Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3897 7. Wahlperiode 05.08.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Bertelsmann-Studie „Zukunftsfähige Krankenhausversorgung“ und ANTWORT der Landesregierung Am 15. Juli 2019 veröffentlichte die Bertelsmann-Stiftung ihre Studie „Zukunftsfähige Krankenhausversorgung. Simulation und Analyse einer Neustrukturierung der Krankenhausversorgung am Beispiel einer Versorgungsregion in Nordrhein-Westfalen.“ In Reaktion hierauf wird der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit , Harry Glawe, am selben Tag beim Nachrichtendienst des NDR (https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Gesundheitsminister -Klinikstruktur-in-MV-gut,krankenhaus712.html) wie folgt wiedergegeben: „Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) sagte dem NDR, der Nordosten habe eine Krankenhausstruktur , die die nächsten 25 Jahre dem Wettbewerb standhalten könne. Das garantiere er für die Grund- und Regelversorgung - also für die Innere Medizin und die Chirurgie. Zudem seien Zentren angedacht, um die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen. Außerdem, so Harry Glawe, gebe es von einst 52 Kliniken im Land noch 37. Damit seien im Nordosten bereits 15 Krankenhäuser geschlossen worden in den vergangenen Jahren. Das sollten andere Bundesländer erstmal nachmachen.“ Drucksache 7/3897 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie bewertet die Landesregierung die oben genannte Studie der Bertelsmann-Stiftung? Grundsätzlich begrüßt die Landesregierung die Diskussion über die notwendigen Strukturveränderungen im Gesundheitswesen sowie in der deutschen Krankenhauslandschaft. Dabei gilt es zu beachten, dass Krankenhausplanung in der Zuständigkeit der Bundesländer liegt. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Strukturwandel im Krankenhausbereich abgeschlossen. Der Studie der Bertelsmann Stiftung liegen nicht die spezifischen Verhältnisse im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern zugrunde. Daher lässt sie sich grundsätzlich nicht auf Mecklenburg-Vorpommern übertragen. Somit wird im Folgenden von Schlussfolgerungen und Vergleichen abgesehen. 2. Wie korrespondiert die oben genannte Aussage des Ministers, insbesondere hinsichtlich zukünftiger Krankenhausstrukturen, mit den Befunden und Empfehlungen der Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ der 6. Legislaturperiode? Die oben genannten Aussagen des Gesundheitsministers korrespondieren hinsichtlich zukünftiger Krankenhausstrukturen mit den Befunden und Empfehlungen der Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ insofern, als deutlich geworden ist, dass die Krankenhäuser eine wesentliche Stütze der Gesundheitsversorgung sind. Jedoch haben die Akteure im Gesundheitswesen die Grundlagenexpertise, die durch die HGC Gesundheits- Consult erstellt worden war, für Mecklenburg-Vorpommern kritisch gewertet. Insbesondere im Krankenhausbereich konnte den Empfehlungen im Einzelnen nicht gefolgt werden. Für Mecklenburg-Vorpommern gilt es, kleine Krankenhäuser, insbesondere im ländlichen Raum, bei der bedarfsgerechten Anpassung des Leistungsspektrums zu unterstützen. 3. Welche Zentren sind seitens der Landesregierung zur Sicherstellung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen (siehe oben) angedacht ? Wo wären deren Standorte? Mit der Veröffentlichung von Anforderungen an definierte Strukturmerkmale und Expertisen an pädiatrische Zentren hat die Landesregierung die Grundlage für die Ausweisung von Zentren zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Krankenhausplan 2012 des Landes Mecklenburg-Vorpommern geschaffen. Seitens der Landesregierung ist beabsichtigt, die vier großen Kinderkliniken in Greifswald, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin als pädiatrische Zentren zu etablieren. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3897 3 4. Wie schätzt die Landesregierung die Potenziale von Zentralisierung und Spezialisierung der Krankenhausversorgung in Mecklenburg- Vorpommern im Vergleich zur Analyse und Simulation der Studie der Bertelsmann-Stiftung ein? Die Landesregierung unterstützt die Krankenhausträger in Mecklenburg-Vorpommern insbesondere bei der aus Gründen der Qualität erforderlichen Konzentration und bei der Spezialisierung auf bestimmte medizinische Leistungen. Die aktuelle Krankenhausplanung bietet den Krankenhausträgern in Mecklenburg-Vorpommern vielfältige Möglichkeiten zur Erfüllung der Versorgungsaufgaben. Ziele der Krankenhausplanung sind stets die Optimierung der Versorgungsqualität und der Erhalt der flächendeckenden Versorgung. 5. Welche Potenziale sieht die Landesregierung in der Reduzierung der Fallhäufigkeiten in der Krankenhausversorgung in Mecklenburg- Vorpommern im Vergleich zur Studie der Bertelsmann-Stiftung? Aufgrund der demografischen Entwicklung, die mit der Zunahme älter werdender und multimorbider Patientinnen und Patienten einhergeht, sieht die Landesregierung die Potenziale der Reduzierung der Inanspruchnahme der stationären Versorgung beziehungsweise der Verweildauern zurückhaltend. In einigen Teilgebieten der Medizin führen wachsende Möglichkeiten zur ambulanten Behandlung bestimmter Krankheitsbilder zu einer Verschiebung der Leistungserbringung von stationärer zu ambulanter Leistung. Tendenziell entfielen damit eher stationäre Fälle mit kurzer Verweildauer. 6. Wie schätzt die Landesregierung die Aufnahmekapazitäten des ambulanten Bereichs bei einer Verlagerung stationärer Behandlungen in die ambulante Versorgung ein? Die erforderlichen Kapazitäten zur ambulanten medizinischen Versorgung in Mecklenburg- Vorpommern bemessen sich nach der Bedarfsplanung. Die Bedarfsplanung obliegt dem Träger des Sicherstellungsauftrags für die ambulante Versorgung, der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern. Drucksache 7/3897 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 7. Wie bewertet die Landesregierung den Anspruch aus der Bertelsmann -Studie zu Erreichbarkeitsvorgaben, etwa der Erreichbarkeit von Stroke-Unit-Abteilungen für Schlaganfall-Patienten und der Erreichbarkeit einer Versorgung bei Herzinfarkt im Vergleich zur Situation der stationären Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern? Die Landesregierung unterstützt die Krankenhausträger in Mecklenburg-Vorpommern bei der Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung von Schlaganfallpatientinnen und Schlaganfallpatienten sowie von Patientinnen und Patienten mit Herzinfarkt. Dieses Ziel lässt sich durch die Spezialisierung und Kooperation der an der Versorgung dieser Indikationen teilnehmenden Krankenhäuser untereinander und den Rettungsdiensten realisieren. Der Ausbau des Einsatzes telemedizinischer Anwendungen wird vorangetrieben. Mecklenburg-Vorpommern verfügt über ein ausreichend dichtes Netz von Standorten zur Behandlung der genannten Krankheitsbilder. Rahmenvorgaben auch zur Strukturqualität sind im Krankenhausplan des Landes enthalten, ebenso in einschlägigen Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses und in den Operationen- und Prozedurenschlüsseln des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information.