Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3914 7. Wahlperiode 13.08.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Schadstoffbelastung bei Bambusbechern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Verwendung von Mehrwegbechern, zum Beispiel „Coffee-to-go“-Becher, ist mittlerweile weit verbreitet. Mehrwegbecher können beispielsweise aus Edelstahl, Porzellan, Glas oder Kunststoff bestehen. Angebotene Mehrwegbecher aus sogenannten natürlichen Materialien, wie Bambus, bestehen vor allem aus Kunststoff (zum Beispiel Melaminharz). Bambus und andere „natürliche“ Stoffe werden als Zusatzstoff, der oft als Füllstoff dient, zugesetzt. Bei aus diesen Materialien hergestellten Bechern kann es zu einer Freisetzung von Formaldehyd und Melamin in das Lebensmittel kommen. Daher sollten die Verwendungshinweise auf den Produkten beachtet werden. Laut eines Berichts der Stiftung Warentest (Zeitschrift Test) sind bei Bambusbechern, in denen „Kaffee to go“ erworben werden kann, in mehr als der Hälfte der getesteten Becher hohe Mengen an Schadstoffen gefunden worden, die in das Getränk übergehen und beim Menschen Erkrankungen im Blasen- und Nierensystem sowie beim Einatmen Krebs hervorrufen können. Drucksache 7/3914 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Ist der Landesregierung bekannt, ob und wenn ja, wo in Mecklenburg- Vorpommern solche Bambusbecher verwendet werden (bitte auflisten)? Die Verwendung von sogenannter Bambusware, wie Trinkbecher, aber auch Teller oder Besteck, sind inzwischen weit verbreitet, da sie eine beliebte Alternative zu Einwegartikeln aus Pappe und Kunststoff darstellen. Derartige Artikel befinden sich somit auch in Mecklenburg- Vorpommern auf dem Markt. Detailliertere Angaben liegen der Landesregierung nicht vor. 2. In welcher Weise will sich die Landesregierung dieser Sache annehmen und insbesondere die Bürger vor diesen Bechern warnen? Im Rahmen der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung wird in diesem Jahr ein Schwerpunktprogramm zur Untersuchung der Migration von Formaldehyd und weiterer Stoffe aus Geschirr beziehungsweise Geschirrsets aus Melamin mit Bambusanteil (insbesondere Becher, Sets, Besteck, Schalen), die als „biologisch“, „umweltfreundlich“, „ökologisch“, „aus Bambus“ deklariert sind, durchgeführt. Der Schutz vor irreführender Bewerbung dieser Produkte und der gesundheitliche Verbraucherschutz stehen im Fokus dieser Untersuchungen. Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag des Landesamtes für Landwirtschaft , Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern am Landeslabor Schleswig-Holstein als NOKO-Partner. Im Fall der Überschreitung der in der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 festgelegten, spezifischen Migrationsgrenzwerte von Melamin und Formaldehyd von 2,5 mg/kg bzw. 15 mg/kg sind die Produkte vom Markt zu nehmen. Es erfolgt zudem eine Meldung im Rahmen des EU-Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF). Produkte, die als „nachhaltig“, „recycelbar“ „natürlich“ oder ähnliches beworben werden, deren Zusammensetzung aber nicht diesen Aussagen entspricht, werden als irreführend gemäß Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 beurteilt und sind somit nicht verkehrsfähig und ebenfalls vom Markt zu nehmen. 3. Ist ein Verbot dieser in hohem Grad gesundheitsschädlichen Bambusbecher angedacht? Die Verwendung von Zusatzstoffen natürlichen Ursprungs, wie Bambus in einer Kunststoffmatrix, muss nicht per se ein direktes Gesundheitsrisiko darstellen. Gesundheitsrisiken können entstehen, wenn die Qualität dieser Kunststoffprodukte mit natürlichen Zusatzstoffen unzureichend, das heißt das Material unbeständig ist und somit unerwünschte Reaktions- und Zersetzungsprodukte freigesetzt werden. Die Eignung eines Stoffes (technische Qualität und Reinheit) muss für die geplante und vorhersehbare Verwendung belegt sein. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3914 3 Das Bundesinstitut für Risikobewertung beabsichtigt aufgrund der aktuellen Diskussion um hohe Migrationswerte an Formaldehyd und Melamin aus Lebensmittelkontaktmaterialien auf der Grundlage von Länderdaten eine Aktualisierung der Risikobewertung aus 2011 (https://www.bfr.bund.de/cm/343/freisetzung_von_melamin_und_formaldehyd_aus_geschirr _und_kuechenutensilien.pdf). Im Mittelpunkt sollen insbesondere die als „Bambusware“ bezeichneten Produkte stehen. Zu den Maßnahmen der Landesregierung wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.