Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3905 7. Wahlperiode 15.08.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Altersstruktur im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst“ und ANTWORT der Landesregierung Die ungünstige Altersstruktur im ehemals höheren Justizdienst und die daraus resultierende Ruhestandswelle in den kommenden Jahren wird die große Herausforderung in der Justiz sein. Eine Arbeitsgruppe aus Praktikern aus der Justiz hat Lösungsansätze für eine Abflachung der Ruhestandswelle erarbeitet und dem Landtag zukommen lassen. Der Bericht liegt dem Rechtsausschuss als Ausschussdrucksache vor. 1. Wie beurteilt die Landesregierung die im Bericht aufgezeigten Möglichkeiten zur Abflachung der Ruhestandswelle (bitte detailliert erläutern)? 2. Inwieweit wird die Landesregierung die im Bericht aufgezeigten Möglichkeiten zur Abflachung der Ruhestandswelle übernehmen und sich zu eigen machen? 3. Sollten eine oder mehrere der im Bericht aufgezeigten Möglichkeiten zur Abflachung der Ruhestandswelle nicht von der Landesregierung übernommen werden, warum ist das nicht der Fall (bitte detailliert erläutern)? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung hat keine Beurteilung hinsichtlich der aufgezeigten Möglichkeiten getroffen. Mit dem Beschluss zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Landesverwaltung ist ein Fondsvolumen von insgesamt 50 Millionen Euro vorgesehen. Drucksache 7/3905 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Sicherung von Fachkräften zur Gewährung von langfristiger Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Landesverwaltung ist erklärtes Ziel der Landesregierung. Unter der Federführung der Staatskanzlei sollen alle Maßnahmen zur ressortübergreifenden Personalentwicklung und Personalakquise in einer Gesamtstrategie gebündelt werden. 4. Welchen finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt hätte eine Übernahme des sächsischen Modells zur Reduzierung der Abschläge bei vorzeitigem Ruhestand (es wird eine identisch hohe Inanspruchnahme des vorzeitigen Ruhestands wie in Sachsen unterstellt )? Eine seriöse Berechnung der finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt ist aufgrund der Vielzahl an unbekannten Parametern nicht möglich.