Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3904 7. Wahlperiode 14.08.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion Freie Wähler/BMV Gefahr durch Vibrionen an den Küsten Mecklenburg-Vorpommerns und ANTWORT der Landesregierung Die Gefahr, die von Vibrionen im Meerwasser ausgeht, ist hinlänglich bekannt. Ab einer Wassertemperatur von 18 bis 20° Celsius treten die Bakterien verstärkt auf. Dringen die Erreger beim Baden in offene Wunden ein, können sie Wundinfektionen auslösen, welche im schlimmsten Fall tödlich enden. Zu Recht warnen daher - mit Beginn jeder Badesaison - sowohl das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V (LAGuS) als auch die Presse vor den Risiken. Da durch die anhaltende Erwärmung der Weltmeere davon ausgegangen werden muss, dass zukünftig auch an den Küsten Mecklenburg-Vorpommerns über einen längeren Zeitraum ein für die Bakterien günstiges Umfeld zur Vermehrung vorherrscht, wird sich die Zahl der Erkrankungen zwangsläufig erhöhen. Das ist insbesondere deshalb der Fall, da Personen höheren Alters zur Risikogruppe gehören und diese mit Blick auf den demografischen Wandel überproportional als Badegäste auftreten werden. 1. Wie schätzt die Landesregierung die geschilderte Problematik ein? Welche konkreten Maßnahmen ergreift sie zu dessen Lösung? Das Auftreten von Vibrionen hängt entscheidend von der Temperatur und dem Salzgehalt des Meerwassers ab. Deshalb kann es im Zuge des Klimawandels nicht nur in Mecklenburg- Vorpommern (MV), sondern im gesamten Ostseeraum insbesondere bei Risikopersonen zunehmend Fälle von Vibrionen-Infektionen und darunter auch schwerere Vulnificus-Infektionen mit Komplikationen geben. Drucksache 7/3904 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Wichtig ist deshalb die Information und Kommunikation mit der Ärzteschaft im niedergelassenen Bereich sowie in allen medizinischen Einrichtungen. Alle Kliniken, Rehabilitationskliniken sowie niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen werden zu dieser Thematik sensibilisiert . Da auch häufig Urlauber aus anderen Bundesländern betroffen sind, ist, um eine zielgerichtete , zeitnahe Behandlung gewährleisten zu können, die Weitergabe von Informationen zu dieser Thematik auch über die Landesgrenzen hinaus sehr wichtig. Dieses passiert derzeit über die wöchentliche telefonische infektionsepidemiologische Bund-Länder-Lagekonferenz (EpiLag) aller Bundesländer in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut (RKI). Informationen über das Auftreten von Vibrionen müssen ebenfalls allen Bürgern bekannt gemacht werden. Deshalb trägt der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) und kommunale Gesundheitsämter - gemeinsam mit dem Tourismusverband dafür Sorge, diesbezügliche Informationen allgemein zugänglich zur Verfügung zu stellen. Jedes Jahr werden Veranstaltungen zu dieser Thematik durchgeführt, Informationsflyer („Baden im Meer“) verteilt, an den Badestränden in den Badegewässerprofilen auf eine mögliche Vibrionen- Belastung und auf Risikogruppen hingewiesen. Das LAGuS hat auf seiner Internetseite verschiedene aktualisierte Informationsmaterialien erarbeitet und veröffentlicht, unter anderem auch eine Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und dazugehörigen Antworten zu dem Thema (FAQs), siehe https://www.lagus.mvregierung .de/Gesundheit/Umwelthygiene_Umweltmedizin/Wasserhygiene/ 2. Werden Erkrankungen infolge von Vibrionen-Bakterien systematisch erfasst? a) Wenn ja, bitte auflisten (bitte aufschlüsseln nach Anzahl und Jahren)? b) Wenn nicht, plant die Landesregierung eine solche Meldepflicht? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Derzeit besteht in Deutschland keine explizite Meldepflicht für Infektionen mit Nicht-Cholera- Vibrionen gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Mecklenburg-Vorpommern werden Vibrionen-Infektionen mit klinischer Ausprägung nach § 6 Absatz 1 Nummer 5 IfSG in der Kategorie „Weitere bedrohliche Krankheiten (WBK)“ erfasst, da es sich um bedrohliche Erkrankungen mit schwerwiegenden Gefahren für die Allgemeinheit handelt, die durch einen Krankheitserreger verursacht werden, der nicht in § 7 IfSG genannt wird. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3904 3 Gemeldete Vibrionen-Infektionen in MV 2003 bis zum 25.07.2019 Meldejahr* Erkrankungen 2003 2 2006 3 2010 4 2011 1 2014 6 2015 9 2016 3 2017 1 2018 18 2019 6 * In den Jahren von 2003 bis 2019, die in der obigen Tabelle nicht aufgeführt sind, wurden keine Vibrionen- Infektionen gemeldet. 3. Wie sieht die langfristige Strategie und Förderung der Forschung zu diesem Thema aus? Zu einer langfristigen Strategie und zur Förderung der Forschung zu Vibrionen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Das European Center für Disease Prevention and Control (ECDC) informiert mittels einer Vibrio-Warnkarte über die Verbreitung von Vibrionen. Die Vibro-Warnkarte, die das ECDC auf seiner Webseite zur Verfügung stellt, berechnet und visualisiert einen Index auf Basis von Umweltdaten wie z. B. der Oberflächenwassertemperatur und dem Salzgehalt des Wassers. Link: https://e3geoportal.ecdc.europa.eu/SitePages/Vibrio%20Map%20Viewer.aspx Diese Karte stellt in den Sommer- und Herbstmonaten eine wertvolle Ressource für Länder an der Küste dar. 4. Wie positioniert sich die Landesregierung zu der Idee, ein universitäres Kompetenzzentrum zu der Thematik zu errichten? Das Vorkommen von Vibrionen unter anderem im Ostseewasser ist bekannt und wird durch die Untersuchung von Wasserproben überwacht. Die Gefahr der Verursachung von Erkrankungen durch Vibrionen unter bestimmten Bedingungen bei Menschen ist ebenso bekannt. Notwendige Maßnahmen zur Aufklärung der Bevölkerung und der Ärzteschaft wurden ergriffen. Die Notwendigkeit der Schaffung eines universitären Kompetenzzentrums wird von der Landesregierung deshalb derzeit nicht gesehen.