Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3896 7. Wahlperiode 13.08.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion Freie Wähler/BMV Denkmalgeschützte Gebäude in privater Hand in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele denkmalgeschützte Gebäude befinden sich derzeit in privater Hand (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 2. Wie viele dieser denkmalgeschützten Gebäude sind derzeit vom Verfall bedroht (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landkreise, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte führen die Denkmallisten. Informationen zu den Eigentumsverhältnissen und zum baulichen Zustand von Denkmalen sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Listen. Weitergehendes Datenmaterial liegt der Landesregierung nicht vor. 3. Wie geht die Landesregierung gegen den Verfall von denkmalgeschützten Gebäuden in privater Hand vor, um diese Bestände zu schützen? Eigentümer, Besitzer und Unterhaltungspflichtige von Denkmalen sind verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten. Drucksache 7/3896 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Unteren Denkmalschutzbehörden können Maßnahmen zum Schutz der Denkmale anordnen oder zur unmittelbaren Gefahrenabwendung selbst durchführen. Die Landesregierung hat hier keine Eingriffsmöglichkeit. 4. Sind Enteignungen solcher Gebäude geplant oder in der Vergangenheit bereits umgesetzt worden? Wenn ja, wann und wo (bitte nach Jahren, Landkreisen, oder kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Nein.