4 8 Räuberische Erpressung in Wohnungen gemäß § 255 StGB 0 1 7 Körperverletzung mit Todesfolge § 227 StGB 1 0 0 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 StGB 83 148 156 Sonstige Tatörtlichkeit bei schwerer Körperverletzung § 226 StGB 0 1 2 Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen oder Plätzen 141 360 348 Schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 226 StGB 0 0 1 Anzahl Tatverdächtige 2012 Kinder Jugendliche Heranwachsende Sonstiger Mord 0 1 0 Totschlag § 212 StGB 0 2 1 Vergewaltigung/sexuelle Nötigung überfallartig (Einzeltäter) gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB 0 0 1 Sonstige Straftaten gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB 0 4 4 Sonstiger Raub § 249 StGB 0 10 8 Sonstiger schwerer Raub § 250 StGB 0 3 0 Räuberischer Diebstahl § 252 StGB 3 24 13 Sonstige räuberische Erpressung § 255 StGB 4 10 10 Schwerer Raub auf sonstige Zahlstellen oder Geschäfte § 250 StGB 0 0 2 Räuberische Erpressung gegen sonstige Zahlstellen oder Geschäfte § 255 StGB 0 2 1 Raub auf Spielhallen § 249 StGB 0 0 1 Schwerer Raub auf Spielhallen § 250 StGB 0 5 5 Räuberische Erpressung gegen Spielhallen § 255 StGB 0 1 0 Schwerer Raub auf Tankstellen § 250 StGB 0 0 2 Beraubung von Taxifahrern 0 0 1 Handtaschenraub gemäß § 249 StGB 1 2 5 Handtaschenraub gemäß § 250 StGB 0 4 4 Räuberische Erpressung bei Handtaschenraub gemäß § 255 StGB 0 1 1 Sonstiger Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 249 StGB 18 33 29 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3881 7 Anzahl Tatverdächtige 2012 Kinder Jugendliche Heranwachsende Sonstiger schwerer Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 250 StGB 2 5 6 Sonstige räuberische Erpressung auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 255 StGB 8 19 11 Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln gemäß § 249 StGB 0 0 1 Raub in Wohnungen gemäß § 249 StGB 0 6 5 Schwerer Raub in Wohnungen gemäß § 250 StGB 0 1 6 Räuberische Erpressung in Wohnungen gemäß § 255 StGB 0 4 4 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 StGB 65 135 127 Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen oder Plätzen 138 321 251 Schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 226 StGB 0 3 1 Anzahl Tatverdächtige 2013 Kinder Jugendliche Heranwachsende Sonstiger Mord 0 0 1 Totschlag § 212 StGB 0 2 4 Sonstige Straftaten gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB 0 5 5 Sonstiger Raub § 249 StGB 0 5 11 Sonstiger schwerer Raub § 250 StGB 0 3 3 Räuberischer Diebstahl § 252 StGB 0 21 20 Sonstige räuberische Erpressung § 255 StGB 0 6 6 Raub auf sonstige Zahlstellen oder Geschäfte § 249 StGB 0 0 1 Räuberische Erpressung gegen sonstige Zahlstellen oder Geschäfte § 255 StGB 0 1 7 Schwerer Raub auf Spielhallen § 250 StGB 0 0 3 Räuberischer Angriff auf sonstige Kraftfahrer 0 0 1 Handtaschenraub gemäß § 249 StGB 1 9 4 Handtaschenraub gemäß § 250 StGB 0 4 1 Sonstiger Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 249 StGB 3 27 25 Sonstiger schwerer Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 250 StGB 0 9 6 Sonstige räuberische Erpressung auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 255 StGB 7 11 13 Raub in Wohnungen gemäß § 249 StGB 0 3 13 Schwerer Raub in Wohnungen gemäß § 250 StGB 0 5 10 Räuberische Erpressung in Wohnungen 0 1 3 Drucksache 7/3881 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 Anzahl Tatverdächtige 2013 Kinder Jugendliche Heranwachsende gemäß § 255 StGB Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 StGB 47 132 106 Sonstige Tatörtlichkeit bei schwerer Körperverletzung § 226 StGB 0 1 1 Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen oder Plätzen 123 230 185 Schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 226 StGB 0 1 2 Anzahl Tatverdächtige 2014 Kinder Jugendliche Heranwachsende Totschlag § 212 StGB 0 0 3 Vergewaltigung/sexuelle Nötigung überfallartig (Einzeltäter) gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB 0 2 1 Vergewaltigung/sexuelle Nötigung durch Gruppen § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB 0 0 3 Sonstige Straftaten gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB 0 3 4 Sonstiger Raub § 249 StGB 4 9 9 Sonstiger schwerer Raub § 250 StGB 0 2 5 Räuberischer Diebstahl § 252 StGB 2 13 13 Sonstige räuberische Erpressung § 255 StGB 2 3 3 Schwerer Raub auf sonstige Zahlstellen oder Geschäfte § 250 StGB 0 0 2 Räuberische Erpressung gegen sonstige Zahlstellen oder Geschäfte § 255 StGB 