Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3901 7. Wahlperiode 07.08.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Vernetzte Patientenversorgung und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Es wird davon ausgegangen, dass sich die Anfrage auf das Projekt „Vernetzte Versorgung in M-V“ bezieht. Dies ist kein Projekt der Landesregierung, sondern ein gemeinsames Projekt der AOK Nordost, der AMEOS Krankenhausgesellschaft Vorpommern, des Ärztenetzes HaffNet und der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern. Das Projekt wird bereits seit 2017 durchgeführt. Im März 2018 wurde eine neue Projektphase gestartet, in der die digitale Vernetzung vorangetrieben wird. Die Landesregierung begrüßt die Durchführung des Projektes, da es einige der zentralen Herausforderungen in der regionalen Gesundheitsversorgung adressiert. Im März 2018 startete ein Modellprojekt zur digitalen Vernetzung zwischen ambulanter und stationärer Patientenversorgung in der Uecker- Randow-Region. 1. Wie viele Patientinnen und Patienten sind bislang für die Teilnahme am Modellprojekt eingeschrieben? Da das Projekt nicht von der Landesregierung gefördert wird, liegt über die aktuelle Anzahl der Patientinnen und Patienten in diesem Projekt kein entsprechendes Datenmaterial vor. Das Projekt wurde am 22. Oktober 2018 auf der Sitzung des Landesgremiums für sektorenübergreifende Versorgungsfragen (Gremium nach § 90a Abs. 1 SGB V) vorgestellt. Dort wurde mitgeteilt, dass bis dahin rund 7.200 Patientinnen und Patienten eine Zustimmung zum Einsatz der elektronischen Gesundheitsakte der AOK erteilt haben. Drucksache 7/3901 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Erfahrungen konnten mit diesem Modellprojekt bislang für die sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung gewonnen werden? Im Rahmen der Vorstellung des Projektes auf der Sitzung des Landesgremiums für sektorenübergreifende Versorgungsfragen am 22. Oktober 2018 wurden die folgenden zentralen Erfahrungen mitgeteilt: Ein wesentliches Element der sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung ist das Aufnahme- und Entlassmanagement im Krankenhaus, welches eine enge Abstimmung zwischen ambulanten und stationären Versorgern erfordert. Hilfreich hierbei ist der digitale Austausch von Informationen über den Patienten zwischen den Versorgern, der im Rahmen des Projektes etabliert wurde. Als ein weiteres Element wurden einheitliche Aufnahme- und Entlassungsbögen genannt, die gemeinsam von ambulanten und stationären Versorgern entwickelt wurden. Diese Bögen wurden allen Mitgliedern des Gremiums zur Verfügung gestellt, damit die Möglichkeit besteht, diese landesweit zu verwenden. Eine weitere Erfahrung des Projektes ist, dass der digitale Informationsaustausch in den ambulanten Praxen reibungslos funktioniert, da dieser über das sogenannte KV-SafeNet erfolgt, an das alle Arztpraxen angeschlossen sind. Schließlich hat sich die digitale Verfügbarkeit der Patienteninformationen besonders bei Notfallpatienten als nützlich erwiesen. 3. Wie gedenkt die Landesregierung Aktivitäten vernetzter Patientenversorgung unterstützend strategisch weiterzuentwickeln? Welche Möglichkeiten der Förderung sieht die Landesregierung in diesem Zusammenhang? Die Landesregierung treibt aktiv die Weiterentwicklung der vernetzten Patientenversorgung im Rahmen ihrer Kompetenzen voran. Dies beinhaltet unter anderem eine diesbezügliche Gremienarbeit in den relevanten Formaten auf Landes- und Bundesebene. Darüber hinaus werden die vorhandenen Fördermittel auch für Projekte eingesetzt, durch die die vernetzte Patientenversorgung weiterentwickelt wird. Beispielhaft sei hierbei auf das Projekt „Regionale Versorgung“ verwiesen. Viele Bestandteile des Projektes (zum Beispiel aktuell die Modellvorhaben Regionale digitale Fallakte für die geriatrische Versorgung und Tandempraxen in der Pädiatrie) zielen unter anderem auf die Stärkung und Weiterentwicklung der vernetzten Patientenversorgung ab. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3901 3 4. Wie bewertet die Landesregierung die technischen und technologischen Grundlagen für vernetzte Patientenversorgung? Welchen konkreten Handlungsbedarf sieht die Landesregierung diesbezüglich zur Ausweitung sektorenübergreifender Gesundheitsversorgung ? Ein Schlüssel für die Schaffung der technischen und technologischen Grundlagen für die vernetzte Patientenversorgung wird von der Landesregierung in der Digitalisierung des Gesundheitswesens gesehen. Durch die Digitalisierung können viele Hürden behoben werden, die bisher eine stärkere Vernetzung verhindert haben, etwa durch Medienbrüche bei der Informationsverarbeitung oder Inkompatibilitäten zwischen den unterschiedlichen Systemen der Versorger. Der Bundesgesetzgeber setzt hier nach Auffassung der Landesregierung an den richtigen Stellen an, indem der Aufbau der Telematikinfrastruktur inklusive der Kernanwendungen, wie der elektronischen Patientenakte, aktiv vorangetrieben wird. Da hierdurch eine große Dynamik erzeugt wird, sieht die Landesregierung momentan den größten Handlungsbedarf in der Begleitung im Rahmen des Bundesratsgesetzgebungsverfahrens sowie der Umsetzung der Bundesgesetzgebung in Mecklenburg-Vorpommern. 5. Welche Überlegungen hat die Landesregierung hinsichtlich einer Neuausrichtung der Berufsbilder im Gesundheitsbereich angesichts sich entwickelnder Vernetzung der Patientenversorgung? Entsprechend dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode des Bundestages wird das Bundesministerium für Gesundheit die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen neu ordnen und stärken. Dafür wird aktuell ein Gesamtkonzept zusammen mit den Ländern erarbeitet. Themen sind unter anderem die Kompetenzerweiterung, neue Aufgaben und die Übertragung einer höheren Verantwortung für Gesundheitsfachberufe.