Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3903 7. Wahlperiode 13.08.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Beseitigung der hygienischen Mängel in der JVA Bützow und ANTWORT der Landesregierung In Bezug auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/3836 ergeben sich Nachfragen. 1. Wie viele Plätze hat das Hafthaus B? Die Vollzugsabteilung B der Justizvollzugsanstalt Bützow kann maximal bis zu 70 Gefangene aufnehmen. 2. Wie viele Plätze davon waren zum Zeitpunkt des ersten Kontrollberichtes im Mai 2019 mit wie vielen Insassen belegt? Zum Zeitpunkt der Begehung am 8. Mai 2019 waren 67 Haftplätze dieser Vollzugsabteilung belegt. 3. Welche Art von Strafen sitzen diese Insassen ab? Die Insassen befinden sich im Vollzug einer Freiheits- oder Ersatzfreiheitsstrafe beziehungsweise im Vollzug der Untersuchungshaft. Drucksache 7/3903 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 4. Zu welchem Zeitpunkt erfolgt der Leerzug des Hafthauses B der JVA Bützow konkret? Der Leerzug des Hafthauses B erfolgt bis zum 16. August 2019. 5. Wohin und wann wurden bzw. werden die Inhaftierten konkret verlegt (bitte aufschlüsseln wie viele Inhaftierte innerhalb der JVA Bützow, in den anderen Justizvollzugsanstalten in Mecklenburg-Vorpommern und außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern untergebracht werden)? Mit Blick auf die Schließung der Vollzugsabteilung B und den deshalb erforderlichen Änderungen des Vollstreckungsplans des Landes zum 1. August 2019, die den Anstalten bereits mit Erlass vom 8. Juli 2019 mitgeteilt worden sind, hat die Justizvollzugsanstalt Bützow umfassende Verlegungen sowohl in andere Anstalten des Landes als auch innerhalb der Anstalt vorgenommen, beziehungsweise wird diese noch vorzunehmen haben. Von diesen Verlegungen waren beziehungsweise sind nicht nur die in Frage 2 benannten Insassen der Vollzugsabteilung B betroffen. Folgende Verlegungen sind bereits erfolgt: - 18 Untersuchungshaftgefangene sind in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz verlegt worden; weitere Verlegungen in diese Justizvollzugsanstalt sind noch beabsichtigt. - 18 Gefangene, an denen eine Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen wird, sind in die Justizvollzugsanstalt Waldeck verlegt worden; weitere Verlegungen in diese Justizvollzugsanstalt sind ebenfalls noch beabsichtigt. - Intern sind 29 Strafgefangene von der Vollzugsabteilung B in die anderen Vollzugsabteilungen der Justizvollzugsanstalt Bützow verlegt worden. 6. Gehen damit weitere organisatorisch bedingte Maßnahmen einher (Versetzung von Personal in andere Justizvollzugsanstalten)? Nein. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3903 3 7. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von wie vielen insgesamt sind zum Stichtag 22. Juli 2019 krankgeschrieben, im Urlaub oder aus sonstigen Gründen nicht in der JVA Bützow tätig? Am 22. Juli 2019 waren von insgesamt 275 Bediensteten 84 Bedienstete aus den nachfolgenden Gründen nicht im Dienst: - 43 Bedienstete krankheitsbedingt, - 39 Bedienstete urlaubsbedingt und - 2 Bedienstete aus sonstigen Gründen. 8. Ist bekannt, dass weitere Mitarbeiter die JVA Bützow verlassen wollen? Es ist bekannt, dass einzelne Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Versetzungen anstreben. 9. Wie werden angesichts der personell angespannten Situation in der JVA Bützow bei dem zusätzlichen Aufwand für die Verlegungen die Sicherheit der JVA und die Rechte der Insassen auf Freizeit und Arbeit sichergestellt? Die Planungen für die Verlegungen der Gefangenen werden in Abstimmung mit den betroffenen Justizvollzugsanstalten vorgenommen und ausschließlich im Rahmen der regelmäßigen Landesumläufe gestaffelt umgesetzt. Ein zusätzlicher Personalaufwand ist nicht erforderlich. Innerhalb der Justizvollzugsanstalt werden die Verlegungen ebenfalls zwischen den Vollzugsabteilungen abgestimmt, sodass sich diese Abteilungen auf die Verlegungen organisatorisch einstellen und insbesondere die Hafträume vorbereiten können. Die Verlegungen werden gestaffelt und jeweils für kleine Gefangenengruppen umgesetzt, ohne dass die Tagesablaufpläne erheblich gestört werden müssen.