Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3917 7. Wahlperiode 19.08.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Sandro Hersel, Fraktion der AfD Schlachthof Teterow und ANTWORT der Landesregierung 1. Seit wann hat die Landesregierung Kenntnis von den Plänen des Betreibers des Schlachthofes in Teterow, am dortigen Standort keine Schweine mehr zu schlachten? Am 18. Juli 2019 erhielt das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt von einem im Land ansässigen Unternehmen der Ernährungswirtschaft (Dritten) eine Information, dass die Schweineschlachtung in Teterow zum 30. August 2019 geschlossen werden soll. 2. Wurden seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen fünf Jahren Fördermittel für den Ausbau des Standortes genehmigt ? Wenn ja, in welcher Höhe? 3. Welche Auflagen waren an diese Förderung gebunden, insbesondere in Bezug auf den Weiterbetrieb über einen gewissen Zeitraum? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Seitens der Landesregierung wurden für den Ausbau des Standortes in den vergangenen fünf Jahren keine Fördermittel gewährt. Drucksache 7/3917 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 4. Wie viele landwirtschaftliche Betriebe sind von der Beendigung der Schweineschlachtung in Teterow betroffen? Hierüber liegt der Landesregierung kein entsprechendes Datenmaterial vor. 5. Was plant die Landesregierung zu unternehmen, um diesen Betrieben die Haltung von Schweinen auch in Zukunft zu ermöglichen? Es wird nicht davon ausgegangen, dass die Schweinehaltung aufgrund der Schließung der Schweineschlachtung in Teterow in Umfängen eingestellt wird, da deutschlandweit ausreichend Schlachtkapazitäten für Schweine vorhanden sind. In der Vergangenheit gab es zahlreiche Gespräche mit verschiedenen Unternehmen oder auch Unternehmensgruppen, welche Möglichkeiten für die Errichtung eines neuen Schlachthofes mit einer klaren Qualitätsausrichtung bestehen würden und welche Unterstützungsmöglichkeiten es gäbe. Die Landesregierung wird auch weiterhin den Kontakt mit allen Akteuren aus der Wirtschaft suchen und entsprechende Gespräche führen. 6. Wie viele Schlachthöfe gibt es in Mecklenburg-Vorpommern derzeit? a) Welche sind das? b) Wie groß sind deren Kapazitäten (bezogen auf die Schlachtung von Schweinen)? Die Fragen 6, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. In M-V sind derzeit insgesamt die folgenden 30 Betriebe nach Europäischem Lebensmittelhygienerecht gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 für die Schweineschlachtung zugelassen (Sortierung entsprechend der alphabetischen Reihenfolge): - Agrarhandels GbR Böckermann in 17258 Feldberger Seenlandschaft - Danish Crown Teterower Fleisch GmbH in 17166 Teterow - Die Rügener Landschlachterei GmbH in 18528 Gademow - Fleischerei Klaus Wollin, Inh. Jens Wollin in 17424 Heringsdorf - Fleischerei Werner Nielebock in 18292 Krakow am See - Fleischerfachgeschäft Horst Michelsen in 19089 Crivitz - Flore Fütterer Immobilien GmbH in 17391 Stolpe - Gemeinnützige Werk- und Wohnstätten GmbH in 17348 Woldegk - Gut Gallin GmbH in 19258 Gallin Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3917 3 - Gut Klepelshagen GmbH in 17335 Strasburg - Gut Owstin in 17506 Owstin - Hof Uhlenkrug in 17159 Dargun - Hofschlachterei Zieger GbR in 19243 Waschow - Landfleischerei Ernst Magdeburg in 18198 Stäbelow - Landfleischerei F. Behnke, Inh. Carsten Gühlstorf in 19260 Vellahn - Landfleischerei Ronny Gottschling in 17406 Usedom OT Gellenthin - Landfleischerei Wiechmann GbR in 18196 Dummerstorf/OT Pankelow - Landschlachterei Rösener & Brauner GbR in 17392 Spantekow OT Rebelow - Landschlachterei Rüdiger Lauck in 19300 Prislich - LandWert Biohofmetzgerei GmbH in 18519 Sundhagen OT Stahlbrode - Metzgerei Blohm GmbH in 18445 Prohn - Peene Landschwein GmbH & Co. KG in 17438 Wolgast - Pommerscher Ziegenkäse, Inh. Jan Brauer in 18320 Daskow - Schlachtbetrieb Hartmann in 17498 Behrenhoff - Schlachtbetrieb KriDo GmbH in 19273 Teldau OT Riet Ut - Schlachtbetrieb Möllin, Inh. Frank Speck in 19205 Lützow - Schlachterei und Fleischerei Matthias Becker in 18279 Lalendorf, OT Schliefenberg - Schlachthaus Leibnitz-Institut für Nutztierbiologie in 18196 Dummerstorf - Schlachthof Parchim GmbH in 19370 Parchim - Schlachtstätte Mario Manthey in 17111 Kletzin Die Betriebe werden auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht (Link: www.bvl.bund.de). Die Kapazitäten der oben genannten Betriebe liegen für das Jahr zwischen 0 und 449.515 Schweineschlachtungen. 