Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3889 7. Wahlperiode 19.08.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Karsten Kolbe, Fraktion DIE LINKE Missbrauchs-Prävention im Sport und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Präventionskonzepte zur Verhinderung von Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in Sportvereinen gibt es in Mecklenburg- Vorpommern? Der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e. V. und seine Sportjugend verfügen über ein Präventionskonzept. Darin werden unter anderem auch Maßnahmen beschrieben, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch im Sport erhöhen, die zur Aufklärung, Information und Sensibilisierung dienen sowie eine Kultur des bewussten Hinsehens und Hinhörens fördern. In diesem Konzept wird zudem allen Mitgliedsorganisationen die Erstellung eines eigenen Präventionskonzeptes empfohlen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3115 verwiesen. Drucksache 7/3889 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie und in welchem Umfang ist die Landesregierung an der Umsetzung von Präventionskonzepten zur Verhinderung von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in den Sportverbänden beteiligt? Die Vorbeugung von Straftaten (Prävention) ist nach Auffassung der Landesregierung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das trifft in besonderem Maße auch auf die Vorbeugung von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zu. Im Rahmen der öffentlichen Sportförderung gemäß Sportfördergesetz unterstützt und fördert das Land Mecklenburg- Vorpommern die Arbeit des Landessportbundes Mecklenburg-Vorpommern e. V. im Themenfeld Prävention sexualisierter Gewalt im Sport. Darüber hinaus hat die Konferenz der Sportminister der Länder in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2017 Beschlüsse zur Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport gefasst und darin die Institutionen und Akteure des organisierten Sports auch in Mecklenburg-Vorpommern bestärkt, Konzepte zu entwickeln sowie Rahmenbedingungen zu schaffen, die Kinder und Jugendliche in Sportvereinen systematisch und nachhaltig schützen und unterstützen. Zudem widmet sich auch der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung (LfK) mit seinen Beratungs -, Vernetzungs- und Förderangeboten dieser wichtigen Aufgabe. Zur Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung stehen dem Landesrat jährlich insgesamt 350.000 Euro zur Verfügung. Darunter befindet sich seit vielen Jahren regelmäßig auch eine Reihe von Projekten, die sich spezifisch dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt widmen. Dazu gehören zum Beispiel Projekte wie „Mein Körper gehört mir“, „Sicherheitstraining für Grundschüler“ oder „GrenzWERTig“. Auch wenn Antragsteller nicht direkt Sportvereine und -verbände sind, ist davon auszugehen, dass sich die Wirkungen dieser Projekte auf alle Lebensbereiche der Kinder und Jugendlichen entfalten und insofern auch der Missbrauchsprävention im Sport dienen. Ein Informationsangebot bietet auch die Polizei, insbesondere mit der bundesweiten Kampagne „Missbrauch verhindern!“. Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung präventiver Konzepte bietet auch das „Handbuch Schutzkonzepte sexueller Missbrauch“ des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). Darin werden wichtige Empfehlungen und Handlungsfelder benannt, die sich unter anderem an Sportvereine richten. Die Landesregierung hat die Bekanntgabe dieses Handbuchs befördert. Im Übrigen wird auf die im Landesprogramm Kinderschutz enthaltenen Maßnahmen verwiesen (Drucksache 6/5268). 3. Wie viele Fälle von Anzeigen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen in Sportvereinen gab es in den letzten zehn Jahren in Mecklenburg-Vorpommern (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? In der Polizeilichen Kriminalstatistik wird die Tatörtlichkeit „Sportverein“ nicht dargestellt, weswegen keine Aussage dazu getroffen werden kann. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3889 3 In der nachstehenden Tabelle werden die Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern ohne Konkretisierung der Tatörtlichkeit für die Jahre 2009 bis 2018 abgebildet. Anzahl erfasste Fälle 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176, 176a, 176b Strafgesetzbuch (StGB) 387 318 378 306 337 332 288 263 263 238 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB 23 27 48 39 48 34 21 23 27 22