0 0 2 Schwerer Raub auf Spielhallen § 250 StGB 0 0 1 Schwerer Raub auf Tankstellen § 250 StGB 0 1 0 Räuberische Erpressung gegen Tankstellen § 255 StGB 0 0 1 Handtaschenraub gemäß § 249 StGB 1 2 2 Sonstiger Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 249 StGB 5 27 13 Sonstiger schwerer Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 250 StGB 0 4 2 Sonstige räuberische Erpressung auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 255 StGB 9 8 6 Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln gemäß § 249 StGB 0 0 1 Raub in Wohnungen gemäß § 249 StGB 0 5 5 Schwerer Raub in Wohnungen gemäß § 250 StGB 0 6 11 Räuberische Erpressung in Wohnungen gemäß § 255 StGB 1 2 3 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher 38 93 81 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3881 9 Anzahl Tatverdächtige 2014 Kinder Jugendliche Heranwachsende Körperverletzung gemäß § 224 StGB Sonstige Tatörtlichkeit bei schwerer Körperverletzung § 226 StGB 0 2 0 Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen oder Plätzen 100 209 166 Schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 226 StGB 2 2 0 Anzahl Tatverdächtige 2015 Kinder Jugendliche Heranwachsende Sonstiger Mord 0 0 1 Totschlag § 212 StGB 0 1 1 Vergewaltigung überfallartig (Einzeltäter) gemäß § 177 Abs. 6 Nr. 1, Abs. 7 und 8 StGB 0 1 2 Vergewaltigung durch Gruppen § 177 Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7 und 8 StGB 0 1 1 Sonstige Straftaten gemäß § 177 Abs. 6 Nr. 1, Abs. 7 und 8 StGB 0 4 4 Sonstiger Raub § 249 StGB 1 5 5 Sonstiger schwerer Raub § 250 StGB 0 0 2 Räuberischer Diebstahl § 252 StGB 0 11 15 Sonstige räuberische Erpressung § 255 StGB 0 8 5 Schwerer Raub auf sonstige Zahlstellen oder Geschäfte § 250 StGB 1 1 1 Räuberische Erpressung gegen sonstige Zahlstellen oder Geschäfte § 255 StGB 3 0 1 Schwerer Raub auf Spielhallen § 250 StGB 0 0 1 Schwerer Raub auf Tankstellen § 250 StGB 0 1 2 Handtaschenraub gemäß § 249 StGB 1 1 2 Sonstiger Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 249 StGB 7 32 19 Sonstiger schwerer Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 250 StGB 0 6 4 Sonstige räuberische Erpressung auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 255 StGB 3 20 6 Raub in Wohnungen gemäß § 249 StGB 0 8 7 Schwerer Raub in Wohnungen gemäß § 250 StGB 1 0 7 Räuberische Erpressung in Wohnungen gemäß § 255 StGB 0 4 6 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 StGB 45 89 105 Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen oder Plätzen 92 180 146 Schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 226 StGB 0 2 0 Drucksache 7/3881 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 Anzahl Tatverdächtige 2016 Kinder Jugendliche Heranwachsende Mord im Zusammenhang mit Raubdelikten 0 2 0 Totschlag § 212 StGB 0 0 3 Vergewaltigung überfallartig (Einzeltäter) gemäß § 177 Abs. 6 Nr. 1, Abs. 7 und 8 StGB 0 1 0 Vergewaltigung durch Gruppen § 177 Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7 und 8 StGB 1 2 0 Sonstige Straftaten gemäß § 177 Abs. 6 Nr. 1, Abs. 7 und 8 StGB 1 8 2 Sonstiger Raub § 249 StGB 2 0 3 Sonstiger schwerer Raub § 250 StGB 0 1 0 Räuberischer Diebstahl § 252 StGB 1 16 22 Sonstige räuberische Erpressung § 255 StGB 3 6 1 Schwerer Raub auf sonstige Zahlstellen oder Geschäfte § 250 StGB 0 1 3 Räuberische Erpressung gegen sonstige Zahlstellen oder Geschäfte § 255 StGB 0 1 1 Räuberische Erpressung gegen Spielhallen § 255 StGB 0 0 3 Schwerer Raub auf Tankstellen § 250 StGB 0 2 0 Handtaschenraub gemäß § 249 StGB 0 2 3 Handtaschenraub gemäß § 250 StGB 0 1 1 Handtaschenraub mit Todesfolge gemäß § 251 StGB 0 0 1 Sonstiger Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 249 StGB 5 22 13 Sonstiger schwerer Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 250 StGB 2 8 7 Sonstige räuberische Erpressung auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 255 StGB 6 7 6 Raub in Wohnungen gemäß § 249 StGB 0 1 0 Schwerer Raub in Wohnungen gemäß § 250 StGB 0 4 5 Räuberische Erpressung in Wohnungen gemäß § 255 StGB 0 4 2 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 StGB 71 153 105 Sonstige Tatörtlichkeit bei schwerer Körperverletzung § 226 StGB 0 0 1 Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen oder Plätzen 151 221 166 Schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 226 StGB 0 0 1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3881 11 Anzahl Tatverdächtige 2017 Kinder Jugendliche Heranwachsende Totschlag § 212 