Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3915 7. Wahlperiode 19.08.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stephan J. Reuken, Fraktion der AfD Swine-Tunnel und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Im Jahre 2017 hatte die Straßenbauverwaltung des Landes ein Verkehrsgutachten über die verkehrlichen Auswirkungen einer festen Swinequerung auf das Straßennetz der Insel Usedom sowie weitere relevante Bundes- und Landesstraßen zwischen den Grenzübergängen Garz und Ahlbeck und den Anschlussstellen der A 20 zwischen Neubrandenburg-Ost und Greifswald in Auftrag gegeben. Im Ergebnis dieses Verkehrsgutachtens ist unter Annahme der Beibehaltung der Tonnagebegrenzung am Grenzübergang Garz nur von einem moderaten Anstieg der Verkehre infolge der Swinequerung auszugehen. Laut Gutachten ist aber unabhängig davon bis zum Jahre 2030 mit einer Erhöhung des Gesamtverkehrs auf Usedom um etwa 13 Prozent zu rechnen. Dieser Verkehrszuwachs resultiert aus den Kapazitätserweiterungen von Tourismusund Freizeiteinrichtungen auf der Insel Usedom, welche zu weiteren Quell- und Zielverkehren führen. Die Unterlagen zu diesem Gutachten sind auf folgender Internetseite veröffentlicht: www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Infrastruktur/Verkehrsträger/Straße/. Laut Nordkurier-Artikel vom 23. Juli 2019 ist der Baubeginn des Swine- Tunnels für Anfang 2020 geplant. Gleichzeitig bahnt sich die Zunahme des Verkehrs auf der Insel Usedom an, die laut Landesverkehrsminister Pegel ohnehin bereits die obere Leistungsfähigkeit in Bezug auf ihre Straßen erreicht hat (https://www.welt.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/ article170283653/Usedom-droht-durch-Tunnel-bis-2030-deutlich-mehr- Verkehr.html, Artikel vom 3. November 2017). Drucksache 7/3915 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Ist die Landesregierung weiterhin gegen einen Ausbau der B 110 bis zur Grenzübergangsstelle Garz auf Usedom und gegen eine Aufhebung der Tonnagebegrenzung an den Grenzübergängen Garz und Ahlbeck? Ja. Die Tonnagebegrenzung für Lastkraftwagen (Lkw) am Grenzübergang Garz ist aus folgenden Gründen zwingend geboten: - unzureichend dimensionierter Fahrbahnoberbau der sich anschließenden Bundesstraße (B) 110, - zu geringe Fahrbahnbreiten für einen Begegnungsverkehr von großen Fahrzeugen, - sehr geringe Kurvenradien der an die Landschaft angepassten Linienführung der B 110, - fehlende passive Schutzeinrichtungen, - dicht an der Straße befindliche Alleebäume. Die Aufhebung der Tonnagebegrenzung am Grenzübergang Garz wäre deshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit nur möglich, wenn die B 110 von Zirchow bis zum Grenzübergang ausgebaut wird. Dieser Ausbau wird von der Landesregierung nicht vorgesehen. Die Grenzübergangsstelle Ahlbeck befindet sich an einer Gemeindestraße. Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, dass dort die bestehende Tonnagebegrenzung aufgehoben werden soll. 2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um der Verkehrszunahme auf den stark belasteten Usedomer Straßen zu begegnen, die ggf. mit der Fertigstellung des Swine-Tunnels auf die Insel zukommt (bitte die Maßnahmen mit voraussichtlichem Datum des Beginns und des Endes der Realisierung auflisten)? Das in der Vorbemerkung genannte Gutachten beinhaltet auch eine Engpassanalyse der bestehenden Straßenverkehrsinfrastruktur unter Berücksichtigung der prognostizierten