Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3894 7. Wahlperiode 05.08.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion Freie Wähler/BMV Künstliche Intelligenz in der Medizin in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Kleine Anfrage wird dahingehend ausgelegt, dass sie auf den Einsatz der Künstlichen Intelligenz in der medizinischen Versorgung zielt. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete am 16. Juli 2019 über den erfolgreichen Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Medizin in Österreich. Mit Hilfe von Algorithmen lassen sich beispielsweise heute schon Antibiotikaresistenzen und Augenkrankheiten frühzeitig erkennen. 1. Wie schätzt die Landesregierung die Perspektive für Künstliche Intelligenz in der Medizin in Mecklenburg-Vorpommern ein? Aus Sicht der Landesregierung ist es sehr wahrscheinlich, dass Künstliche Intelligenz in der medizinischen Versorgung zukünftig vermehrt in unterschiedlichen Anwendungsgebieten zum Einsatz kommen wird. Inwiefern sich jedoch der Einsatz Künstlicher Intelligenz in medizinischen Verfahren etablieren wird, hängt dabei von mehreren Faktoren ab. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem die Patientensicherheit, die Wirksamkeit beziehungsweise der Nutzen, die Akzeptanz des Einsatzes bei Versorgern und Patienten, die Wirtschaftlichkeit sowie die juristische und ethische Einordnung. Drucksache 7/3894 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Da die Entwicklung der Künstlichen Intelligenz in der medizinischen Versorgung sehr dynamisch ist und noch am Anfang steht und außerdem viele der angesprochenen Faktoren bisher zumeist nur in Ansätzen behandelt wurden, lässt sich zur Perspektive der Künstlichen Intelligenz in der medizinischen Versorgung momentan keine abschließende Einschätzung abgeben. 2. Wird der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Medizin von der Landesregierung gefördert? Eine explizite Förderung ist hier seitens der Landesregierung derzeit nicht vorgesehen. Jedoch ließe die Ausrichtung des Haushaltstitels „Informations- und Kommunikationstechnologien in der Gesundheitswirtschaft“ (Titel 0602 683.02, Ansatz jährlich 200.000 Euro) auf die Digitalisierung der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern eine Unterstützung entsprechender Projekte zu.