Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3892 7. Wahlperiode 15.08.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bert Obereiner, Fraktion der AfD Defekte Klappbrücke Banzkow und ANTWORT der Landesregierung Seit dem 28. Juni 2019 ist zum wiederholten Mal die Klappbrücke über die Stör in Banzkow (K30) defekt. Laut dem Amt Crivitz wurde die Brücke zunächst auf unbestimmte Zeit gesperrt. Nach neuer Erkenntnis wird die Brücke ab dem 8. August 2019 dauerhaft heruntergelassen und für den Straßenverkehr freigegeben. Im Herbst erfolgt dann die Reparatur, für die eine weitere Sperrung erforderlich sein wird. 1. Welche Kenntnis hat die Landesregierung von den Umständen, die zur wiederholten Störung an der Brücke in Banzkow führten? 2. Welche Gründe gibt es für die derzeitige dauerhafte Öffnung der Brücke, die eine weiträumige Verkehrsumleitung nach sich zieht? 3. Besteht die Möglichkeit, dass die Vollsperrung an dieser Stelle vor dem 8. August 2019 aufgehoben und die Brücke wieder befahrbar sein wird? a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt wäre das möglich? b) Wenn nicht, warum nicht? 4. Besteht die Möglichkeit, die Brücke frühzeitiger wieder instand zu setzen und die Reparaturarbeiten zu beschleunigen? Inwieweit kann die Landesregierung hier Einfluss nehmen? 5. Aus welchen Gründen wird die Brücke vom 8. August 2019 bis zur Reparatur im Herbst dauerhaft geschlossen? Die Fragen 1 bis 5 werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/3892 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Bei der Reparatur der Klappbrücke über die Stör in Banzkow handelt es sich um eine Maßnahme in der Trägerschaft des Gewässereigentümers. Die Störwasserstraße ist eine Bundeswasserstraße . Zuständig für die Maßnahme ist mithin die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, hier vertreten durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Lauenburg. Der Landesregierung liegen aufgrund dieser Zuständigkeitsregelung keine Erkenntnisse aus eigener Aufgabenwahrnehmung in der Angelegenheit vor. Insoweit wird auf die folgenden Informationen des WSA Lauenburg verwiesen: https://www.wsv.de/ftp/presse/2019/00096_2019.pdf https://www.elwis.de/DE/dynamisch/mvc/main.php?modul=nfb&action=searchOne&LANG UAGE=DE&NFB_ID=1783/2019 6. Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen dieser Störung und der damit verbundenen Sperrungen straßen- und wasserseitig auf die Betroffenen (z. B. Anwohner, Unternehmer, Wassertouristen) und das Dorfleben (z. B. ärztliche Notversorgung, Feuerwehreinsätze, Umsatzeinbußen der Unternehmen) ein? Die Sperrung der Klappbrücke in Banzkow hat nach Auskunft des Amtes Crivitz keine Auswirkungen auf die Sicherstellung des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung der Gemeinde. Zudem hat die Sperrung der Klappbrücke nach Auskunft des für die Ortschaft Banzkow zuständigen Trägers keine erheblichen Auswirkungen auf den Rettungsdienst. Wenn die Brücke nicht befahrbar ist, wird der Notfallort entsprechend der Lage in Banzkow von der Rettungswache in Schwerin oder von der Rettungswache in Crivitz angefahren. Straßenseitig gibt es Auswirkungen für die Anwohner und Unternehmen des Ortes. Straßenverkehrsteilnehmer müssen die gesperrte Querung der Wasserstraße im Ortskern weiträumig umfahren. Für einige Anwohner sind damit längere Umwege verbunden. Der Sportboot- und Flusskreuzfahrtverkehr auf dieser Strecke kommt von August bis Oktober 2019 zum Erliegen. Eine Ausnahme bilden kleine Fahrzeuge, die auch bei geschlossener Brücke passieren oder umgetragen werden können. Das Wassersportrevier wird für diesen Zeitraum zweigeteilt. Hiermit verbunden sind möglicherweise Umsatzeinbußen bei den Einzelhandelsunternehmen und in der Gastronomie am Schweriner See, da der Schweriner See dann über die Stör-Wasserstraße jenseits von Banzkow nicht mehr erreicht werden kann. Zudem haben Unternehmen im Ort nach eigenen Angaben Umsatzeinbußen. Zur Höhe der Umsatzeinbußen liegt der Landesregierung kein entsprechendes Datenmaterial vor.