StGB 0 1 0 Vergewaltigung überfallartig (Einzeltäter) gemäß § 177 Abs. 6 Nr. 1, Abs. 7 und 8 StGB 0 1 0 Sonstige Straftaten gemäß § 177 Abs. 6 Nr. 1, Abs. 7 und 8 StGB 1 4 3 Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 5, 7, 8 und 9 StGB 1 5 2 Sonstiger Raub § 249 StGB 2 3 1 Sonstiger schwerer Raub § 250 StGB 0 2 4 Räuberischer Diebstahl § 252 StGB 1 18 14 Sonstige räuberische Erpressung § 255 StGB 1 5 4 Räuberische Erpressung gegen sonstige Zahlstellen oder Geschäfte § 255 StGB 0 0 2 Handtaschenraub gemäß § 249 StGB 1 2 1 Handtaschenraub gemäß § 250 StGB 0 2 1 Sonstiger Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 249 StGB 2 25 16 Sonstiger schwerer Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 250 StGB 0 17 6 Sonstige räuberische Erpressung auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 255 StGB 1 7 11 Raub in Wohnungen gemäß § 249 StGB 0 6 2 Schwerer Raub in Wohnungen gemäß § 250 StGB 0 0 3 Räuberische Erpressung in Wohnungen gemäß § 255 StGB 0 1 0 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 StGB 59 161 113 Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen oder Plätzen 97 282 227 Schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 226 StGB 0 1 0 Anzahl Tatverdächtige 2018 Kinder Jugendliche Heranwachsende Totschlag § 212 StGB 1 3 7 Vergewaltigung im besonders schweren Fall § 177 Abs. 6 Nr. 1, 2 i. V. m. Abs. 7, 8 StGB 0 3 5 Sexueller Übergriff im besonders schweren Fall § 177 Abs. 1, 2 (ohne Nr. 1) i. V. m. Abs. 6 Nr. 2 Abs. 7, 8 StGB 1 14 17 Sexuelle Nötigung im besonders schweren Fall § 177 Abs. 5 i. V. m. Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7, 8 StGB 0 3 4 Drucksache 7/3881 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 12 Anzahl Tatverdächtige 2018 Kinder Jugendliche Heranwachsende Sexueller Übergriff an widerstandsunfähigen Personen im besonders schweren Fall § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 i. V. m. Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7, 8 StGB 0 1 0 Sonstiger Raub § 249 StGB 2 1 4 Sonstiger schwerer Raub § 250 StGB 0 4 1 Räuberischer Diebstahl § 252 StGB 4 15 25 Sonstige räuberische Erpressung § 255 StGB 3 11 6 Räuberische Erpressung gegen sonstige Zahlstellen oder Geschäfte § 255 StGB 0 2 1 Schwerer Raub auf Tankstellen § 250 StGB 0 0 3 Handtaschenraub gemäß § 249 StGB 2 6 6 Handtaschenraub gemäß § 250 StGB 0 0 1 Sonstiger Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 249 StGB 4 18 14 Sonstiger schwerer Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 250 StGB 0 10 17 Sonstige räuberische Erpressung auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 255 StGB 3 15 13 Raub in Wohnungen gemäß § 249 StGB 1 2 3 Schwerer Raub in Wohnungen gemäß § 250 StGB 0 6 5 Räuberische Erpressung in Wohnungen gemäß § 255 StGB 1 2 11 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 StGB 70 121 123 Sonstige Tatörtlichkeit bei schwerer Körperverletzung § 226 StGB 0 1 1 Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen oder Plätzen 100 285 218 Schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 226 StGB 0 1 0 5. Wie hoch ist die Rückfallquote von Jugendstrafgefangenen und Strafgefangenen im Heranwachsendenalter? Wie hoch ist die Rückfallquote von Strafgefangenen ab dem 22. Lebensjahr? Es werden von der Landesregierung keine Statistiken geführt, die geeignet sind, die Frage zu beantworten. Rückfalluntersuchungen sind jedoch Gegenstand wissenschaftlicher Forschungen , an deren Ergebnissen sich die Landesregierung orientiert. In der kriminologischen Forschung ist der Begriff „Re-Inhaftierungsquote“ üblich. Diese Quote beschreibt eine erneute Inhaftierung innerhalb von drei Jahren nach der Entlassung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3881 13 So kommt die renommierte Studie von Jehle et al. (2016) unter anderem zu folgenden bundesweiten Ergebnissen, die erfahrungsgemäß auf Mecklenburg-Vorpommern übertragbar sind. Bezüglich der Re-Inhaftierung innerhalb von drei Jahren ist zu sagen: Diejenigen die nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe nach Jugendstrafrecht (Jugendstrafe) entlassen wurden, kehren zu 30 % wieder in den Strafvollzug zurück. Diejenigen die nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe nach Erwachsenenstrafrecht entlassen wurden, kehren zu 21 % wieder in den Strafvollzug zurück. Darüber hinaus gibt es Verurteilungen, die nicht zu erneuter Inhaftierung führen. Hier weisen Jugendliche im Allgemeinen eine Rückfallrate von 40 % auf.