Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. April 2017 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/391 7. Wahlperiode 21.04.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Holger Arppe, Fraktion der AfD Auswirkungen des Handelsabkommens CETA auf Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Das „Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen“ (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) zwischen der Europäischen Union und Kanada wurde am 30. Oktober 2016 in Brüssel unterzeichnet. Das Europäische Parlament hat dem Abkommen am 15. Februar 2017 zugestimmt; sobald Kanada eine entsprechende Notifizierung abgibt, können die in die Zuständigkeit der Europäischen Union fallenden Teile des Abkommens vorläufig angewendet werden. Die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallenden Teile des Abkommens treten erst in Kraft, wenn die nationalen Parlamente ihnen zugestimmt haben. Am 15. Februar 2017 ratifizierte eine Mehrheit im EU-Parlament das Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) der Europäischen Union mit Kanada. Eine Ratifizierung seitens nationaler und teils auch regionaler Parlamente von EU-Mitgliedern steht nun bevor. 1. Welche allgemeinen Vor- und Nachteile erwartet die Landesregierung durch dieses Abkommen für das Land Mecklenburg-Vorpommern? Die Landesregierung sieht das Abkommen im Kontext der neuen wertebasierten Handels- und Investitionspolitik, die die Kommission im Dezember 2015 angekündigt hat. Drucksache 7/391 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Sie begrüßt eine Politik, die der Gesellschaft insgesamt zugutekommt und europäische und weltweite Standards und Werte in Kombination mit zentralen wirtschaftlichen Interessen fördert, indem sie nachhaltige Entwicklung, Menschenrechte, Kampf gegen Steuervermeidung, Verbraucherschutz und verantwortlichen, fairen Handel unterstützt. 2. Welche Auswirkungen hat dieses Abkommen auf die Landwirtschaft, Kleinbauernbetriebe, landwirtschaftliche Produktionsstandards und die Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse oder Prognosen über die Wirkungen auf die Sektoren Landwirtschaft und Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern vor. 3. Welche Chancen, Herausforderungen und Probleme entstehen in den unterschiedlichen wirtschaftlichen Branchen in Mecklenburg- Vorpommern? a) Wie wird sich der Arbeitsmarkt in den verschiedenen Branchen verändern? b) Welche Branchen erwarten eine stärkere oder schwächere Nachfrage nach ihren Gütern? Zu 3, a) und b) Der Marktzugang für deutsche Unternehmen dürfte sich in den kommenden Jahren durch den Abschluss des Freihandelsabkommens weiter verbessern. Kanada hat sich unter anderem dazu verpflichtet, öffentliche Ausschreibungen auf Bundes-, Provinz- und Kommunalebene für europäische Unternehmen zu öffnen. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Informationen dazu vor, ob in einzelnen Branchen eine stärkere oder schwächere Nachfrage an Gütern erwartet wird. Auch liegen der Landesregierung noch keine Aussagen zur Entwicklung des Arbeitsmarktes vor. 4. Gibt es See- oder Flugverbindungen zwischen Mecklenburg- Vorpommern und Kanada? a) Werden diese Verkehrswege stärker frequentiert werden? b) Wenn ja, wie bereitet sich die Landesregierung darauf vor? Zu 4, a) und b) Nein. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/391 3 5. Welche Auswirkungen hat das Abkommen auf den Tourismus? Bislang haben sich keine nennenswerten Auswirkungen auf den Tourismus ergeben, da das Abkommen noch nicht (vollständig) in Kraft getreten ist. Möglich wäre eine Steigerung der Zahl der Gäste aus Kanada. Kanada zählt derzeit nicht zu den Hauptquellmärkten Mecklenburg- Vorpommerns. 6. Welche Einstellung hat die Landesregierung zu dem Abkommen? Wie steht die Landesregierung zu den allgemeinen Argumenten der Kritiker? a) Wie bewertet die Landesregierung die sogenannten internationalen Schiedsgerichte und Artikel 30.9.2 des Abkommens, der selbst bis 20 Jahre nach Beendigung des Abkommens noch juristische Streitigkeiten ermöglicht? b) Wie bewertet die Landesregierung Vorwürfe, dass dieses Abkommen Schiefergasförderung, Gentechnik und Umweltschäden begünstigt? Als exportorientiertes Land hat Deutschland ein großes Interesse an offenen Märkten und an einem Abbau von Handelshemmnissen unter Wahrung europäischer Standards etwa in Bezug auf Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz, Daseinsvorsorge und Kultur. Zudem ist das Abkommen gerade jetzt auch ein wichtiges Zeichen gegen aufkommenden Protektionismus. Zu a) Hinsichtlich der Bestimmungen zum Investitionsschutz sieht das Abkommen (erstmals) vor, die ansonsten verbreiteten privaten Schiedsgerichte durch ein System öffentlicher Gerichte mit Berufungsmöglichkeiten zu ersetzen. Die Vorschrift in Artikel 30.9.2 des Abkommens ist eine Standardklausel auch in bestehenden bilateralen Investitionsschutzabkommen, auch solchen, die Deutschland abgeschlossen hat (wie etwa in Artikel 15 Absatz 4 des Abkommens mit der Volksrepublik China von 2003). Der Schutz langfristig angelegter Investitionen soll nicht durch eine Kündigung des Abkommens unterlaufen werden können. Zu b) Nach den Aussagen der Kommission und der Bundesregierung sichert das Abkommen die Fortgeltung europäischer Standards unter anderem auch in Bezug auf den Umweltschutz und die Schiefergasförderung. Es ist ebenso davon auszugehen, dass durch CETA die europarechtlichen Zulassungs- und Kennzeichnungsstandards in Bezug auf gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel sowie Saatgut nicht gesenkt werden.