Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3882 7. Wahlperiode 05.08.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Pensionierungen in der Justiz und ANTWORT der Landesregierung Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage „Pensionierungen in der Justiz“ auf Drucksache 7/3674 ergeben sich Nachfragen. 1. Wie viele der 2019 in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Staatsanwaltschaften in Ruhestand gehenden 15 Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bzw. deren Stellen werden bis Ende 2019 wieder besetzt oder sollen bis Ende 2019 wieder besetzt werden? Es sollen bei den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften alle Altersabgänge des Jahres 2019 nachbesetzt werden. 2. Wie viele Stellen der ab 2020 in Ruhestand gehenden Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sollen neu besetzt werden? Von welchen Personalbedarfen bei Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geht die Landesregierung in den jeweiligen Jahren ab 2020 grob aus (keine exakten Berechnungen nach PEBB§Y, Schätzungen reichen aus)? Es sollen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften alle Altersabgänge des Jahres 2020 nachbesetzt werden, mit Ausnahme von zwei Richterstellen, die nach dem Personalkonzept 2010 weggefallen sind. Drucksache 7/3882 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Der Personalbedarf ab dem Jahr 2020 entspricht bei grober Schätzung der in der Antwort der Landesregierung zu der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, „Pensionierungen in der Justiz“, Drucksache 7/3674, dargestellten Zahlen der Altersabgänge abzüglich noch zu erbringender Einsparungen aus dem Personalkonzept 2010. 3. Wie werden eventuelle Neueinstellungen künftig finanziell und tatsächlich sichergestellt? a) Welche Konzepte gibt es, um auch in Zukunft, d. h. bis in das Jahr 2035 hinein, sicherzustellen, dass geeigneter Nachwuchs für die Justiz gewonnen werden kann? b) Inwieweit ist geplant, die geforderte Eingangsqualifikation weiter abzusenken? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Finanzierung eventueller Neueinstellungen erfolgt entsprechend dem Haushaltsplan für die Justiz aus dem Landeshaushalt. Im Justizministerium wird aktuell ein Nachwuchsgewinnungskonzept erarbeitet. Es ist nicht geplant, die Einstellungsvoraussetzungen weiter abzusenken.