7. Welche Maßnahmen wurden und werden seitens der Landesregierung unternommen, um die regionale Veredlung tierischer Produkte zu fördern? Nach der geltenden Marktstrukturverbesserungs-Richtlinie können Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte gefördert werden. Investitionen in die Schlachtung können danach nur für Kleinst- oder Kleinbetriebe gefördert werden. Der übliche Fördersatz beträgt 25 Prozent, für Erzeugerzusammenschlüsse 35 Prozent. Die Begrenzung für Kleinbetriebe liegt bei weniger als 50 Arbeitskräften und maximal 10 Millionen Euro Jahresumsatz je Bilanzsumme. Verbundene oder Partnerunternehmen wären mit anzurechnen. Über die Absatzförderrichtlinie werden und wurden Maßnahmen gefördert, um neue Absatzwege zu erschließen, zum Beispiel Auftritte auf Fachmessen und Verkaufsförderaktionen im Lebensmitteleinzelhandel. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) wurden und werden Unternehmen, die die Veredelung von tierischen Produkten als Geschäftsgegenstand haben, gefördert. Drucksache 7/3917 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Aus der GRW können Errichtungs- oder Erweiterungsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft, die dauerhaft Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern schaffen oder sichern, mit einem Zuschuss unterstützt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die förderfähige Investitionsvorhaben durchführen und die ihre Produkte oder Leistungen überwiegend (zu mehr als 50 Prozent der Umsätze) überregional (mehr als 50 Kilometer) absetzen. Die Zuschusshöhe richtet sich nach der Größe des Unternehmens. 8. Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg dieser Maßnahmen in Anbetracht der Entwicklung hin zu immer größeren Strukturen? Die Entwicklung hin zu immer größeren Strukturen in der Schweinehaltung ist ein allgemeiner Trend. Der gesamte Schweinebestand ist in Deutschland in den letzten 5 Jahren um 8 Prozent gesunken , der Bestand an Sauen sogar um 13 Prozent. Die Zahl der Sauen haltenden Betriebe sank im gleichen Zeitraum um 30 Prozent. Auch die Konzentration bei den Schlacht- und Verarbeitungsunternehmen hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Die Entscheidungen werden von den Unternehmen im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit über die gesamte Wertschöpfungskette getroffen. 9. Wie bewertet die Landesregierung ein Ende der Schweineschlachtung und der damit einhergehenden Situation für die heimische Schweinehaltung in Mecklenburg-Vorpommern in Bezug auf die landwirtschaftliche Strukturpolitik? Die Beendigung der Schweineschlachtung in Teterow wird zahlreiche Auswirkungen für die heimische Schweinehaltung haben. Sie bedeutet einen Verlust von Wertschöpfung im Land. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es seit vielen Jahren teilweise feste Lieferbeziehungen, die eine regionale Vermarktung abbilden. Hauptabnehmer der Schweine war die Danish Crown Teterower Fleisch GmbH. Die Unternehmen, die mit diesem Unternehmen Verträge hatten, müssen sich nun nach Alternativen umsehen. Alle künftigen Planungen, eine regionale Vermarktungskette „Schwein“ aufzubauen, werden wegen des fehlenden Kettengliedes „Schlachtung“ nun schwieriger umzusetzen sein. Die Tiertransportzeiten für Schlachttiere können sich verlängern, was allerdings nicht vorteilhaft für die Tiere ist. Längere Transportwege erhöhen auch die Kosten und schmälern somit die Wirtschaftlichkeit der Schweinemast. In welchem Umfang die Schließung der Schweineschlachtung in Teterow auch eine weitere Verdichtung der Bestände und somit agrarstrukturelle Konsequenzen nach sich zieht, ist derzeit nicht abzuschätzen.