Verkehrsbelastungen und unter Bezug zur Verkehrsqualität. Im Ergebnis wurden vier konkrete Maßnahmen identifiziert, die die Leichtigkeit des Verkehrs insbesondere mit Blick auf die Autobahnanbindung der Insel Usedom verbessern sollen. Konkret handelt es sich um den Ausbau der B 110 zwischen der Bundesautobahn A 20 und Anklam sowie der B 199 zwischen der A 20 und Görke. Weiterhin sollen die Knotenpunkte B 110/B 199 bei Görke und B 110/B 111 bei Mellenthin umgebaut werden. Diese Vorhaben werden gegenwärtig planerisch vorbereitet. Darüber hinaus plant die Landesregierung zur besseren Anbindung der Insel Usedom an das Festland und damit auch an das überregionale Bundesautobahnnetz die Ortsumgehung Wolgast im Zuge der B 111. Für dieses Neubauvorhaben wird derzeit das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3915 3 Als weiteres Neubauvorhaben zur Verbesserung der Anbindung Usedoms an die A 20 ist die Ortsumgehung Lühmannsdorf im Zuge der B 111 im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplan 2030 enthalten. Die Grundlagen der Planung (Vermessungsarbeiten, Kartierungen ) sollen noch im Jahre 2019 ausgeschrieben werden, so dass die Planungen im Jahre 2020 beginnen können. Die Verkehrsverhältnisse auf der Insel Usedom sollen auch durch die Ortsumgehung Zirchow im Zuge der B 110 verbessert werden. Für dieses Vorhaben hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf Antrag der Landesregierung einen Planungsauftrag erteilt, obwohl es nicht im Bundesverkehrswegeplan 2030 enthalten ist. Für dieses Vorhaben läuft derzeit die Vorplanung zur Festlegung der Vorzugsvariante. Um die Verkehrsverhältnisse auf der Insel Usedom nachhaltig zu verbessern, wird derzeit ein Verkehrsgutachten für die B 111 auf Usedom für den Abschnitt vom Knotenpunkt B 111/Landesstraße (L) 264 bei Bannemin bis zum Knotenpunkt B 111/L 266 bei Pudagla erarbeitet. Auf Grundlage einer durchzuführenden Defizitanalyse für diesen Streckenzug und diese Knotenpunkte sollen Möglichkeiten zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Bundesstraße untersucht werden. Das Verkehrsgutachten soll Empfehlungen für mögliche Um- und Ausbaumaßnahmen an den Knotenpunkten sowie an den freien Strecken beinhalten. Der Entwurf des Gutachtens soll im zweiten Halbjahr 2019 öffentlich vorgestellt werden. Darüber hinaus werden derzeit durch die Landesregierung mehrere Baumaßnahmen auf der Insel Usedom planerisch vorbereitet und im Rahmen der vorhandenen Ressourcen realisiert. Beispielsweise befindet sich der straßenbegleitende Radweg entlang der B 110 zwischen Usedom und Mellenthin derzeit in der Phase der Baudurchführung. Der Baubeginn für den Ausbau der L 266 Ortsdurchfahrt Ahlbeck wird für Anfang des Jahres 2020 angestrebt. Im Rahmen dieser Baumaßnahme soll auch der Knotenpunkt der L 266/Swinemünder Chaussee in Ahlbeck zu einem Kreisverkehr umgebaut werden. In Bezug auf die Knotenpunkte befinden sich derzeit beispielsweise der Knotenpunkt B 110 mit der Kreisstraße des Landkreises Vorpommern-Greifswald (VG) 34 Abzweig Suckow und der Knotenpunkt B 111/VG 27 Abzweig Krummin in der Planung. Gegenwärtig können noch keine konkreten Aussagen zum Beginn der genannten Vorhaben oder zum Ende der Baumaßnahmen getroffen werden, weil beispielsweise die Dauer der Planfeststellungsverfahren , der Verfahren zum Grunderwerb oder der Klageverfahren sowie die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel nicht absehbar sind.