Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 31. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3887 7. Wahlperiode 01.08.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Gunter Jess, Fraktion der AfD Zeitplan der Landesregierung für die Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes bis zum 1. Januar 2020 und ANTWORT der Landesregierung In Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Bernhard Wildt (Drucksache 7/2337) hat die Landesregierung am 7. August 2018 einen detaillierten Zeitplan zur Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes bis zum 1. Januar 2020 vorgelegt. 1. Welche Punkte dieses Zeitplans sind wann tatsächlich erledigt worden? Die Auswertung der finanzwissenschaftlichen Analyse zum horizontalen Finanzausgleich in Mecklenburg-Vorpommern und die Befassung des FAG-Beirates mit den Ergebnissen sind mit der Sitzung des FAG-Beirates am 17. Dezember 2018 erfolgt. Unter Berücksichtigung der gutachterlichen Empfehlungen und der Forderung der Kommunen und der kommunalen Landesverbände, die Investitionsbedarfe der Kommunen zu berücksichtigen und die Gestaltungsfreiräume der Kommunen zu stärken, ist nach intensiven Besprechungen zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden sowie den Vertretern der Kommunen am 5. März 2019 eine grundsätzliche Einigung über die Novellierung des kommunalen Finanzausgleichs 2020 zustande gekommen. Auf dieser Grundlage hat das Ministerium für Inneres und Europa am 18. April 2019 konkrete Berechnungen der voraussichtlichen Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz für das Jahr 2020 bereitgestellt. Drucksache 7/3887 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Abstimmung der wesentlichen Eckpunkte der FAG-Novelle innerhalb der Landesregierung und die Befassung des FAG-Beirates wurden mit der Beiratssitzung vom 28. Juni 2019 weitestgehend abgeschlossen, sodass die Erarbeitung des Referentenentwurfes vorgenommen werden konnte. Derzeit erfolgt die hausinterne Abstimmung des Referentenentwurfes. 2. Wie hat sich der Zeitplan der Landesregierung für die Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes bis zum 1. Januar 2020 seither geändert ? Die Ressortanhörung, an der auch die kommunalen Landesverbände beteiligt werden, wurde nunmehr am 31. Juli 2019 eingeleitet. Darüber hinaus ist beabsichtigt, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens fortlaufend Gespräche mit kommunalen Spitzenvertretern zu führen. 3. Sofern der Zeitplan derzeit überarbeitet werden sollte, wann ist mit der Fertigstellung des überarbeiteten Zeitplans zu rechnen? Der Zeitplan wurde zum 31. Juli 2019 überarbeitet. Die Landesregierung beabsichtigt, noch in diesem Jahr die Erste Lesung des Gesetzentwurfes im Landtag zu erreichen.