Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3912 7. Wahlperiode 21.08.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Personenfähre Kamp-Karnin und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Fährverbindung von Kamp nach Karnin ist nicht Bestandteil der Routen der Radfernwege Berlin-Usedom und Oder-Neiße, die in diesem Bereich auf derselben Trasse und über die Hansestadt Anklam geführt werden, die ein Etappenziel darstellt. Es kann aber durchaus der Fall sein, dass Radfahrer die Route verlassen, um abzukürzen oder andere Beweggründe verfolgen . Sie nutzen aber damit nicht mehr die genannten Radfernwege. Der Fährbetrieb zwischen den Ortschaften Kamp (Festland) und Karnin (Insel Usedom) ist eingestellt worden. Diese Fährverbindung war die einzige für Fußgänger und insbesondere für Radfahrer zumutbare Verbindung des Fernradweges Berlin-Insel Usedom und des internationalen Oder- Neiße-Radweges. 1. Welche Gründe waren für die Einstellung dieses Fährbetriebes maßgebend ? Die Fährverbindung liegt in einer Bundeswasserstraße. Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes hat auf Anfrage mitgeteilt, dass ihr die Fährverbindung bisher nicht bekannt gewesen ist. Zum Betrieb einer Fähre auf einer Bundeswasserstraße bedarf es jedoch grundsätzlich der Erlaubnisse verschiedener Bundesbehörden. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stralsund hat mitgeteilt, dass die Fährverbindung von ihm weder genehmigt noch eingestellt worden ist. Drucksache 7/3912 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie will die Landesregierung das Funktionieren der beiden genannten Radwegeverbindungen nun sicherstellen? Entsprechend der Vorbemerkung ist die Fährverbindung nicht Teil der Fernradwege. Dessen ungeachtet kann die Fähre durchaus eine regionale touristische Bedeutung haben und von dort unterstützt werden. 3. Welche Förderung soll den kleinen touristischen und gewerblichen Unternehmen beiderseits der Karniner Brücke zuteilwerden, die gerade dem Fernradweg Berlin-Usedom ihre Existenz verdanken? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Vonseiten der Landesregierung ist keine besondere Förderung beabsichtigt, da die Einstellung der Fährverbindung nicht von ihr initiiert wurde. Den Betroffenen stehen jedoch die allgemeinen Wirtschafts- und Investitionsförderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Seite, die unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung /wm/Wirtschaft/Wirtschafts-und-Investitionsf%C3%B6rderung/ veröffentlicht sind.