Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3893 7. Wahlperiode 07.08.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion Freie Wähler/BMV Hochwasserschutz bei steigendem Meeresspiegel in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Der infolge des Klimawandels verstärkt steigende Meeresspiegel stellt auch den Küstenschutz an der deutschen Ostseeküste vor steigende Herausforderungen. Das Europamagazin der ARD berichtete am 14. Juli 2019 von einem Dorf in Wales, welches aufgrund des zu erwartenden Anstieges des Meeresspiegels ab 2045 umgesiedelt werden soll. Faibourne liegt nur wenige Meter über Meereshöhe und die zuständigen Behörden sind nicht bereit, in einen entsprechenden Hochwasserschutz zu investieren. Eine Entschädigung der Dorfbewohner ist ebenfalls nicht vorgesehen. 1. Sind der Landesregierung ähnliche Fälle in Mecklenburg-Vorpommern bekannt? Nein. Drucksache 7/3893 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Vorkehrungen trifft die Landesregierung diesbezüglich? Aufgrund der Bedeutung für das Gemeinwohl wurden im Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V 2016) Regelungen zum Hochwasser- und Küstenschutz getroffen. Unter anderem sind landseitig Vorranggebiete Hochwasserschutz und Vorbehaltsgebiete Hochwassergefahr festgelegt. Ebenso sind marine Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Küstenschutz festgelegt, mit denen abbauwürdige marine Lagerstätten von für den Küstenschutz mittel- und langfristig notwendigen Rohstoffen gesichert werden. In Vorbereitung der Fortschreibung der Regionalen Raumentwicklungsprogramme hat zum Beispiel der Regionale Planungsverband Vorpommern an dem Modellvorhaben der Raumordnung „Raumentwicklungsstrategien zum Klimawandel“ teilgenommen und sich dabei insbesondere mit regionalplanerischen Möglichkeiten zur Bewältigung der Folgen eines Meeresspiegelanstiegs befasst. Die im Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern normierte Küstenschutzverpflichtung ist auf den Schutz der im Zusammenhang bebauten Gebiete beschränkt. An der Küste von Mecklenburg-Vorpommern gibt es zahlreiche Städte und Ortschaften, die aufgrund ihrer Höhenlage sturmflutgefährdet sind. Für den Schutz dieser Städte und Ortschaften werden Küstenschutzanlagen unterhalten. Für noch ungeschützte oder unzureichend geschützte Gebiete wird der Neubau beziehungsweise die Verstärkung vorhandener Küstenschutzanlagen geplant. Dabei werden die Prognosen für den künftigen Meeresspiegelanstieg durch einen zwischen Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern abgestimmten Klimazuschlag von aktuell 50 Zentimetern bis zum Jahr 2100 berücksichtigt. 3. Ist ein Entschädigungsfond für betroffene Bürger geplant? Nein.